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Haus verkaufen, Haus entrümpeln – mit Profis geht beides leichter!

Zum Trauern um ihren Großvater ist Katja noch gar nicht richtig gekommen. Der Großvater hat ein Haus hinterlassen – und zahlreiche Erben. Schnell einigte sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe besser teilen zu können. Zusammen mit ihren Geschwistern Sina und Ralf erklärte sich Katja bereit, sich um die Auflösung des Haushalts und den Verkauf zu kümmern. Doch wieviel Arbeit damit verbunden war, wurde ihr erst nach und nach klar.

Für den Verkauf des Hauses haben sich die drei Geschwister zum Glück gleich einen Profi gesucht. Katja dachte erst, sie müsste nur ein Inserat aufgeben und warten, dass sich Interessenten melden. Aber Sina hat Jura studiert. Sie wusste, dass man als Erstes ein professionelles Wertgutachten braucht, um einen Verkaufspreis festzulegen, an dem dann auch die Miterben nicht herumnörgeln können. Also haben sie einen Qualitätsmakler beauftragt, und der scheint seinen Job gut zu machen.

Entrümpeln kostet viel Zeit und Kraft

Die Immobilie könnte also sehr bald einen Käufer finden – da wird es höchste Zeit, mit dem Aufräumen und Entrümpeln voranzukommen. Doch das ist viel zeitaufwändiger als Katja dachte. Sie hat die Haushaltsauflösung in die Hand genommen, weil sie als einzige in der Nähe des verstorbenen Großvaters wohnt. Dafür hat sie sich gleich von allen Miterben einen „Freifahrtschein“ ausstellen lassen, also, dass keiner Ansprüche auf irgendwelche Gegenstände erhebt, die noch in dem Haus sind. Dann hat sie das Klavier verkauft, das klappte noch ganz gut und wurde tatsächlich letzte Woche abgeholt. Die Fotoalben und ein paar persönliche Sachen vom Großvater hat Katja sich mit nach Hause genommen, um sie später ganz in Ruhe anzugucken. Aber jetzt? Wie soll sie bloß all die Bücher sortieren, die Möbel herausräumen und entscheiden, was sie wegwirft und was vielleicht doch noch verwertbar ist? Irgendwann wird ihr klar: sie kann das nicht alles alleine sortieren, und um all die Schätze des Großvaters aufzubewahren, fehlt es ihr ganz einfach an Platz.

Sie braucht ein Entrümpelungsunternehmen, das vom Dachboden bis zum Keller alles leerräumt. Das würde sie selbst rein körperlich schon gar nicht hinbekommen. Allerdings möchte Katja natürlich auch nicht zu viel für die Entrümpelung bezahlen. Ein guter Teil von Großvaters Hausrat müsste ihrer Meinung nach durchaus noch verkäuflich sein. Dadurch sollten sich doch bei einem seriösen Anbieter die Entrümpelungskosten reduzieren, oder? Schwester Sina hat selbst leider gar keine Zeit, sich zu kümmern. Aber sie gibt Katja recht und empfiehlt, Angebote von zwei oder drei verschiedenen Firmen einzuholen. Die müssen auf jeden Fall persönlich vorbeikommen und sich alles ansehen, sagt Sina, sonst können sie die Kosten nicht kalkulieren und schon gar nicht die Verwertbarkeit des Inventars beurteilen. Außerdem soll Katja darauf achten, dass die Firma ihr ein schriftliches Angebot mit einem Festpreis macht. Keinen Kostenvoranschlag, bei dem der tatsächliche Preis am Ende auch um 20 Prozent höher liegen kann. Und noch einen Tipp hat Sina: Es wäre sinnvoll zu überprüfen, ob das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Eine Firma ohne Haftpflichtversicherung wäre in dieser Branche mit Sicherheit unseriös.

Katja ist froh, dass sie nun weiß, was zu tun ist. Auch wenn ihr Sinas altkluge Ratschläge früher immer auf die Nerven gingen – Hauptsache, sie kriegt diese Entrümpelung jetzt schnell und einigermaßen günstig über die Bühne. Ist die Entrümpelung geschafft, wird auch der Verkauf bestimmt schnell zu einem guten Abschluss kommen. Dafür sorgt ja zum Glück ein kompetenter Makler!

Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen einen Plan, wie es damit weiter gehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_75085854/haushaltsaufloesung-fast-alles-laesst-sich-noch-verkaufen.html

https://www.umzugsauktion.de/umzugsunternehmen/haushaltsaufloesung/

https://november.de/ratgeber/todesfall/haushaltsaufloesung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Animaflora-PicsStock/Depositphotos.com

Wohnung zu klein? Haus zu groß? Ein Tausch ist die Lösung!

Viele Eigentümer sitzen in einer Immobilie fest, die nicht mehr zu ihnen passt. Die hohe Nachfrage und das geringe Angebot am Immobilienmarkt machen es derzeit oft schwer, etwas Neues zu finden. Also bleibt die vierköpfige Familie notgedrungen in der zu kleinen Wohnung, das Seniorenpaar im zu groß gewordenen Einfamilienhaus wohnen. Ein Immobilientausch könnte hier Abhilfe schaffen. Passende Tauschpartner finden Sie am einfachsten mit Hilfe eines Profi-Maklers. 

