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Auch bei hoher Nachfrage verkauft eine Immobilie sich nicht von allein

Die Nachfrage am Immobilienmarkt ist derzeit fast überall hoch. Da scheint es nicht schwer zu sein, Interessenten zu finden und das eigene Haus zu verkaufen. Das mag in manchen Fällen stimmen – aber nur, wenn Ihnen der erzielte Verkaufspreis egal ist. Hinter jedem erfolgreichen Verkauf, bei dem in angemessener Zeit ein optimaler Preis erzielt wird, steckt in aller Regel eine Menge Arbeit.

Welches sind nun die einzelnen Schritte in einem erfolgreichen Verkaufsprozess? Beginnen wir mit einer der entscheidenden Grundvoraussetzungen – der Bestimmung des aktuellen Marktwerts der Immobilie. Allerdings: wer sich nicht täglich damit beschäftigt, kann in der Regel nicht wirklich einschätzen, wie sich Faktoren wie Lage, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Art der Immobilie, Ausstattung, Baujahr, durchgeführte Renovierungen etc. unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage auf den Wert einer Immobilie auswirken.

Immobilienbewertung und Preisfindung: Das Fundament des Verkaufsprozesses

Wer aber nicht weiß, wie viel seine Immobilie eigentlich wert ist, findet auch keinen passenden Angebotspreis und kann sich erst recht keine sinnvolle Preisstrategie überlegen. Der Angebotspreis ist aus mehreren Gründen, die hier nicht näher ausgeführt werden können, entscheidend. Wird er falsch gewählt, kann das den ganzen Verkaufsprozess enorm beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall finden Sie erst gar keine Interessenten, geraten dann nach Monaten der Vermarktung unter Zeitdruck und müssen die Immobilie schließlich unter Wert verkaufen.

Unterlagen beschaffen, Exposé erstellen, Besichtigungsmanagement

Ist der richtige Einstiegspreis gefunden, stehen als nächstes weitere wichtige Arbeitsschritte an: Verschiedene Unterlagen müssen zusammengesucht oder bei unterschiedlichen Ämtern und Behörden beantragt werden. Beispielsweise muss bei der Besichtigung unbedingt ein Energieausweis vorliegen. Auch Grundbuchauszug, Baupläne, Flurkarte und noch einige andere Dokumente sind für den Immobilienverkauf erforderlich.

Als Nächstes muss die Immobilie professionell präsentiert werden, möglichst mit einem Exposé, das so gestaltet wird, dass es auf Anhieb die richtige Zielgruppe anspricht. Das spart Eigentümern unnötigen E-Mail-Verkehr, Telefonate und Besichtigungen, weil das Exposé bereits alle wichtigen Informationen enthält und weil daraus ersichtlich wird, ob die Immobilie zum Beispiel für junge Familien, Senioren oder Investoren geeignet ist.

Auch das Besichtigungsmanagement sollte wohl überlegt sein. Massenbesichtigungen ersparen viele Einzeltermine. Aber wie wählt man, wenn viele Interessenten auf einmal erscheinen, unter ihnen den passenden Käufer aus? Dazu muss in einem nächsten Schritt auch die Bonität der Interessenten überprüft werden. Außerdem ist es wichtig, den richtigen Umgang mit Interessenten zu finden, die Mängel beanstanden oder den Preis vor dem Vertragsabschluss nach unten verhandeln wollen.

Jeden dieser Schritte im Verkaufsprozess können Sie sicherlich auch alleine gehen. Aber für Profi-Makler handelt es sich dabei um ihr tägliches Geschäft. Ein Profi-Makler weiß, worauf es bei der Bewertung der Immobilie ankommt, welche Unterlagen für den Verkauf wichtig sind, wie man mit einem Exposé die richtigen Interessenten anspricht, wie man Besichtigungen optimal organisiert und unter mehreren Interessenten den geeigneten Käufer auswählt. Er ist ein Garant dafür, dass der Verkauf Ihrer Immobilie so abläuft, wie Sie sich das vorstellen.

