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Immobilienpreise und Nachfrage steigen auch 2020 weiter

Im ersten Quartal 2020 lagen die Preise für Wohnimmobilien durchschnittlich 6,8 Prozent höher als im ersten Quartal 2019. Ansehnliche Preissteigerungen waren sowohl in den Städten als auch auf dem Land zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Wohnraum ist nach dem Corona-Lockdown erneut stark gestiegen. Überraschend ist vielleicht, dass sich auch bei Einzelhandelsflächen nach der Corona-Krise ein ungebrochen hoher Bedarf abzeichnet.  

Der Preisanstieg für Wohnimmobilien beschränkte sich keineswegs nur auf die Top-7-Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, waren dort Ein- und Zweifamilienhäuser um rund 9,5 Prozent und Eigentumswohnungen um rund 7,4 Prozent teurer als im Vorjahresquartal. Auch in anderen Großstädten – ab 100.000 Einwohnern – stiegen die Häuserpreise um 8,3 Prozent und die Preise für Eigentumswohnungen sogar um 9,3 Prozent. Und selbst schwächer besiedelte Landkreise erlebten einen Preisanstieg, der mit 6,1 Prozent bei den Häusern und 4,9 Prozent bei den Eigentumswohnungen ebenfalls überdurchschnittlich ausfiel.

Corona steigert die Nachfrage

Gerade während der Corona-Krise haben viele Deutsche die Zeit überwiegend in ihren eigenen vier Wänden verbracht. Dies hat viele anscheinend unzufrieden mit ihrer Immobilie werden lassen und den Wunsch nach Veränderung geweckt. Die Nachfrage nach Immobilien und anderem Wohnraum ist nach dem Lockdown jedenfalls stark gestiegen. Dabei stieg die Nachfrage nach Mietimmobilien um 37 Prozent.

Die hohe Nachfrage nach Eigentum hängt stark mit der Preisstabilität von Immobilien während der Krisenzeit zusammen. Denn im Gegensatz zu volatilen Märkten wie dem Aktienhandel sind die Preise auf dem Immobilienmarkt nicht eingebrochen. Im Gegenteil: sowohl die Miet- als auch die Kaufpreise steigen sogar weiter. Damit beweisen sich Immobilien derzeit nach wie vor als krisenfeste Geldanlage.

Einzelhandelsflächen im Aufwind

Aber nicht nur Wohnimmobilien haben nach dem Lockdown einen Nachfrageschub erlebt. Auch die Nachfrage nach Einzelhandelsflächen steigt wieder. Nachdem die Corona-Krise den Einzelhandel zunächst enorm verunsicherte, stieg die Nachfrage nach dem Lockdown wieder sprungartig um 97,4 Prozent an. Im Juni gingen bei Anbietern von Einzelhandelsflächen zur Miete in der deutschlandweiten Betrachtung wieder so viele Kontaktanfragen ein wie zum Jahresanfang 2020. Schaut man sich also die Entwicklung der Nachfrage im Jahresvergleich an, sieht man, dass der Bedarf an Einzelhandelsflächen noch immer sehr hoch und seit dem letzten Jahr sogar gestiegen ist.

Sie möchten sich verändern und suchen noch die passende Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

 

Nicht fündig geworden:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/6654/umfrage/immobilienpreise-fuer-eigentumswohnungen-in-deutschen-staedten-2008/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmarkt

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

Der Bedarf an Pflegeeinrichtungen steigt stetig. Grund dafür ist die demografische Entwicklung in Deutschland mit ihrem überproportionalen Anstieg der älteren Bevölkerung gegenüber der jüngeren Generation. Für immer mehr Kapitalanleger sind Pflegeimmobilien deshalb eine interessante Anlagemöglichkeit.

Pflegeimmobilien sind Spezialimmobilien. Pflegeimmobilien werden auch als Appartements verstanden, die sich in Altersheimen, Wohnheimen mit angeschlossener Pflege oder in gemischten Heimen aus betreutem Wohnen und Pflegeheim befinden. Als Anleger kann man in eine oder mehrere solcher Pflegeimmobilien investieren und diese als Geldanlage nutzen, indem man von der Mietrendite profitiert.