Älteren Menschen fällt es im Alter häufig schwerer, allein im eigenen Haus zu wohnen. Nachdem die Kinder längst ausgezogen sind, erscheint das einst so geliebte, geräumige Haus plötzlich viel zu groß, die Wege zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten werden zu weit. Es wird Zeit, eine altersgerechte und zentral gelegene Wohnung zu suchen. Doch das ist leichter gesagt als getan, denn der Immobilienmarkt ist leergefegt. Auf der anderen Seite suchen zahlreiche junge Familien händeringend nach einem Haus mit einem Zimmer für jedes Familienmitglied und einem Garten, wo die Kinder spielen können. Ein Tausch der Immobilien wäre für beide Seiten genau das Richtige. Sie müssen nur einen geeigneten Tauschpartner finden.

Ein Profi-Makler als Vermittler

Dazu wenden Sie sich am besten an einen lokalen Immobilienmakler. Dieser wird Ihnen als Vermittler in der Regel schnell zum Erfolg verhelfen und steht Ihnen auch bei der weiteren Abwicklung des Verkaufs Ihrer alten und des Kaufs der neuen Immobilie unterstützend zur Seite. Denn im Prinzip funktioniert ein Immobilientausch nicht anders als ein „normaler“ Verkauf: Jede Partei kauft dabei die Immobilie der anderen, und für beide Verkäufe werden natürlich auch hier die Kaufverträge ordnungsgemäß beim Notar abgeschlossen, wozu jeweils die üblichen Unterlagen erforderlich sind. Ihr großer Vorteil, wenn Sie selbst eine Immobilie zum Tausch anzubieten haben, ist jedoch, dass die Konkurrenz viel geringer ist als auf dem „freien“ Immobilienmarkt. Sie unterscheiden sich eben genau dadurch von anderen Kaufinteressenten, dass Sie dem Verkäufer im Idealfall genau das Objekt anbieten können, nach dem er selbst dringend sucht – nämlich Ihre eigene Immobilie, die nicht mehr zu Ihnen passt. Ihre Suche nach einem neuen Zuhause führt dadurch schneller zum Erfolg.

Immobiliensuche und Verkauf laufen parallel

Eine zusätzliche, erhebliche Zeitersparnis kommt dadurch zustande, dass Sie mit dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie nicht erst warten müssen, bis Sie selbst eine neue Bleibe gefunden haben. Immobiliensuche und Verkauf laufen ja gleichzeitig ab. Beide Parteien landen so viel schneller in einer Wohnung, die ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht. So sehr allerdings ein Tausch sowohl die Suche nach einem passenden Käufer als auch nach einer neuen Immobilie vereinfacht, sollten Sie dennoch nicht etwa darauf verzichten, auch von Ihrem Tauschpartner einen angemessenen Preis für Ihre Immobilie zu verlangen. Denn selbstverständlich muss derjenige, der das teurere Objekt kauft, die Differenz des Kaufpreises bezahlen. Als Grundlage für die Ermittlung dieser Differenz ist – wie bei jedem anderen Verkauf – für beide Tauschobjekte ein professionelles Wertgutachten zu erstellen. Ihr Makler regelt für Sie alles, was noch nötig ist, um den Tausch zum Abschluss zu bringen, und steht als neutraler Vermittler dafür ein, dass sowohl Sie als auch Ihr Tauschpartner am Ende auch in finanzieller Hinsicht mit dem Ergebnis des Immobilientauschs vollauf zufrieden sind.

Passt Ihre Immobilie nicht mehr zu Ihnen? Möchten Sie mehr über die Vorteile und Chancen eines Immobilientauschs erfahren? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/geld/immobilien-zu-tauschen-kommt-in-mode_aid-33581353

https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/1544906/immobilientausch-biete-grosses-haus-gegen-kleine-wohnung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © castaldostudio/Depositphotos.com

Smart wohnen wie der Osterhase: Wohnung und Büro in einem

Seit Beginn der Coronapandemie hat sich die Zahl der Menschen stark erhöht, die nicht nur mehr Zeit zu Hause verbringen, sondern ihre Wohnung auch für immer mehr unterschiedliche Tätigkeiten nutzen. Home-Office, Home-Schooling, Home-Producing, aber auch geschäftliche und private Online-Meetings von zu Hause aus sind an der Tagesordnung. Wir haben mit einem Experten gesprochen, für den die multifunktionale Nutzung seiner Immoblie schon immer Normalität war – dem Osterhasen.

Osterhase, zunächst einmal vielen Dank, dass Sie sich so kurz vor Ostern die Zeit für ein Interview genommen haben. Sie sind ja sicher gerade beruflich sehr im Stress?

Da haben Sie recht. Aber zum Glück ist in meiner Smart-Home-Factory alles bestens organisiert. Während ich hier mit Ihnen plaudere, kümmert sich meine Frau um die Eierbestellungen und meine Kinder sorgen dafür, dass in der Schokoosterhasen-Produktionsstraße alles glatt läuft.

Was? Sie delegieren die Arbeit an Ihre Kinder?