Möchten Sie sich zum Verkauf Ihrer Immobilie unverbindlich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay.com

Wozu lebenslanges Wohnrecht?

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt Menschen, eine Immobilie zu bewohnen, ohne sie zu besitzen oder Miete dafür zu zahlen. Sich dieses Recht zu sichern, kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, etwa im Falle einer Schenkung oder Immobilienverrentung. Dabei gibt es einige Details zu beachten. Wie funktioniert das also mit dem lebenslangen Wohnrecht?

Die Mieten steigen und der Wohnraum ist knapp. Deshalb fragen sich viele Menschen – vor allem Senioren –, wie sie ihren Wohnraum auch dann absichern können, wenn sie ihre eigene Immobilie verkaufen oder veräußern. Ein lebenslanges Wohnrecht ist hier die Lösung. Wer dieses Recht besitzt, darf bis zu seinem Lebensende in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Wohnung wohnen, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Das Wohnrecht ist fest an die Immobilie gebunden. Sollte diese erneut verkauft werden, darf der Inhaber des Wohnrechts also trotzdem darin wohnen bleiben.

Schenkung oder Verrentung

Ein lebenslanges Wohnrecht kann zum Beispiel vereinbart werden, wenn Eltern ihr Haus auf ihr Kind übertragen möchten, um Erbschaftssteuer zu sparen, und dennoch darin wohnen bleiben möchten. Eine andere Möglichkeit ist auch die Immobilienverrentung. Hier können Eigentümer ihre Immobilie zu einer „Rente aus Stein“ machen – und mit einem lebenslangen Wohnrecht darin wohnen bleiben. Das Geld für ihre Immobilie können Sie als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erhalten – oder auch als Mischform aus beiden Varianten.

Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen

Wer ein Wohnrecht besitzt, sollte es ins Grundbuch eintragen lassen. Denn nur so ist es rechtlich abgesichert. Ist es nicht im Grundbuch eingetragen, kann es beispielsweise bei einem Besitzerwechsel angefochten oder sogar aufgehoben werden. Steht das lebenslange Wohnrecht dagegen im Grundbuch, kann es dem Wohnrechtinhaber nicht entzogen oder gekündigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen. So kann die Immobilie zurückgefordert werden, falls die Kinder, denen sie durch eine Schenkung übertragen wurde, in eine Insolvenz geraten. Die Immobilie ist dann vor der Vollstreckung geschützt und geht stattdessen zurück an die Eltern.

Nießbrauchrecht statt Wohnrecht

Im Gegensatz zum Wohnrecht beinhaltet das Nießbrauchrecht ein Nutzrecht an einer Immobilie. Dieses Recht ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig wird und in einem Pflegeheim betreut werden muss. Dann nützt ihm das Wohnrecht wenig. Das Nießbrauchrecht hingegen gestattet ihm auch, die Räume, die er nicht selbst bewohnen kann oder will, zu vermieten. Mit den Mieteinnahmen kann er möglicherweise die Pflegekosten finanzieren, aber auch bei einer Auswanderung oder längeren Abwesenheit vom Wohnort bleibt ihm durch die Vermietung eine Einnahmequelle erhalten. Dabei trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts aber auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie und muss die anfallenden Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten übernehmen.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/lebenslanges-wohnrecht

https://praxistipps.focus.de/lebenslanges-wohnrecht-diese-rechte-und-pflichten-stecken-dahinter_124027

https://www.presseportal.de/pm/82277/4638514

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © cherriesjd/Depositphotos

Die Anschlussfinanzierung im Auge behalten

Im Moment sind die Zinsen für eine Anschlussfinanzierung zwar günstig. Wie sich das in den kommenden Jahren auch durch die Corona-Krise entwickeln wird, ist schwer vorherzusagen. Im Falle eines Zinsanstieges kann sich eine Anschlussfinanzierung oft schwierig gestalten. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung zu informieren.