Großer Markt an privaten Pflegeeinrichtungen

Da viele Kommunen nicht über das nötige Know-how verfügen, um den längerfristigen Pflegebedarf zu ermitteln, hat sich in jüngster Vergangenheit ein Markt an privaten Pflegeheimanbietern entwickelt. Die Anbieter sind oft eine Kombination aus Bauträgern und Projektgesellschaften, die gemeinsam mit Betreibern die modernen Pflegeeinrichtungen realisieren.

Nach der Fertigstellung werden diese von den Betreibern auf mindestens 20 Jahre angemietet. Sehr zum Vorteil für den Anleger. Der trägt nämlich kein Mietausfallrisiko, auch dann nicht, wenn das Apartment kurzzeitig leer steht.

Auch in steuerlicher Hinsicht sind Pflegeimmobilien überaus attraktiv. Steuerlich lässt sich nicht nur das Objekt abschreiben, sondern durch die Möblierung der Apartments lässt sich auch noch das bewegliche Inventar steuerlich über 10 Jahre abschreiben. Außerdem werden bestimmte Pflegeimmobilien staatlich gefördert. Dies gilt vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Behindertenheime und psychiatrische Einrichtungen.

Förderung bei Leerstand

Sollte es zum Leerstand der Immobilie oder zur Zahlungsunfähigkeit des Bewohners kommen, übernimmt der Staat die Miete, d.h. die Förderung kommt dem Betreiber zugute und dieser hat damit ein geringeres Insolvenzrisiko. Auch die Renditen durch Mietennahmen und Wertsteigerungen können sich sehen lassen. Sie werden mit vier bis sechs Prozent, teilweise bis zu acht Prozent angegeben.

Pflegeimmobilien können sich also als Kapitalanlage durchaus lohnen. Ein Profi-Makler kann Ihnen dabei helfen, vor der Investition alle Chancen und Risiken genau abzuwiegen.

Sie suchen nach einer Kapitalanlage, die Ihren Bedürfnissen entspricht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzprodukt

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeheim

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/_inhalt.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Am 19. Juni 2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Künftig soll dieses Gesetz alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien zusammenfassen. Stimmt der Bundestag dem Gesetz im Juli zu, könnte es Anfang Oktober 2020 in Kraft treten.

Seit mehreren Jahren läuft das Gesetzgebungsverfahren bereits. Eigentlich sollte es die Vorgaben im Gebäudebereich vereinheitlichen und vereinfachen. Übersichtlicher wird es wohl kaum werden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird zwar mehrere andere Gesetze ersetzen (wie die EnEV und das EEWärmeG), doch viele komplizierte Vorgaben, umfassendere Regelungen und Verweise machen das Gebäudeenergiegesetz keinesfalls einfacher als seine Vorgänger.

Der wichtigste Punkt für Bauherren zuerst: Die Neubau-Vorgaben bleiben vom GEG unangetastet. Das derzeit verpflichtende Mindestniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird zum Niedrigstenergiegebäude erklärt und behält damit nach wie vor Gültigkeit. Ebenso Teil der Bundestagsentscheidung war die Streichung des sogenannten 52-Gigawatt-Solardeckels im EEG.

Baulicher Wärmeschutz als Grundlage

Im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzes steht die Begrenzung des Energiebedarfs eines Gebäudes durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz, vor allem durch gute Dämmung, gute Fenster und die Vermeidung von Wärmebrückenverlusten. Somit stellt das Gesetz das Prinzip der Energieeinsparung über das der umweltfreundlicheren Energieerzeugung und verfolgt in erster Linie den Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Erneuerbare Energien sollen dann den verbleibenden Energiebedarf decken.

Während es im Bereich Neubau kaum Änderungen geben wird, sind für gebrauchte Immobilien einige Verschärfungen geplant, wie zum Beispiel beim Einsatz von Ölheizungen. Die energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen werden aber nicht verschärft.

Laut Artikel 82 unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst bestimmen, ab wann es in Kraft tritt. Wir haben es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt – und im GEG-Entwurf wird kein Datum genannt – so tritt es laut Grundgesetz „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.“

In der optimistischen Variante könnte das GEG demnach ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst etliche Übergangstermine festschreibt.