Naja, so kann man das eigentlich nicht sagen. Die Kinder reißen sich um diese Arbeit! Ich muss eher aufpassen, dass die drei großen auch mal ihre kleine Schwester an das Smartphone lassen, mit dem die Produktion gesteuert wird. Die Benutzeroberfläche der Steuerungssoftware müssen Sie sich so ähnlich wie bei „Subway Surfers“ vorstellen, einem beliebten Handyspiel, wo man mit seiner Spielfigur zwischen fahrenden Zügen und U-Bahnen hin und her springen muss. Statt der Züge sind es hier bei uns die Schokoosterhasen auf dem Fließband. Und die Aufgabe, Schokolade und Verpackungsmaterial immer rechtzeitig nachzufüllen, damit die Produktion nicht ins Stocken gerät, nehmen die Kinder sehr ernst, weil sonst auch ihr Spielfluss unterbrochen werden würde.

Und wir dachten immer, Sie arbeiten noch ganz nach handwerklicher Tradition und bemalen jedes Osterei von Hand.

Das ist auch nicht falsch. Unser Produktportfolio ist sehr vielfältig. In meinem Haus gibt es sowohl die smart gesteuerte Home-Factory im Keller als auch ein großzügiges Atelier unter dem Dach für individuelle Eierbemalungen.

Würden Sie Ihr Haus eigentlich als Wohnimmobilie oder als Gewerbeimmobilie bezeichnen?

Es ist beides. Der Übergang ist wirklich fließend. Wohnen und Arbeiten, daneben auch noch die Hasenschule für die Kinder – das läuft hier alles parallel unter einem Dach. So eine Lebensweise war bei euch Menschen vor ein bis anderthalb Jahrhunderten ja auch noch ganz normal. Und vielleicht kommt das jetzt wieder – nicht als Rückkehr zu einer kleinbäuerlichen Wirtschaft, sondern im Verein mit smarter Technik, die überall verfügbar ist. Ich kann jedenfalls allen Immobilieneigentümern nur empfehlen, immer ein flexibles Nutzungskonzept für verschiedene Räume ihres Eigenheims im Auge zu behalten. So etwas wie ein klassisches Wohnzimmer, Kinderzimmer und Elternschlafzimmer – das gibt es bei uns hier nicht. Alle Räume sind sowohl Wohn- als auch Werkstätten. Wir als Hasenfamilie haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht. So, jetzt muss ich aber mal weiterhoppeln.

Vielen Dank für dieses interessante Interview! Wir hoffen, dass Sie auch dieses Jahr wieder viele Menschen mit Ihren Osterüberraschungen erfreuen werden, auch wenn noch immer keine Auferstehung vom Dauer-Lockdown bevorzustehen scheint.

Na klar doch. Ihr müsst halt die Ohren steifhalten!

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Osterhase

https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_Home

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AlexBannykh/Depositphoto.com

Rechtssicherer Immobilienverkauf – ohne Unterlagen geht nichts

Ein Immobilienverkauf geht oft mit fundamentalen Veränderungen der Lebenssituation einher. Die meisten Verkäufer müssen sich um alles Mögliche gleichzeitig kümmern und stehen daher unter Zeitdruck. Sich dann durch den Behördendschungel zu kämpfen, um alle Unterlagen für den Verkauf zusammenzutragen, kann sehr nervenaufreibend sein. Ein Profi-Makler ist in dieser Situation eine große Hilfe – routiniert und zuverlässig besorgt er für Sie die notwendigen Dokumente. Doch um welche Dokumente geht es überhaupt?

Mit dem Grundbuchauszug allein ist es nicht getan. Vielen Eigentümern ist gar nicht bewusst, wie viele verschiedene Unterlagen für einen Verkauf benötigt werden und welche Ämter oder Behörden jeweils dafür zuständig sind. Fehlende Unterlagen können spätestens beim Notartermin zu einem echten Problem werden. Vor allem Banken verlangen aber meist auch schon vorher zahlreiche Dokumente, von denen sie ihre Finanzierungsentscheidung abhängig machen.

Der Grundbuchauszug – ihr wichtigster Nachweis

Der Grundbuchauszug ist der unentbehrliche Nachweis dafür, dass Sie tatsächlich Eigentümer des verkauften Grundstücks bzw. der verkauften Wohnung sind. Damit ein Kaufvertrag abgeschlossen und vom Notar beglaubigt werden kann, muss daher zwingend ein Grundbuchauszug vorliegen.
Aus den Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs gehen ferner die eventuell vorhandenen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden) hervor, in Abteilung II sind eventuell bestehende Wohn- oder Nießbrauchrechte vermerkt. Den  Grundbuchauszug können Sie direkt beim Grundbuchamt beantragen, sinnvoll ist auch die Beantragung über einen Notar.

Flurkarte, Baupläne, Grundriss und Energieausweis

Fast genauso wichtig wie der Grundbuchauszug ist die Flurkarte, die vom Katasteramt ausgestellt wird und als amtlicher Nachweis zur Identifizierung eines Grundstücks gilt. Dazu dient insbesondere die Flur- und Flurstücksnummer. Außerdem zeigt die Flurkarte exakt die Grenzen und die Lage des Grundstücks und verzeichnet die vorhandene Bebauung. Die Flurkarte gehört zu den Unterlagen, die bei Immobilienverkäufen in Eigenregie häufiger mal vergessen werden. Wer sich beim Verkauf von einem professionellen Makler unterstützen lässt, kann sich hingegen sicher sein, dass alle erforderlichen Schriftstücke für einen rechtssicheren Verkauf zum richtigen Zeitpunkt vorliegen.