Welche Möglichkeiten für die Anschlussfinanzierung haben Sie?

Für Ihre Anschlussfinanzierung haben Sie drei Möglichkeiten. Die erste ist die Prolongation. Damit verlängern Sie einfach Ihren bestehenden Vertrag mit der gegenwärtigen Bank. Die Zinsen werden dabei an die aktuelle Marktlage angepasst. Das bedeutet wenig Aufwand für Sie und normalerweise keine erneute Bonitätsprüfung. Zudem bleiben Ihnen die Kosten für eine Grundschuldübertragung beim Wechsel zu einer anderen Bank erspart. Allerdings könnten Angebote von anderen Banken dennoch günstiger sein. Es ist also empfehlenswert, die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen. Das erlangte Wissen kann Ihnen auch beim Verhandeln mit Ihrer Bank von Nutzen sein.

Eine andere Möglichkeit ist die Umschuldung. Hier schließen Sie die Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank ab. Das ist sinnvoll, wenn Sie günstigere Konditionen bei den Zinsen bekommen. Es müssen zwar Grundbuch- und Notarkosten gezahlt werden, da die Grundschuld von der einen Bank auf die andere übertragen werden muss. Das kann sich aber lohnen – und zwar dann, wenn Sie durch die niedrigeren Zinsen mehr einsparen als die Umschuldung Sie kostet.

Die dritte Möglichkeit ist das Forward-Darlehen. Damit können Sie schon einige Jahre vor Ende der Zinsbindung ein neues Darlehen abschließen, um sich die zu diesem Zeitpunkt günstigen Zinsen zu sichern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Bauzinsen wieder steigen werden. So können Sie in Zeiten günstiger Zinsen sich diese für später sichern.

Verrentung

Sollte Ihnen die Bank keine Anschlussfinanzierung gewähren können, kann eine Immobilienverrentung für Sie eine mögliche Lösung sein. Dabei können Sie Ihre Immobilie verkaufen, sich aber ein Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen. So zahlt der Käufer den Kredit für die Immobilie ab, während Sie darin wohnen bleiben können. Ihr lokaler Profi-Makler informiert Sie gern über die Möglichkeiten der Immobilienverrentung.

Überlegen Sie, wie Sie Ihre Immobilie finanzieren oder möchten Sie wissen, wie sich die Lage am Immobilienmarkt entwickelt? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienfinanzierung

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/04/PD19_150_639.html

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Kauf-einer-bestehenden-Immobilie/

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

 

Foto: ©Foto: GinaSanders/Depositphotos

Scheininteressenten – So sortieren Sie sie frühzeitig aus

Kaum haben Sie Ihre Immobilie inseriert, stehen Telefon und E-Mail-Postfach nicht mehr still. Doch woher wissen Sie, wer von den zahllosen Interessenten wirklich an Ihrer Immobilie interessiert ist? Kein Verkäufer möchte Zeit an unnötige Besichtigungen verschwenden – mit Leuten, die sich die Immobilie eigentlich gar nicht leisten können, oder die sie ohnehin nicht kaufen, sondern nur mal besichtigen möchten. Hier ein paar kleine Tricks, wie Sie die Spreu vom Weizen trennen.

Nicht alle, die eine Immobilie besichtigen, haben die Absicht, diese auch zu kaufen. Da gibt es zum einen die sogenannten Besichtigungstouristen: Menschen, die in Ihrer Freizeit gerne Immobilien besichtigen. Dazu kommen aber auch noch Interessenten, die sehr wohl ernsthafte Kaufabsichten verfolgen, denen es aber an Kaufkraft oder Kreditwürdigkeit fehlt. Ein großes Ärgernis für Sie als Verkäufer, denn das alles verzögert den Verkauf Ihrer Immobilie. Die unterschiedlichen Typen von Scheininteressenten sind selbst mit geschultem Auge schwer zu erkennen. Allerdings gibt es einige Tricks, um den Kreis der Interessenten auf sinnvolle Weise zu filtern.

