+49 (0) 345.20855036 |  Mo. – Fr. 9:00 – 18:00 Uhr |
Holzhäuser in Buchform stehen aneinandergereiht vor einem Wald
Warum das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe wichtig ist

Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?

Vor allem wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück verlangen.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB der Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss selbst nachforschen. Hierfür kontaktiert er auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis. Inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen auch die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden.

Was die Immobilie im Nachlassverzeichnis betrifft: Ein lokaler Qualitätsmakler kann durch seine jahrelange Erfahrung Erblassern und Erben helfen. Darüber hinaus ist er mit Notaren in der Region vernetzt und kann Eigentümer professionell beraten.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

Ein buntes Haus aus Papier und bunte Herzen aus Papier liegen auf einem Holztisch | Valentinstag Immobilien Makler
Valentinstag-Extra: Warum wir Makler mit Herz und Seele sind

Der Valentinstag ist traditionell der Tag der Liebenden. Man macht seinem liebsten Menschen eine kleine Aufmerksamkeit, verschenkt Blumen oder sagt einfach mal Danke. Oder gesteht seine Liebe. Warum also nicht mal dem eigenen Beruf eine Liebeserklärung machen? Schließlich begleitet dieser uns jeden Tag – ebenso wie der oder die Liebste.

Wir gestehen: Wir lieben unseren Beruf als Makler. Auch wenn Immobilien mit den Jahren baufällig werden, die Fassade zu bröckeln beginnt und der Glanz der alten Tage mehr und mehr verblasst, sind sie mehr als nur kalte Gemäuer. Denn hinter jeder dieser Mauern, egal ob alt oder modern, stecken ganz persönliche Geschichten, die man als Makler mit jedem Auftrag begleitet und miterlebt. Im besten Fall helfen wir den Kunden dabei zu einer lang ersehnten Lösung zu kommen.

Abwechslung im Berufsalltag

Die Liebe zum Maklerberuf betrifft nicht nur die Immobilie selbst und deren Geschichten. Auch die Menschen in den Häusern und Wohnungen, mit denen man in Kontakt tritt, machen den Alltag spannend. Zugleich sorgen Sie auch für Abwechslung im Berufsalltag.

Dabei ist es egal, wie lange man als Makler bereits am Markt ist. Hinter jeder Tür verbirgt sich immer etwas Neues. Jeder Auftrag und jede persönliche Kundensituation müssen individuell betrachtet werden.

Vermittler und Mediator in schwierigen Zeiten

Viele unserer Kundenhaben mit persönlichen Herausforderungen zu kämpfen. Beispielsweise mit einer Scheidung, finanziellen Problemen oder dem Verlust der Arbeitsstelle. Auch Erbangelegenheiten sind, wenn Immobilien im Spiel sind, nicht selten ohne Konflikte.

Gerade dann ist man mehr als nur Berater und Immobilienexperte. In so einer Situation muss man versuchen, alle Parteien zu einer harmonischen Lösung zu führen. Besonders, wenn ein ehemaliges Paar oder die Mitglieder einer Erbengemeinschaft kurz davorstehen, eine Angelegenheit gerichtlich zu klären, ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Hat man diese Situationen bezogen auf die Immobilie, zu einem guten Ende geführt und vielleicht sogar zu einer persönlichen Lösung des Grundproblems beigetragen, geht man mit einem guten Gefühl nach Hause.

Jede Immobilie hat einen besonderen Charme

Die Vielfalt der Immobilien kennt kaum Grenzen und reicht von historischen Gebäuden über moderne und energiesparende Häuser. Als Makler sieht man oft aber mehr als nur die äußere Fassade. Denn um eine ordentliche Wertermittlung und Vermarktung durchzuführen, bekommt man immer wieder die Chance, jede Immobilie mit ihrem besonderen Charme auch von innen betrachten zu dürfen und somit hinter die Fassade zu blicken. Es wird also nie langweilig – gerade deshalb lieben wir das, was wir tun.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wissen Sie nicht, was mit Ihrer Immobilie passieren soll? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © massonforstock/Depositphotos.com

Vier Senioren begrüßen sich in ihrer gemeinsamen WG | Senioren Wohngemeinschaft
Gerda H.: „So habe ich meine Senioren-Wohngemeinschaft gefunden“

Als mein Mann vor einem Jahr starb, war klar, dass ich mich nicht mehr allein um unser großes Haus kümmern kann. Und eins der Kinder wollte es auch nicht übernehmen. Mir blieb nichts anderes übrig, als mir etwas Altersgerechtes zu suchen. Ich entschied mich für eine Senioren Wohngemeinschaft. Doch eine passende zu finden, war nicht leicht.