Banken verlangen in der Regel weitere Unterlagen wie einen Bauplan, einen maßstabsgetreuen Grundriss, eine Baugenehmigungsurkunde und eine Baubeschreibung. Sie wollen den Zustand und die Konstruktionseigenschaften der Immobilie genau prüfen, bevor sie Ihrem Käufer eine Finanzierungszusage machen. Meist liegen diese Dokumente beim Bauordnungsamt vor. Für ältere Gebäude existieren allerdings oft nicht alle Informationen. Fehlende Grundrisse müssen dann gegebenenfalls neu angefertigt werden.

Ein Energieausweis ist mittlerweile nicht mehr nur für den Abschluss eines Kaufvertrags, sondern schon zu Beginn der Vermarktung erforderlich. Bestimmte Daten zum Energieverbrauch müssen bereits in Immobilieninseraten angegeben werden. Verstöße gegen diesbezügliche Gesetze können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Sollte für Ihre Immobilie noch kein Energieausweis vorhanden sein, können Architekten, Energieberater und andere zugelassene Fachleute diesen ausstellen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Beschaffung von Unterlagen für Ihren anstehenden Immoblienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Nicht fündig geworden:

https://west.ivd.net/immobilienverkauf-welche-dokumente-sind-notwendig-und-nuetzlich/

https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Grundbuchabschrift+oder+Grundbuchausdruck+beantragen-269-leistung-0#sb-id-toc-block4

https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vermessung_kataster/auskunfte_auszuge/liegenschaftskarte/liegenschaftskarte-50489.html

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: pressmaster/Depositphoto©

 

Wie lang steigen die Immobilienpreise noch?

Es ist für viele eine Überraschung: Trotz Corona-Pandemie steigen die Preise für Immobilien in den Metropolen und deren Randlagen weiter. Dafür sorgen die anhaltend hohe Nachfrage und die Niedrigzinspolitik der EZB. Doch innerhalb der nächsten fünf Jahre prognostizieren Wirtschaftsexperten eine Trendwende. Für Immobilienverkäufer ist jetzt der beste Zeitpunkt zum Verkauf, Immobiliensuchende haben es dagegen derzeit sehr schwer.

Nahezu überall in Deutschland – von wenigen Ausnahmen in strukturschwachen Regionen abgesehen – kennen die Immobilienpreise seit zehn Jahren nur eine Richtung: nach oben! Nach Berechnungen der Bundesbank haben sich die Durchschnittspreise in deutschen Städten seit 2010 mehr als verdoppelt. Und weder der erste Lockdown im vergangenen Jahr noch der aktuelle konnte den Preisaufschwung maßgeblich bremsen. Zwar stagnierten die Preise Mitte des vergangenen Jahres kurz, doch seither steigen sie weiter, wenn auch etwas abgeschwächter als zuvor.

Die Lage in den Metropolen

Ein Grund dafür ist die weiterhin hohe Nachfrage und der fortgesetzte Mangel an neuem Wohnraum, insbesondere in den Metropolregionen. Diese verzeichneten in den vergangenen Jahren einen starken Bevölkerungszuwachs, teils durch internationale Zuwanderung, teils durch den Zuzug von Menschen aus den umliegenden Regionen. Der Zuwachs verlangsamt sich zwar etwas durch die geringere Zuwanderung in der Corona-Pandemie, aber das wirkt sich bisher noch nicht entlastend auf die angespannten Wohnungsmärkte aus. Selbstnutzer suchen händeringend nach den eigenen vier Wänden, aber auch Kapitalanleger stürzen sich auf Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Kaum etwas scheint für Investoren attraktiver zu sein als Immobilien, denn aufgrund der niedrigen Zinsen gibt es derzeit kaum alternative Anlagemöglichkeiten, gleichzeitig sorgt das Zinstief für außergewöhnlich günstige Finanzierungsbedingungen beim Immobilienkauf.

Trendwende wird für 2024 erwartet

Experten sehen allerdings erste Warnsignale, die auf ein Ende des Preisbooms innerhalb der nächsten Jahre hindeuten. Eine mögliche Trendwende wird für 2024 prognostiziert. Als möglicher Grund wird ein dann einsetzender Bevölkerungsrückgang genannt, dem voraussichtlich eine höhere Zahl bis dahin fertiggestellter Neubauten gegenübersteht, sodass sich die Wohnraumknappheit reduziert. Ferner weisen Analysten auf ein wachsendes Inflationsrisiko hin, was zu einem Abrutschen der Immobilienpreise infolge der Verteuerung von Finanzierungskrediten führen würde.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer? Wer darüber nachdenkt, seine Immobilie demnächst zu verkaufen, sollte sich bald dazu entschließen. Denn jetzt lassen sich noch Mitnahmeeffekte erzielen. Solange das Zinstief anhält, sind Käufer in der angespannten Lage bereit, Rekordpreise für Immobilien zu zahlen. Wer eine Immobilie sucht, hat es hingegen schwer, nicht nur wegen der stark gestiegenen Preise, die trotz guter Finanzierungsbedingungen für viele nicht mehr erschwinglich sind, sondern auch deshalb, weil sich überhaupt kaum noch Immobilienangebote finden lassen.
Eine Ausweichmöglichkeit könnte darin bestehen, eine Immobilie auf einer Zwangsversteigerung zu erwerben. Aber selbst die Zahl der Zwangsversteigerungen ist zuletzt trotz Corona gesunken.