Sie möchten wissen, ob sich eine energietechnische Optimierung Ihrer Immobilie vor dem Verkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-vereinheitlichung-des-energieeinsparrechts-fuer-gebaeude-gebaeudeenergiegesetz.html

https://de.wikipedia.org/wiki/GEG

https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/solarenergie

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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So halten Sie Tauben von Ihrem Dach fern

Tauben sind eine bei den meisten Menschen – jedenfalls auf ihrem eigenen Balkon oder Dach – eher unbeliebte Spezies. Nicht nur verunreinigt der Taubenkot die Häuser, er kann außerdem gesundheitsgefährdende Erreger enthalten. Wer die Tiere verscheuchen möchte, kann dies relativ tierfreundlich und ohne verletzende Methoden tun. Wir sagen Ihnen wie.

Guten Rutsch, ihr Tauben!

Es gibt fast kein schlimmeres Ärgernis als Taubendreck an der Fassade, auf dem Dach, am Fenster und auf dem Balkon. Doch dagegen lässt sich etwas unternehmen, und zwar ganz ohne Gift oder Schrotflinte! Eine ebenso tierfreundliche wie optisch unauffällige Lösung sind zum Beispiel sogenannte „Birdslides“, also Vogelrutschen. Dabei handelt es sich um spezielle Winkel aus Acryl oder Metall, die auf Kanten, Simse und Vorsprünge an der Fassade geklebt werden. Anstelle eines bequemen Brutplatzes finden die Vögel dann eine rutschige Fläche mit einem Neigungswinkel von mindestens 45° vor, auf der sie keinen Halt finden. Bevor man die Birdslides anbringt, sollte man bereits für den Nestbau ausgelegte Zweige und Stöckchen aus der betreffenden Nische entfernen.

Windräder, Mobiles oder Rabenattrappen – die dekorativen Alternativen

Aber nicht nur Vogelrutschen sind ein bewährtes Mittel zur Taubenabschreckung. Auch optische und akustische Systeme haben eine große Wirkung – und sie sind noch einfacher zu montieren! Wie wäre es zum Beispiel mit einem kleinen Windrad am Fensterbrett? Mit seiner Bewegung und dem surrenden Geräusch irritiert es die Vögel und hält sie von ihrem Anflug ab. Anstelle eines Windrades kann man sich übrigens auch mit bunten Bändern, Alufolie oder Mobiles aus alten CDs behelfen. Wem das noch nicht dekorativ genug ist, der kann es auch gerne mal mit einer Rabenfigur probieren. Der Rabe ist der natürliche Feind der Tauben. Daher wirken diese Attrappen meist sehr effektiv. Da sich echte Raben aber bewegen, sollte man die Figur immer mal wieder an eine neue Stelle setzen.

Von den meisten anderen Abwehrmechanismen, die im Handel zu finden sind, ist allerdings aus Gründen des Tierschutzes abzuraten. Nagelbretter und Fangnetze können Vögel lebensgefährlich verletzen oder sie bis zum Verhungern festhalten.

Wie man Schandflecken richtig beseitigt

Wenn es Ihren Balkon dann doch einmal erwischt hat, hilft ein Hochdruckreiniger dabei, den ungeliebten Vogeldreck zu entfernen. Sollte diese brachiale Methode nicht möglich sein, helfen auch Schrubber, Wasser und Bürste. Bei besonders grobporigen Materialien sollte die Oberfläche zunächst mit Spiritus oder Seifenlauge gründlich eingeweicht werden, bevor der Vogelkot mit der Bürste aus den Poren entfernt wird. Je nach Verschmutzung kann es sein, dass diese Prozedur mehrmals wiederholt werden muss.

Wer nach dem Entfernen des Vogelkots sichergehen will, keine Erreger oder Parasiten aus dem Kot zurückzulassen, kann im Nachgang entweder mit Spiritus, Desinfektionsmittel oder Essigessenz die betroffenen Stellen abreiben. Wird Essig benutzt, sollte danach mit viel Wasser nachgespült werden, um die Säure aus dem Essig wegzuspülen und den starken Geruch zu vertreiben.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf optimieren können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelabwehr

https://www.umweltbundesamt.de/haustaube

https://de.wikipedia.org/wiki/Tauben

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wie wichtig ist die Immobilienlage beim Wohnen im Alter?

Mit zunehmendem Altem werden kurze Wege immer wichtiger. Daran sollten Sie denken, wenn Sie eine Immobilie erwerben, in der Sie Ihren Lebensabend verbringen möchten. Ein weitläufiges Villenviertel im Grünen mag verlockend erscheinen, aber sind dort auch Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar? Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Lage unbedingt achten müssen.