Interessenten sollten wissen, was sie erwartet – dafür sorgt ein aussagekräftiges Exposé

Ein exzellentes Exposé leistet Ihnen auf der Suche nach qualifizierten Interessenten große Dienste. Denn je mehr Fragen das Exposé beantwortet, desto leichter können Interessenten entscheiden, ob die Immobilie ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wird hingegen durch die Fotos und Beschreibungen im Exposé ein falscher – oder nur ein sehr ungenauer – Eindruck erweckt, werden Sie bei Besichtigungen oft den Satz zu hören bekommen: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“

Eine Möglichkeit, mehr über den Interessenten zu erfahren, bieten 360-Grad-Touren. Denn bereits bei einer solchen virtuellen Besichtigung lassen sich die Aktivitäten des einzelnen Interessenten erfassen. Zum Beispiel kann zunächst nur ein Zimmer, etwa das Wohnzimmer, für alle Interessenten freigeschaltet sein. Wer einen Rundgang durch die gesamte Immobilie erleben möchte, muss die anderen Räume durch Angabe seiner E-Mail-Adresse freischalten. Besichtigungstouristen möchten das in der Regel nicht. Auch gibt die Intensität, mit der ein Interessent die einzelnen Räume besichtigt, Aufschluss darüber, wie sehr er an der Immobilie interessiert ist.

Mit ein paar Fragen und Tricks entlarven Sie Scheininteressenten

Mit Hilfe der E-Mail-Adresse können Sie darüber hinaus durch klärende Nachfragen einen Eindruck gewinnen, wie ernsthaft ein Interessent an Ihrer Immobilie interessiert ist. Fragen Sie zum Beispiel danach, wie seine Wunschimmobilie aussieht, wie lange er schon sucht, ob die Finanzierung schon steht. Je klarer die Antworten, desto eindeutiger ist auch das Interesse. Profi-Makler fühlen auch in einem Telefonat dem Interessenten auf den Zahn und erkennen, ob er als Käufer infrage kommt.

Und noch ein kleiner Tipp für einen Testballon: Da Besichtigungstouristen ihr Hobby gerne auf den freien Tag legen, bevorzugen sie Termine am Wochenende. In der Woche nehmen Sie sich selten Zeit. Bei ernsthaften Interessenten ist das anders. Sie schaufeln sich auch unter der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin frei. Wenn Sie also keine Termine am Wochenende anbieten, springen Besichtigungstouristen oft ab.

Profi-Makler haben durch ihre langjährige Erfahrung ein Gefühl dafür entwickelt, wer ernsthaftes Interesse bekundet und wer nicht. Sie wissen aber auch, dass es im Zweifelsfall besser ist, einem Besichtigungstouristen das Haus zu zeigen, als einen Käufer zu verlieren.

Sie wollen Ihre Zeit nicht mit Scheininteressenten vergeuden? Wir helfen Ihnen, tatsächliche Kaufinteressenten zu erkennen.

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9_(Immobilien)

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/_inhalt.html

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: mast3r/depositphotos.com

Keine kahlen Wände mehr – mit virtueller Möblierung

Bilder sagen mehr als Worte – auch wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Deshalb sind professionelle Fotos besonders wichtig. Doch nicht nur mit Licht und Winkel kann man gute Fotos zaubern, auch das virtuelle Möblieren hilft dabei, für die eigene Immobilie die passende Zielgruppe zu erreichen – sowohl online als auch im Exposé.

Bei der Onlinesuche nach der Traumimmobilie spielen Fotos eine entscheidende Rolle. Qualitativ hochwertige Fotos vermitteln einen sehr viel besseren Eindruck als Bilder, die mit dem Handy gemacht wurden. Dieser Unterschied spiegelt sich ebenfalls in der Anzahl der Kaufinteressenten wider.