 

Sie möchten die Gunst der Stunde nutzen und Ihre Immobilie jetzt verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der optimalen Vermarktung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steigende-zinsen-die-grosse-immobilien-wette-kolumne-a-8ace5750-f4bd-4db4-ac0c-fbe2e9878582

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/immobilienmarkt-deutsche-bank-erwartet-ende-des-immobilienbooms-im-jahr-2024-a-26ee4436-aafc-4fa7-b4f8-9249a87da04e article.php/id/23361

https://www.spiegel.de/wirtschaft/immobilien-zahl-der-zwangsversteigerungen-sinkt-trotz-coronakrise-a-f03da22a-3103-49ad-86b0-0f7524f88953

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilie verkaufen ohne auszuziehen: Wohnrecht oder Nießbrauch

Viele Eigentümer möchten zwar bis ins hohe Alter in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben, aber sie würden das ansehnliche Kapital, das in ihrer Immobilie steckt, gerne „verflüssigen“ und für den Lebensunterhalt nutzen. Die gute Nachricht: das geht! Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienverrentung, die dafür infrage kommen. Wichtig ist in jedem Fall, dass im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht festgeschrieben wird. Aber worin besteht der Unterschied und welches dieser beiden Rechte ist besser für Sie?

Es gibt immer mehr ältere Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie nicht unbedingt an Kinder oder Familienangehörige vererben wollen. Oft ist es bereits klar, dass keines Ihrer Kinder die Immobilie übernehmen möchte oder dass eine Aufteilung unter den Geschwistern nicht gut funktionieren würde. Da erscheint es sinnvoller, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös zum Lebensunterhalt zu nutzen. Aber ausziehen – das wollen Sie nicht! Eine Lösung, die sich hier anbietet, wäre eine Immobilienverrentung. Dabei verkaufen Sie Ihr Haus und erhalten dafür eine Rente, die als lebenslange oder zeitlich begrenzte monatliche Zahlung, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem vereinbart werden kann.

Unterscheidung zwischen Wohnrecht und Nießbrauchrecht

Außerdem behalten Sie, je nach Modell, ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht. Beides sind Nutzungsrechte, die sich entweder auf die gesamte Immobilie oder auf einzelne, genau festgelegte Räumlichkeiten beziehen können. Der wesentliche Unterschied: Ein Wohnrecht sichert Ihnen nur das Recht, persönlich die Immobilie zu bewohnen. Wenn Sie ausziehen wollen oder müssen, zum Beispiel bei einem Umzug in ein Pflegeheim, nützt Ihnen ein Wohnrecht nichts mehr. Ein Nießbrauchrecht gibt Ihnen dagegen die Möglichkeit, Räumlichkeiten auch zu vermieten oder anderweitig zu nutzen. Sie haben damit die Wahl, ob Sie die Immobilie vollständig selbst nutzen, ob Sie einen Teil vermieten und selbst nur einen Teil bewohnen, oder ob Sie die gesamte Immobilie vermieten und die Mieteinnahmen für Ihren Lebensunterhalt verwenden. Allerdings müssen Sie als Nießbraucher auch für die Pflege und Erhaltung der Immobilie aufkommen. Sie müssen Grundsteuer, Abwassergebühren, Gebäudeversicherung und andere Lasten tragen und sind auch für die Schneeräumpflicht weiterhin zuständig. Lediglich „außergewöhnliche“ Reparaturen oder eine Modernisierung der Immobilie würden in die Zuständigkeit des neuen Eigentümers fallen. Beim lebenslangen Wohnrecht ist hingegen der Eigentümer für den Großteil dieser Lasten zuständig.

Rechtsberatung hilft in Detailfragen weiter

Geht es darum, sich zwischen Wohnrecht oder Nießbrauch zu entscheiden, sind zahlreiche Aspekte Ihrer persönlichen Situation zu berücksichtigen. Es ist daher unerlässlich, den Rat eines kompetenten Rechtsexperten einzuholen, denn in der Praxis sind viele komplizierte Details ausschlaggebend. Wichtig zu wissen ist auch noch: Damit ein Wohnrecht oder Nießbrauch wirksam wird, muss der neue Eigentümer notariell erklären, dass er Ihnen ein solches Recht einräumen möchte. Das Nutzungsrecht wird dann in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, ggf. mit der genauen Bezeichnung der zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten. Selbstverständlich muss Ihnen auch klar sein, dass sich der Kaufpreis Ihrer Immobilie durch diese Grundbuchbelastungen deutlich reduziert.

Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten zur Verrentung Ihrer Immobilie erfahren und benötigen weitere Informationen zum Thema Wohnrecht oder Nießbrauch? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich umfassend beraten! Wir freuen uns auf Sie!

 

Zum Weiterlesen:

https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/vor-und-nachteile-von-wohnrecht-und-niessbrauch

https://www.anwalt.org/niessbrauch-wohnrecht/

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/23361

 

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 Foto: AllaSerebrina / Depositphoto

Drohnenvideos: Ihr Mehrwert bei der Immobilienvermarktung

Was 360-Grad-Besichtigungen für Innenräume sind, das sind Drohnenvideos für außen. Sie erlauben es Interessenten, einen umfassenden Eindruck von der Immobilie und vom umliegenden Gelände zu gewinnen, ohne ihr Wohnzimmer zu verlassen. Gerade in Pandemiezeiten ist das ein wichtiger Pluspunkt. Zudem können potenzielle Käufer anhand von Drohnenaufnahmen schneller entscheiden, ob eine Immobilie ihren Vorstellungen entspricht. Das verkürzt den Vermarktungsprozess.