Arzt

Wenn die Zipperlein immer mehr werden, dann ist ein guter Arzt gefragt. Aber wie findet man den nächst besten? Die erste Anlaufstelle auf der Suche nach einem Arzt ist im Idealfall die Ärztekammer oder kassenärztliche Vereinigung Ihrer Region. In den meisten Bundesländern gibt es hier bereits eine Online-Arztsuche, zusätzlich können Sie auch eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Die Kammern geben zuverlässige Auskunft über die fachlichen Qualifikationen eines Arztes und weitere Informationen wie Sprechzeiten, qualitätsgesicherte Zusatzleistungen und weitere in der Praxis praktizierende Ärzte. So erhalten Sie eine Übersicht über alle in Frage kommenden Ärzte in Ihrer Nähe.

Krankenhäuser

Für den Notfall gewappnet zu sein, ist eigentlich in jedem Alter eine gute Idee. Gerade im Rentenalter gewinnt dies aber immer mehr an Bedeutung. Was, wenn man die Treppen hinunterfällt? Es ist gut ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Damit kann eine schnelle Anfahrt des Krankenwagens und somit eine schnelle Versorgung gewährleistet werden. Aber auch für den jeweiligen Partner bietet sich ein Krankenhaus in der Nähe an. So können Sie schnall mal Besuch empfangen .


Supermärkte

Im Alter fällt das Laufen zunehmend schwerer und auch das Autofahren macht nicht mehr so viel Spaß, wie im jüngeren Alter. Daher sollte man bei der Wohnlage darauf achten, dass die Lebensmittelversorgung auch fußläufig organisiert werden kann. Informieren Sie sich also vorher ganz genau darüber, welche Supermärkte oder kleinere Lebensmittelgeschäfte es in Ihrem Umkreis gibt.


Die Familie

Die Entfernung zur Familie ist ein nicht unwesentlich, wenn es um das Wohnen im Alter geht. Schließlich ist die Familie nicht nur ein wichtiger Bestandteil Ihres Soziallebens, sondern auch eine große Hilfe im Alter. Sollten Sie also einmal Hilfe oder Pflege im Alter benötigen, wäre es ideal, wenn die Familie kurzfristig vorbeikommen und Ihnen helfen können. Außerdem gibt Ihnen eine kurze Entfernung zur Familie die Möglichkeit Ihre Enkelkinder aufwachsen zu sehen und das Familienleben in vollen Zügen genießen zu können.

In Ihrer Umgebung ist die ärztliche Versorgung schlecht und Sie überlegen deshalb umzuziehen und Ihre Immobilie zu verkaufen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Optionen.

Nicht fündig geworden:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14135/umfrage/deutschland-anteil-senioren-an-der-bevoelkerung/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Was ist eigentlich eine Erbengemeinschaft?

Immer dann, wenn ein Erblasser nicht nur einen, sondern mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft werden auch als Miterben bezeichnet. Dabei kann die Berufung zum Erben entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge, also durch ein Testament, erfolgen.  Ermittelt wird die Erbfolge durch das Nachlassgericht.

Nicht selten kommt es zwischen den Miterben zum Streit, wenn es um die Teilung eines gemeinsamen Erbes geht. Um dies zu vermeiden, bedarf es einer klaren und möglichst detaillierten Regelung durch den Erblasser. Diese legt fest, wer welche Rechte und Vermögenspositionen übernimmt und was er ggf. dafür zu tun hat. Der diesbezügliche Wille des Erblassers wird im Testament festgehalten, dabei ist zwischen drei juristischen Kategorien zu unterscheiden – der Erbeinsetzung, dem Vermächtnis und der Auflage. Weiter kann der Erblasser z.B. durch einen Testamentsvollstrecker sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen auch eingehalten werden.

Auch wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, benötigt man, um sein Erbe antreten zu können, in vielen Fällen einen Erbschein. Dieser wird von einem Nachlassgericht ausgestellt. Er weist eine Person als Erben aus und gibt an, welchen Anteil des Nachlasses dieser Erbe erhält. Im Falle einer Erbengemeinschaft können zwei Arten von Erbscheinen ausgestellt werden. Der gemeinschaftliche Erbschein enthält die Namen aller Miterben und ihren jeweiligen Erbanteil in Quoten. Er kann nur von allen Miterben gemeinsam beantragt werden. Daneben kann auch jeder Miterbe einen Teilerbschein beantragen. Dieser bezieht sich nur auf seine individuelle Erbenstellung.