Da es mir gesundheitlich noch sehr gut geht und ich im Alltag keine Hilfe brauche, , kam ein Seniorenheim nicht in Frage. Dennoch wollte ich nicht allein wohnen. Im Gespräch mit meinen Kindern Georg und Stefanie kamen wir auf den Gedanken einer Wohngemeinschaft für Senioren. Stefanie machte sich anschließend nach Möglichkeiten im Internet schlau.

Eigene Wohngemeinschaft gründen?

Da ich mir aussuchen wollte, mit wem ich zusammenwohne, beabsichtigte ich zunächst, eine eigene WG zu gründen. Doch schnell wurde klar: der Aufwand ist einfach zu groß. Ich hätte nicht nur eine geeignete Mietwohnung finden müssen, sondern natürlich auch passende Mitbewohner. Außerdem war ich mir unsicher, wie groß alles sein sollte. Denn je mehr Mitbewohner, desto mehr würden sich die gemeinsamen Kosten teilen.

In eine bestehende Wohngemeinschaft einziehen?

Eine eigene WG zu gründen, schloss ich also schnell aus.  Deswegen entschieden meine Kinder und ich, eine bestehende Senioren-WG in einer Pflegeeinrichtung zu suchen. Das erschien mir auch perspektivisch eine gute Entscheidung zu sein. Denn wer weiß, vielleicht bin ich irgendwann doch nicht mehr so fit.

Stefanie hat ein paar Einrichtungen in ihrer Nähe herausgesucht. Drei Wohngemeinschaften habe ich mir dann angesehen und die Mitbewohner kennengelernt. Eine gemischte Vierer-WG suchte eine vierte Mitbewohnerin. Die beiden anderen Wohngemeinschaften waren reine Frauen-WGs.

Zunächst war ich skeptisch, weil ich allein in eine bestehende Gruppe kam. Aber ich hatte mich eigentlich mit allen gut verstanden. Sie erzählten mir von ihren Erfahrungen, schließlich waren sie ja auch mal in der Situation wie ich. In zwei der Wohnungen hätte ich letztendlich einziehen können. Ich entschied mich für die gemischte Wohngemeinschaft. Inzwischen habe ich mich gut eingelebt.

Was passiert mit dem Haus?

Da Stefanie und Georg jeweils ihr eigenes Haus haben, wollte auch keiner von beiden dort einziehen. Deshalb beschlossen wir gemeinsam, das Haus zu verkaufen. Da wir uns neben der WG-Suche nicht auch noch mit dem Hausverkauf beschäftigen wollten und konnten, haben wir das einen lokalen Qualitätsmakler machen lassen. Das ging alles in kurzer Zeit reibungslos über die Bühne. Den Verkaufserlös habe ich zum Teil schon als Vorerbe an meine Kinder und Enkel ausgeschüttet und einen Teil habe ich mir noch auf die hohe Kante gelegt.

Überlegen Sie, wie Sie im Alter wohnen möchten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © annas.stills.gmail.com/Depositphotos.com

Alter Mann und alte Frau stehen vor Haus und überlegen über Umzug ins Seniorenheimsein Erbe | Umzug ins Seniorenheim
Video: Umzug ins Seniorenheim – was passiert mit meiner Immobilie

Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, das Treppensteigen und die Gartenpflege fallen immer schwerer. In diesen Situationen entscheiden sich viele Eigentümer für einen Umzug ins Seniorenheim. Doch was wird aus der Immobilie?

Verständlicherweise fällt es vielen Eigentümern schwer, die eigenen vier Wände, in denen man fast die Hälfte seines Lebens oder sogar mehr verbracht hat, zu verlassen. Doch irgendwann zeigt sich, dass die geliebte Immobilie nicht mehr altersgerecht ist. Dann steht oft der Umzug in eine Einrichtung für Senioren an.

Doch was wird aus der Immobilie? Vererben, verschenken, vermieten, verkaufen? In unserem Kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie hierbei achten müssen.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Hilfe, ich habe eine Messi-Wohnung geerbt

Meterhohe Zeitungsstapel liegen auf dem Fensterbrett, in den Zimmern führen nur noch schmale Pfade durch das Gerümpel und auf dem Hof türmen sich mehrere Haufen Schrott. Wer eine solche Immobilie erbt, auf den wartet viel Arbeit. Doch wie geht man am besten mit einer solchen Erbimmobilie um?