Mit Drohnen erstellte Luftaufnahmen und Videos werden inzwischen von vielen Maklern als Service bei der Vermarktung von Immobilien angeboten. Sie ermöglichen eine beeindruckende Präsentation der zum Verkauf angebotenen Immobilie. Vor allen Dingen aber bekommen Kaufinteressenten an ihren Bildschirmen einen guten Überblick über viele wichtige Merkmale: die Lage und Größe des Grundstücks, die Umgebung, das Landschaftsbild, der Grundriss des Hauses und eventueller Nebengebäude, die Nachbarbebauung – all das lässt sich aus der Vogelperspektive praktisch mit einem Blick erfassen. Bestimmte Aspekte sind sogar besser erkennbar als bei einer Besichtigung vor Ort.

Die unmittelbare Umgebung gibt oft den Ausschlag

Eine virtuelle 360-Grad-Tour gibt Interessenten zwar einen sehr guten Einblick in die Innenräume der Immobilie, aber die nähere Umgebung bleibt oft außen vor. Dabei spielt gerade die unmittelbare Lage für die Kaufentscheidung ebenfalls eine wichtige Rolle. Exposés mit ein paar schönen Bilderbuch-Ortsansichten vermitteln davon nur ein ungenaues und manchmal sogar irreführendes Bild. Dadurch kommt es nicht selten vor, dass Immobiliensuchende sich auf den Weg zu einer Besichtigung machen, nur um dann bei der Ortsbegehung festzustellen, dass ihnen diese Wohnumgebung nicht zusagt. Ein überflüssiger Aufwand für den Verkäufer wie für den Interessenten.

Welchen Mehrwert bringen Drohnenvideos für Immobilienverkäufer?

Drohnenfotos und -videos bilden insofern die perfekte Ergänzung zur 360-Grad-Tour. Sie vermitteln einen präzisen Eindruck von der Umgebung Ihrer Immobilie. Obwohl dadurch auch überregional mehr Interessenten auf Ihr Immobilienangebot aufmerksam werden, erscheinen zu einer realen Vor-Ort-Besichtigung nur noch diejenigen, die genau diese Immobilie in dieser Lage auch wirklich kaufen wollen. Eine Erhöhung der Effizienz von Prozessen, indem bestimmte Anfragen oder Probleme schneller den passenden Angeboten oder Lösungen zugeordnet werden, ist ja ganz allgemein ein wesentliches Merkmal der Digitalisierung. Das gilt auch für den Einsatz von Drohnenvideos und virtuellen Besichtigungstouren bei der Immobilienvermarktung. Makler nennen diesen Prozess „Qualifizieren“: Interessenten „qualifizieren“ sich schneller für eine Immobilie, oder umgekehrt, ein Immobilienangebot „qualifiziert“ sich als das passende Angebot für den Käufer. Statt auf gut Glück zu zahlreichen Besichtigungen zu fahren, um erst nach und nach mehr Klarheit über die eigenen Suchkriterien zu gewinnen, vollzieht sich dieser Auswahlprozess weitgehend bereits im Internet. Ihr Vorteil als Immobilienverkäufer: Die Vermarktung geht schneller und Sie ersparen sich Besichtigungen, die nicht zielführend sind. Eine gute Sache – nicht nur in Zeiten von Corona.

Möchten Sie mehr über die Vorteile von Drohnenvideos und virtuellen Rundgängen bei der Immobilienvermarktung erfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie umfassend.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-drohnen-und-3d-besichtigungen-das-ist-die-digitale-zukunft-der-immobilienvermittlung/24883628.html?ticket=ST-4340600-0H4EJOKUyGJuJ2MXjvJn-ap3

https://www.badische-zeitung.de/virtuelle-alternativen–200031896.html

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/virtuelle-besichtigung-tools-und-kosten-fuer-makler-im-ueberblick_84342_531260.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © alexsalcedo/Depositphotos.com

 

Notverkauf: Immobilienverrentung anstatt Zwangsversteigerung

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona können bisher noch nicht erfasst werden. Experten gehen davon aus, dass es zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen wird. Unter Umständen kann dies dazu führen, dass Immobilieneigentümer ihre Kredite nicht mehr bedienen können. Die Folge darauf wäre eine Zwangsvollstreckung. Um diese schon vorher zu vermeiden, gibt es auch noch andere Alternativen wie die Immobilienverrentung.

Die Nachfrage nach Immobilie ist auch im aktuellen Lockdown noch größer als das Angebot. Wer seine Immobilie jetzt zwar schnell verkaufen muss, hat deshalb immer noch eine starke Verhandlungsposition. Um diese Verhandlungsposition aber zu nutzen, müssen Immobilienverkäufer den Wert der Immobilie und ihre Zielgruppe kennen.

Immobilienverrentung: Mietfrei wohnen

Wenn Sie kurzfristig die Liquidität durch einen Immobilienverkauf steigern und dennoch ihr Dach über dem Kopf behalten möchten, bietet die Immobilienverrentung die Lösung.  Bei der Immobilienverrentung können Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Hierfür lassen sie sich ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen. Dafür gibt es zwei Modelle: Das Wohnrecht kann lebenslang gelten – so bei der Leibrente. Oder es kann zeitlich befristet sein – so bei der Zeitrente. Für Kapitalanleger ist das ein interessantes Modell.