Achtung: ein Erbschein macht niemanden zum Erben! Stellt sich nach Erteilung des Erbscheins heraus, dass dieser inhaltlich falsch ist, so wird er vom Nachlassgericht wieder eingezogen. Wohl aber sind Personen, die vorher auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut haben, geschützt. Für die Rechtsgeschäfte mit ihnen gilt der Inhalt des Erbscheins trotzdem als richtig. Sie können daher vom vermeintlichen Erben wirksam Eigentum an Nachlassgegenständen erwerben.

Ausschlagen kann man sein Erbe übrigens auch. Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind Sie ganz normaler Erbe. Sie haben daher das gesetzliche Recht, die Erbschaft auszuschlagen und erhalten dann – sofern Sie pflichtteilsberechtigt sind – den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Hierbei handelt es sich um einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Nachlass, dessen Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Wollen Sie die Erbschaft ausschlagen, so müssen Sie innerhalb von sechs Wochen, nachdem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie Erbe sind, die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift erklären.

Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen noch nicht was Sie damit tun sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbengemeinschaft

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/825578/umfrage/prognose-zum-erbschaftsvolumen-in-deutschland-nach-vermoegensart/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienmarketing: Das Exposé

Trotz der derzeit hohen Nachfrage ist das Exposé ein Muss, um beim Immobilienverkauf einen angemessenen Preis zu erzielen. Professionelle Makler setzen nicht nur auf Inserate in den bekannten Online-Portalen, sondern erstellen für jede Immobilie ein hochwertiges Exposé.

Immobilienmakler verlassen sich nach wie vor nicht darauf, dass ein Inserat in Online-Portalen schon genügend Kaufinteressenten anlocken wird. Sie investieren vielmehr einige Zeit und Mühe, um für jede Immobilie ein ansprechendes Exposé zu gestalten. Der Grund dafür ist einfach erklärt. Wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird, sind Käufer eher gewillt, den angemessenen Preis zu zahlen. Gute Fotos und detaillierte Informationen führen den Wert der Immobilie deutlich vor Augen. Außerdem lassen sich durch eine genaue Beschreibung des Objekts echte Interessenten von Scheininteressenten trennen.

Was gehört alles in ein gutes Exposé?

Ob man es nun ausdruckt oder digital präsentiert: Das Exposé ist die Präsentationsfläche für eine Immobilie. Alle wichtigen Informationen sind hier zusammengefasst. Angefangen bei den allgemeinen Fakten wie dem Baujahr, dem Verkaufspreis und dem Energieverbrauch über Grundrisse bis hin zu lebhaften Beschreibungen und genauen Informationen über Zustand und Ausstattung des Objekts – nach dem Lesen des Exposés sollten im Idealfall keine Fragen mehr offenbleiben.
Selbstverständlich kommt es darauf an, Ihre Immobilie durch ein professionelles Exposé im besten Licht zu präsentieren. Der Immobilienkauf ist nämlich nicht nur rational, sondern oftmals auch von starken Emotionen geprägt. Allerdings sind zum Beispiel euphemistische Adjektive wie „hochwertig“ oder „lichtdurchflutet“ in einer Beschreibung nur dann sinnvoll, wenn sie auch mit konkreten Merkmalen des Objekts in Verbindung gebracht werden können. Der tatsächliche Zustand der Immobilie, der auch mögliche Mängel umfasst, sollte aus dem Exposé so genau wie möglich erkennbar werden.
Professionelle Fotos spielen für eine überzeugende Präsentation bekanntlich eine besonders wichtige Rolle. Der Wert einer Immobilie wird ganz anders eingeschätzt, wenn gut ausgewählte Ansichten und Einrichtungsdetails in ästhetisch ansprechenden Fotos präsentiert werden, als wenn auf den Bildern noch der Abwasch in der Spüle steht, oder wenn sie dunkel und verwackelt sind, so dass man kaum etwas erkennt.