Viele, die eine solche Immobilie erben, sind sich unsicher, an wen sie sich wenden sollen. Viele trauen sich aus Scham nicht, sich an einen Experten zu wenden. Dabei ist hier schnelles Handeln gefordert. Wer sich aber allein durch die Massen an Müll kämpfen will, kommt schnell an seine Grenzen. Betroffene sollten sich bewusst machen, dass sie nicht allein betroffen sind, sondern dass das Thema nicht öffentlich diskutiert wird. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Profi helfen zu lassen.

Worauf ist bei der Entsorgung zu achten?

Um eine Messi-Wohnung handelt es sich, wenn Unrat über das normale Verhältnis hinaus angesammelt wurde. Das Problem bei einer Messi-Wohnung ist, dass sich meist unterschiedliche Müllsorten angehäuft haben: Elektroschrott, Papier, Kunststoff, Bio-Abfälle, Sperrmüll, immer wieder auch tote Tiere. Wertgegenstände dagegen find sich hier kaum bis gar nicht. Nicht selten ist das Auflösen einer Messi-Wohnung auch eine Frage der Hygiene. Oft können einzelne Gegenstände wie beispielsweise Möbel nicht wieder genutzt werden. Experten raten deshalb dazu, sich an Profis zu wenden. Sie wissen, worauf sie bei der Beräumung achten müssen und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten sind natürlich vom Umfang des Unrats abhängig. Deshalb wird ein seriöses Unternehmen die Immobilie und die Menge des zu entsorgenden Mülls vorab in Augenschein nehmen. Denn nur so kann auch das Unternehmen den Aufwand und die Kosten korrekt einschätzen und ein angemessenes Angebot unterbreiten. Im Auftrag können die Beräumung der Immobilie, die Entsorgung des Unrats sowie eine Grundreinigung der Immobilie vereinbart werden.

Kann die Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden?

Als haushaltsnahe Dienstleistung kann eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden. Als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung können die Kosten nicht angesetzt werden.

Was tun mit der Messi-Wohnung?

Die Beräumung einer Messi-Wohnung kann durchaus im unteren fünfstelligen Bereich liegen. Manche Erben können oder wollen sich das nicht leisten. Zudem sind sie unsicher, wie viel der Erlös der Verkauf der Messi-Wohnung bringt. Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert der Immobilie. Er berät Erben, ob der Verkaufserlös die Kosten für die Entrümpelung deckt und ob darüber hinaus noch etwas übrigbleibt.

Ist Ihre Erbimmobilie eine Problemimmobilie und Sie sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © markcarper/Depositphotos.com

Immobilie verkaufen vor der Privatinsolvenz?

Ein Insolvenzverfahren umfasst – bis auf unpfändbare Gegenstände wie Handy, Schrank und Bett – das gesamte Vermögen eines Schuldners. Dazu gehört auch die Immobilie. Diese darf ein Schuldner nicht behalten. Doch was passiert mit der Immobilie in der Insolvenz?

Die Entscheidung darüber, was mit einer Immobilie während des Insolvenzverfahrens geschieht, trifft der zuständige Insolvenzverwalter. Schließlich ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen aller Gläubiger erfüllt werden. Oft beantragen Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, damit mit dem Verkaufserlös die Schulden bezahlt werden können. Diesem Verfahren müssen die Gläubiger zustimmen. Sie können aber auch selber die Zwangsversteigerung beantragen. Diese sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden, da die Immobilien oft unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst finden sich hier oft Schnäppchenjäger. Statt der Zwangsversteigerung kann der Insolvenzverwalter aber auch beschließen, dass die Immobilie vermietet wird. So lässt sich gelegentlich der Erlös auf Dauer maximieren.

Immobilie freikaufen oder vor der Insolvenz verkaufen?

Eine Immobilie kann aus der Insolvenzmasse freigekauft werden. Ist eine Immobilie nach Wertermittlung eines Gutachters beispielsweise 200.000 Euro wert, gleichzeitig aber mit 120.000 Euro im Grundbuch belastet, so besteht theoretisch ein Überschuss von 80.000 Euro. Das wäre also der Wert in der Insolvenzmasse. Diese 80.000 Euro können als Ausgleich in die Insolvenzmasse eingezahlt werden.