Dabei kann relativ frei vereinbart werden, wie der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt wird. Er kann als monatliche „Rente“ gezahlt werden, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beidem. Wer in einer Notsituation verkaufen muss, wird vielleicht eine größere Einmalzahlung bevorzugen. Die Berechnung der monatlichen Rente ist sehr komplex, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Grundlage ist natürlich der Wert der Immobilie. Diesen ermittelt am besten ein lokaler Qualitätsmakler. Entscheidet sich der Verkäufer für die Zeitrente, also ein zeitlich befristetes Wohnrecht, richtet sich die Rente nach diesem Zeitraum. Bei der Leibrente kommt es auf die geschätzte Lebenserwartung des Immobilienverkäufers an.

Zwangsversteigerung vermeiden

Können Immobilieneigentümer den Bankkredit nicht mehr bedienen, droht meist eine Kündigung des Kredites. Dies führt meist zur Zwangsversteigerung der Immobilie. In der Regel ist das eine schlechte Lösung, da Immobilien hierbei auch oft unter Wert verkauft werden.

Ein Profi-Makler kennt durch seine langjährige Erfahrung solche Fälle genau. Er sorgt dafür, dass auch unter Zeitdruck die Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkauft wird. So hilft er, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden.  Lassen Sie sich von einem Profi-Makler beraten, welches Modell für Ihre individuelle Situation am besten passt.

Sie möchten mehr über die Verrentung einer Immobilie erfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

https://www.test.de/Immobilienrente-Haus-verkaufen-und-trotzdem-weiter-drin-wohnen-1814463-0/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Scheidungsimmobilie: Nina will bleiben, Nils will verkaufen – was nun?

Nina und Nils sehen keine Zukunft mehr in ihrer Ehe. Sie wollen sich scheiden lassen. Jetzt stehen sie vor dem Problem, wie sie die gemeinsame Immobilie teilen sollen. Nils ist für die einfachste Lösung: Verkaufen, den Erlös teilen und damit auch gleich den Kredit komplett zurückzahlen. Aber Nina will mit den drei Kindern auf keinen Fall umziehen. Sie glaubt auch, dass sie so günstiger wegkommt, als wenn sie sich bei den derzeit hohen Mieten eine Mietwohnung suchen würde. Ob das stimmt, ist die eine Frage – und ob Nils das mitmachen will, die andere.

Eigentlich will Nils nach der Scheidung mit dem Haus nichts mehr zu tun haben. Er hat all die Jahre mit seiner Familie darin gewohnt und möchte nun einen Schlussstrich ziehen. Sein Kumpel, der Jurist ist, hat ihm außerdem gesagt: falls er Miteigentümer der Immobilie bleibt, müsste er für die noch nicht zurückgezahlten Schulden gegenüber der Bank weiter in vollem Umfang haften, nicht etwa nur für seinen Anteil. Als Nina und Nils vor 12 Jahren das Haus gekauft haben, haben sie ein Annuitätendarlehen mit 15 Jahren Zinsbindung aufgenommen. In 3 Jahren müssten sie sich also auch noch um eine Anschlussfinanzierung kümmern, und erst in 18 Jahren oder so wären sie komplett schuldenfrei. Wenn Nina irgendwann nicht mehr in der Lage ist, ihren Anteil an der Kreditrate monatlich abzuzahlen, dann würde alles an Nils hängenbleiben.

Darauf hat Nils überhaupt keine Lust, selbst wenn er dann die fälligen Unterhaltszahlungen um die Miete kürzen könnte, die Nina ihm für die Nutzung der Immobilie schuldet. Wenn Nina schon unbedingt wohnen bleiben will, wäre es ihm lieber, ihr seinen Anteil an dem Haus zu verkaufen. Aber wie soll das gehen? Nina wird ihm den Wert seines Immobilienanteils nicht in bar auszahlen können, es sei denn, sie raubt eine Bank aus. Und dann stünden die Chancen für ihn schon wieder schlecht, die alte Ehe hinter sich lassen zu können und sich voll auf einen Neustart zu konzentrieren.

„Welche Möglichkeiten gibt es noch?“, überlegt Nils. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, könnte er vor Gericht gehen und eine Teilungsversteigerung beantragen, sodass Nina dann doch zum Ausziehen gezwungen wäre. Aber er weiß auch, dass das keine gute Idee ist. Nicht nur, weil der Erlös viel zu gering ausfallen würde, sondern auch, weil das mit ziemlicher Sicherheit zu endlosem Stress mit Nina führen würde. Vielleicht könnten sie ja stattdessen versuchen, einen Käufer zu finden, der das Haus kauft, ohne dass Nina ausziehen muss. Nils‘ Juristen-Freund hat ihm da mal etwas von einem sogenannten Rückmietkauf erzählt, wo gleich zusammen mit dem Kaufvertrag ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen wird. Der neue Eigentümer würde die Immobilie dann also an Nina vermieten und sie könnte wohnen bleiben. Dass der Kaufpreis dadurch geringer ausfallen wird, ist Nils schon klar, aber damit würde er sich abfinden. Das wäre also eine Lösung. Aber gibt es denn wirklich Interessenten, die kein leergezogenes, sondern ein vermietetes Einfamilienhaus kaufen wollen? Vielleicht als Wertanlage? Nils ist sich nicht wirklich sicher, aber vielleicht sollte er mit Nina über die Idee sprechen. Sie könnten es ja probieren. Dann bräuchten sie auf jeden Fall schon mal ein professionelles Wertgutachten. Wenn Nina erst einmal bereit ist, so weit zu gehen, und es dann mit dem Rückmietkauf nicht klappen sollte – vielleicht lässt sie sich dann schließlich doch auf einen „normalen“ Verkauf und einen Umzug ein. Nils wird ihr auch seine Hilfe bei der Wohnungssuche und bei der Renovierung anbieten. Hauptsache, er hat danach seine Ruhe.