So trennen Sie die Spreu vom Weizen

Wie die oben stehenden Ausführungen erkennen lassen, ist ein hochwertig gestaltetes Exposé mit einigem Aufwand verbunden. Sie müssen Texte schreiben, Fotos machen, die Seiten gestalten und natürlich alle wichtigen Unterlagen zusammensuchen. Daher sparen sich Privatverkäufer diesen Schritt gerne. Das kann allerdings gleich mehrere unangenehme Folgen haben.
Erstens versäumen Sie es, ernsthafte Interessenten von den besonderen Vorzügen Ihrer Immobilie zu überzeugen. Zweitens passiert es gerade in Zeiten der hohen Nachfrage schnell, dass das Mailfach überquillt und Sie als Eigentümer überhaupt nicht wissen, wer von all den Anfragern ernsthaftes Interesse hat und wer sich nur mal anschauen möchte, wie das Immobilienangebot in der Nachbarschaft aussieht.
Um solche Immobilientouristen zu vermeiden und direkt echte Interessenten anzusprechen, stellt ein Exposé die beste Strategie dar. Bereits beim Inserat sollten Sie auf professionelle Fotos und informative Texte setzen. Die Aufgabe besteht darin, genau so viele Informationen preiszugeben, dass Interessenten neugierig werden und bereit sind, das Kontaktformular auszufüllen, um das Exposé zugesendet zu bekommen. Wer dieses dann aufmerksam gelesen hat, wird die Immobilie nur dann besichtigen, wenn sie den eigenen Suchkriterien ziemlich exakt entspricht.

Sollte es Ihnen zu aufwendig sein, ein hochwertiges Exposé zu erstellen, dann bitten Sie einfach einen Profi-Makler um Hilfe. Mit seiner langjährigen Erfahrung weiß ein Profi-Makler genau, worauf es ankommt, um Ihre Zielgruppe zu erreichen.

Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

 

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Immobilienaufteilung in der Scheidung

Die eigene Immobilie stellt für Ehepaare nicht nur den Lebensmittelpunkt dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert, wenn es um die Altersvorsorge geht. Entsprechend emotional geht es bei der Scheidung zur Sache, wenn es um den Verbleib oder die Aufteilung der Immobilie geht.  Viele Paare sind ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist.

Die Entscheidung, was mit einer Immobilie während und nach der Scheidung geschehen soll, ist nicht leicht zu fällen. Erst recht, wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist. In einer solchen Situation muss schnell und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfehlen daher, schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden.

Analyse der Finanzen ist notwendig

Um eine Lösung finden zu können, bedarf es zunächst einer Analyse der Finanzen. Paare in der Trennung müssen also erst einmal wissen, wieviel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler hilft dabei, den marktgerechten Preis zu ermitteln. Damit aber noch nicht genug. Auch die Zahlungsverpflichtungen müssen in Gänze erfasst werden, um eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen erstellen zu können. Diese beinhaltet beispielsweise, wieviel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen beziehungsweise unterhalten kann.

Verkauf als letzte Lösung

Stellt sich dann heraus, dass keiner der Partner die Immobilie nach der Scheidung halten kann, so bleibt als letzte Lösung nur ein Verkauf der Immobilie. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und zugleich noch monatliche Raten an die Bank fällig werden, ist das oft unbezahlbar. Selbst im Falle einer Vermietung kann es passieren, dass die Miteinnahmen nicht ausreichen.

Können sich die geschiedenen Ehepartner dann nicht auf eine rationale Verkaufsstrategie einigen, drohen am Ende der Notverkauf oder die Teilungsversteigerung. Diese sind allerdings die schlechtesten denkbaren Lösungen und führen in der Regel zu großen finanziellen Verlusten.

Grundsätzlich bringt ein Verkauf jedoch durchaus Vorteile. Damit man die Immobilie gerecht aufteilen kann, ist es oft am einfachsten, sie in einfacher teilbares Vermögen – also Geld – umzuwandeln. Die beiden Ex-Partner können dann zum einen ihre Schulden bei der Bank tilgen, zum anderen bleibt oft auch noch genügend Kapital für einen Neuanfang übrig. Ein Profi-Makler kennt solche Fälle. Er weiß, wie hier vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen.

Im Vorfeld ist jedoch bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind. Bei selbst genutzten Immobilien ist das aber nicht der Fall.

 

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ilixe48/Depositphotos.com

 

 

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