Die Immobilie noch schnell vor der Beantragung der Insolvenz zu verkaufen – davon raten Experten ab. Denn dies könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Paragraf 133 Insolvenzordnung könnte das als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger bewertet werden und somit eine Straftat darstellen. Hierzu werden die letzten zehn Jahre vor dem Antrag zur Privatinsolvenz betrachtet. Gegebenenfalls kann der Verkauf angefochten werden. Der Verkauf müsste dann rückgängig gemacht werden. Daraus wiederum könnten Schadensersatzforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall könnte der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Immobilie aus der Insolvenzmasse lösen

Ist eine Immobilie nur noch wenig wert, weil sie beispielsweise marode ist, kann sie zur Tilgung der Schulden oft nicht mehr genutzt werden. Denn der Verkauf oder die Versteigerung könnten dann Kosten verursachen und somit die Insolvenzmasse senken. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösen und an den Schuldner zurückgeben. Allerdings ist dann der Schuldner für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten weiterhin verantwortlich. Immobilienprofis wissen, dass sich dies bei bestehenden Schulden so gut wie nie lohnt.

Experten empfehlen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bevor Sie den Antrag zur Privatinsolvenz stellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit dem zuständigen Insolvenzverwalter!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen und wünschen sich Diskretion? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Elnur_/Depositphotos.com

Werden im Jahr 2022 die Immobilienpreise sinken?

In den deutschen Metropolen sind Wohnimmobilien nach wie vor knapp. Preise für Wohnungen oder Häuser steigen weiter rasant. Doch Experten sehen erste Anzeichen einer Trendwende bei den Immobilienpreisen. Aber wie lang würde es dauern, bis eine Normalisierung am Immobilienmarkt eintritt?

Laut Statistischem Bundesamt beschleunigte sich im vergangenen Jahr nochmal der Kaufpreisanstieg für Wohnhäuser und Wohnungen. Im Bundesdurchschnitt lagen im dritten Quartal 2021 die Preise um zwölf Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2020. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000 war das der höchste je gemessene Anstieg.

Anzeichen Miete

Ökonomen sehen jedoch beispielsweise bei den Mieten erste Anzeichen einer Trendwende. In den besonders angespannten Großstädten scheinen die Mieten eine Obergrenze erreicht zu haben. In 23 der 50 teuersten Städte in Deutschland sollen die Neuvertragsmieten im dritten Quartal 2021 im Vergleich zum zweiten leicht gesunken sein. Das ergab eine Untersuchung der auf den Immobilienmarkt spezialisierten Beratungs- und Analysefirma F+B.

Anzeichen Leerstand

Zum ersten Mal seit 14 Jahren steigt – wenn auch leicht – der Wohnungsleerstand. Das zeigt der Leerstandindex des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica. Der Vorstandsvorsitzende von Empirica Dr. Reiner Braun betont allerdings, dass „das Problem der Wohnungsnot in den sogenannten Schwarmstädten“ noch nicht gelöst ist. Besonders im unteren Preissegment ist das in vielen angespannten Mietmärkten für Wohnungssuchende immer noch spürbar.

Gründe der Trendwende

Immobilienexperten sehen mehrere Gründe für die aktuelle Entwicklung. Einerseits nimmt die Zuwanderung in die Metropolen ab. Gleichzeitig begrenzt die schwächelnde Konjunktur die verfügbaren Einkommen. Zusätzlich bremsen in vielen Regionen verschärfte Gesetze und Regulierungen die Mieterhöhungen. Der Wohnungsneubau soll sich dagegen noch nicht auf die Preisentwicklung auswirken. Immobilienexperten weisen darauf hin, dass es Jahre dauern kann, bis ein Neubau auf Mieten und Preise Wirkung zeigt.

Sie heben ebenfalls hervor, dass durch das hohe Preisniveau von Neubauten für untere und mittlere Einkommensschichten kaum eine Entlastung eintritt. Michael Voigtländer, Leiter des Kompetenzfelds Finanzmärkte und Immobilienmärkte beim Institut der Deutschen Wirtschaft, sagt, dass nominal sinkende Mieten in den Ballungszentren utopisch sind. Für ihn ist es wahrscheinlicher, dass durch eine längere Seitwärtsentwicklung der Mieten bei steigenden Einkommen die Belastung der Mieter sinken würde.

Droht die Immobilienblase?

Einige Experten sehen ein Problem darin, dass die Entwicklung der Mieten und die niedrigen Zinsen nicht mehr allein die Ursache für die aktuellen Wohnungspreise in einigen Städten und Marktsegmenten sein können. Laut der Experten hätten sich spekulative Blasen in Berlin, München Hamburg und anderen großen Städten gebildet. Bis zu 30 Prozent sollen manche Preise über dem Wert liegen.