 

 

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Nicht fündig geworden:

https://www.familienrechtsinfo.de/scheidung/haus-bei-scheidung/

https://www.mainz-kwasniok.de/gemeinsames-haus/versteigerung-in-der-trennung/

https://www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/haus-verkaufen-und-zurueckmieten.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Geerbte Immobilie aufteilen – die häufigsten Schwierigkeiten

Interview mit dem Rechtsanwalt und Immobilienexperten Sven Johns

Wird eine Immobilie vererbt, gibt es meistens nicht nur einen Alleinerben, sondern eine Erbengemeinschaft, unter der das geerbte Vermögen aufgeteilt werden muss. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Johns, welches die ersten Schritte sind, die Erben in dieser Situation unternehmen sollten.

Herr Johns, was raten Sie Erben, die eine geerbte Immobilie zwischen mehreren Parteien aufteilen müssen? Wie sollten sie da am besten rangehen, um schnell zu einer Einigung zu kommen?

„Ganz am Anfang steht natürlich die große Frage, was ist die Immobilie wert? Das heißt, der erste Weg in diesem Zusammenhang führt zum Immobilienmakler oder führt zum Sachverständigen, um den Immobilienwert zu ermitteln – und zwar nicht nur grob zu ermitteln. Man kann zwar auch sagen, wir gucken das erstmal im Internet nach oder sehen uns vielleicht ein paar Vergleichsimmobilien in der Gegend an, aber das nützt einem dann nichts, denn ein Unterschied von 40.000 oder 50.000 Euro in der Auseinandersetzung von mehreren Erben bedeutet, wenn einer der Erben die Immobilie behalten will, dass er den anderen dann so viel mehr auszahlen müsste.“

Zuerst sollte also ein Wertgutachten erstellt werden, wie geht es dann weiter, wenn der Wert der Immobilie bekannt ist?

„Aus anwaltlicher Sicht: die häufigste Schwierigkeit besteht darin, dass gemeinschaftlich ein Wert gefunden wird, mit dem alle Erbberechtigten so gut leben können, dass sie sagen, okay, wenn dieser Wert rauskommt, dann können wir uns auf einen Auseinandersetzungsplan einigen. Entweder einer der Erben übernimmt die Immobilie oder die Immobilie wird veräußert, und aus dem Veräußerungsgewinn wird nach Tilgung der eingetragenen Belastungen an die Mitglieder der Erbengemeinschaft der jeweilige Anteil des übrigbleibenden Verkaufserlöses ausgezahlt.“

Wie können Erben überhaupt herausfinden, welche Belastungen da noch getilgt werden müssen, wo sind die denn eingetragen oder aufgelistet?

„Man kann das nicht anhand des Grundbuchauszuges direkt erkennen, wie hoch die tatsächliche Belastung ist. Wenn die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist, also ein Darlehen noch nicht abbezahlt wurde, kriegt man das durch den Darlehensvertrag raus. Da gibt es hinten eine Aufstellung pro Monat mit der Rate, die man im Monat bezahlt, sodass man genau erkennen kann für einen bestimmten Monat, wie hoch valutiert denn da jetzt noch die Belastung aus dieser Grundschuld. Es kann auch sein, dass beispielsweise ein Bausparvertrag noch im Grundbuch an zweiter Stelle in Abteilung 3 eingetragen ist, weil der Erblasser vielleicht mit einem Bausparvertrag das Bad und die Küche renoviert oder irgendwann eine neue Heizung gekauft hat. Man muss dann eben auch da gucken, was müsste noch zurückgezahlt werden? Mit diesen ganzen Aufstellungen, die man so ermittelt, und dem, was dann rauskommt, kann die nächste Überlegung beginnen.“

Man zieht also den Saldo aus dem ermittelten Immobilienwert und den Belastungen, die man herausgefunden hat – und dann weiß man, was es zu verteilen gibt?

„Ja, und erst dann stellt sich die Frage: Wird verkauft? Will einer der Erben die Immobilie behalten? Kann derjenige, der die Immobilie „behält“, die anderen in kompletter Höhe auszahlen, und wie ermittelt man diesen Auszahlungswert? Vor der Einleitung einer tatsächlichen Vermögensauseinandersetzung kann ich nur dringend dazu raten, dass man genau diese Überlegungen anstellt, und dass alle Beteiligten sich zuerst darüber klar werden: Wie hoch ist eigentlich der Auseinandersetzungswert?“

 

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Nicht fündig geworden:

http://www.mosler-partner.com/index.php/de/sven-r-johns

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/die-erbengemeinschaft-was-ist-das-und-wie-verteilt-sie-den-nachlass-4439?gclid=EAIaIQobChMIxpbttOvN7gIVkYBQBh0TpQRcEAAYASAAEgIWqvD_BwE

https://www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/blog/immobilie-erbengemeinschaft/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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