Möchten Sie wissen, wann sich der Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © AerialBO/Depositphotos.com

Auflösung der Erbengemeinschaft

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Da eine Erbengemeinschaft nicht für die Ewigkeit gedacht ist, ist das Ziel ihre Auflösung, sprich das Erbe endgültig zu klären. Gerade bei Immobilien ist das oft nicht einfach und führt zu Streit.

Immobilienmakler mit langjähriger Erfahrung wissen, dass eine Erbengemeinschaft auf zwei Wegen aufgelöst werden kann: Entweder friedlich oder im Streit, in dessen Folge eine Entscheidung erzwungen wird. Deshalb ist es ratsam sich in jedem Fall an einen neutralen Immobilienprofi zu wenden, der Erben hinsichtlich des Umgangs mit der Erbimmobilie berät. So lässt sich ein Streit vermeiden, der in der Regel finanzielle Einbußen zu Folge hat.

Was ist mit der Erbimmobilie möglich?

Als erster Schritt ist es sinnvoll, die Immobilie von einem lokalen Qualitätsmakler bewerten zu lassen. Denn nur wenn die Erben den Wert der Immobilie kennen, lässt sich eine faktenbasierte und faire Entscheidung treffen, was mit der Immobilie geschehen soll. Soll sie verkauft werden, damit der Verkaufserlös gerecht geteilt werden kann? Lohnt sich eine Vermietung? Oder wie viel muss ein Erbe zahlen, wenn er die anderen ausbezahlen möchte, um die Immobilie zu behalten?

Sind alle Miterben bekannt?

Jeder Erbe kann nur über seinen Erbteil verfügen. Deshalb können nur alle Erben gemeinsam entscheiden was mit dem gesamten Erbe geschehen soll. Oft ist es nicht so einfach alle Erben zu ermitteln, wenn beispielsweise Erben außerhalb der Kernverwandtschaft erbberechtigt sind. Mit Hilfe eines Erbermittlers können weitere Erben ausfindig gemacht werden.

Der Testamentsvollstrecker

Ein Erblasser kann zu Lebzeiten testamentarisch verfügen, dass ein Testamentsvollstrecker berechtigt ist, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft zu führen. In diesem Fall kann eine Auflösung nicht ohne dessen Zustimmung erfolgen. Er ist aber auch verpflichtet, den Willen des Erblassers zu berücksichtigen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Die Auflösung einvernehmlich zu erreichen, ist in der Regel die beste Lösung. Kann die Erbengemeinschaft keine gemeinsame Lösung finden, kann ein Miterbe eine Entscheidung erzwingen, in dem er eine Teilungsversteigerung beantragt. Doch das hat häufig finanzielle Einbußen zur Folge. Alternativ kann die Erbengemeinschaft in einer Auseinandersetzungsvereinbarung festhalten, wie das Erbe aufgeteilt werden soll – sofern der Erblasser kein Auseinandersetzungsverbot angeordnet hat. Viele Erbengemeinschaften entscheiden sich am Ende für den Verkauf der Immobilie. Schließlich lässt sich Geld leichter teilen als ein Haus oder Grundstück.

Sind Sie und Ihre Miterben unsicher, was aus der gemeinsam geerbten Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wavebreakmedia/Depositphotos.com

Wie errechnet man die Wohnfläche einer Immobilie ohne Haftungsrisiken?

Immobilien sind momentan begehrt. Da denkt man schnell, man könne eine Immobilie schnell gewinnbringend verkaufen, ohne einen Makler hinzuziehen. Das ist nicht ohne Risiko, denn damit nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem entstehen Haftungsrisiken, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.

Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Sie haben zwar noch keine Schadenersatzklage am Hals, wen Sie diese ungeprüft übernehmen. Aber Sie sollten von Anfang an transparent kommunizieren und somit auch äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.

Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten

Sie haben sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entschieden. Zunächst wird er auf der Grundlage eines fachmännischen Gutachtens eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Dazu wird er neben der gründlichen Besichtigung die Wohnfläche der Immobilie neu vornehmen. Das vor allem, wenn die alten Unterlagen nicht genau sind. Oder aber aus dem Zeitraum stammen, als die aktuell gültige Berechnungsverordnung noch nicht galt (Wohnflächenverordnung von 2004). Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch die genaue Wohnfläche.

Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung

In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.

Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen

Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Ein Makler hingegen macht das (fast) jeden Tag und ist mit den Vorschriften bestens vertraut. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

Erfahrungen & Bewertungen zu Halle-Service Immobilien UG anzeigen