Mit virtueller Möblierung leere Räume füllen

Bei leeren Räumen fällt es potenziellen Käufern oft schwer, ein Wohngefühl zu entwickeln. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit des virtuellen Möblierens. Dafür werden zunächst professionelle Fotos des Raumes geschossen, in die man dann mithilfe von Software Möbelstücke einfügt. Der Interessent bekommt somit ein Gefühl für die Größe des Raumes. Es ist wichtig, dass die Räume keinesfalls leer sind oder schmutzig aussehen und dass eine positive Stimmung erzeugt wird. Finden Kaufinteressenten ein Haus oder eine Wohnung attraktiv, dann nehmen sie in der Regel auch Kontakt auf. Außer den Fotos im Internet, die zur Kontaktaufnahme verhelfen sollen, ist dann natürlich auch die Präsentation der Immobilie bei der Besichtigung entscheidend. Hier können Verkäufer auf Home Staging zurückgreifen. Ein Profi-Makler hilft Ihnen dabei, die richtige Lösung für Ihre Immobilie zu finden.

Immobilienfotos vom Profi

Profi-Makler wissen: Ein gutes Foto braucht Zeit. Häufig sieht man erst hinterher, dass etwas mit dem Foto nicht stimmt. Es ist entweder verschwommen, zu dunkel, zu hell, oder es sind Gegenstände zu sehen, die nicht in das Bild passen. Auch die Lichtverhältnisse können sich im Nachhinein als ungünstig erweisen. Daher sollte man sich Zeit nehmen, um den jeweiligen Raum auf sich wirken zu lassen und die Atmosphäre richtig einfangen zu können. Der zusätzliche Zeitaufwand, den man braucht, um wirklich zufriedenstellende Fotos zu erhalten, macht sich bezahlt.

Der Sinn hinter einem herausragenden Immobilienfoto ist es, ein wohliges Wohngefühl zu vermitteln. Daher sollten Sie vor dem Fototermin alle persönlichen Gegenstände entfernen und stattdessen die Deko eher neutral halten. Achten Sie darauf, Ihre Schreibtische und Regale zu entrümpeln. Weniger ist in diesem Falle mehr.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Virtualit%C3%A4t

https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Realit%C3%A4t

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©  hemul75/Depositphotos.com

 

Lohnt sich altersgerechter Umbau?

Viele, die sich ein Haus gekauft haben, hatten sich dabei vorgestellt, bis im hohen Alter darin zu wohnen. Im Alter stellen sich dann jedoch steile Treppen und fehlende Haltegriffe in Dusche oder Badewanne als Schwierigkeiten heraus. Fast jede Immobilie lässt sich mit Umbauten barrierefrei und altersgerecht herrichten. Doch lohnt sich das?

Im Ruhestand stellen viele Menschen fest, dass ihre Immobilie ihnen doch zu groß geworden ist. Seitdem die Kinder aus dem Haus sind, werden die Zimmer im ersten Stock allenfalls gelegentlich als Gästezimmer genutzt. Auch die Pflege des Gartens fällt immer schwerer. Dann fragen sich viele Menschen, ob ihr Haus eigentlich noch das richtige für sie ist. Gleichzeitig fällt es ihnen aber auch schwer, sich davon zu trennen. Denn viele schöne Erinnerungen sind damit verbunden. Die eigenen Kinder sind hier aufgewachsen und haben im Garten Verstecken gespielt. In den alten Kinderzimmern stehen immer noch die Spielsachen im Regal. Wer kann sich schon davon trennen? Auf der anderen Seite aber: Wie lässt sich ein solches Haus noch bewohnen und pflegen, wenn die eigenen Kräfte nachlassen?

Welche Umbaumöglichkeiten gibt es?

Ein barrierefreier Umbau kann hier in sehr vielen Fällen Abhilfe schaffen. Dafür stehen Ihnen unter anderem folgende Maßnahmen zur Verfügung: Haus- und Wohnungstüren lassen sich verbreitern, wenn irgendwann ein Rollstuhl nötig sein sollte. Für diesen Fall lassen sich auch Schwellen abbauen, Stufen beseitigen und Rampen anlegen. Oft fällt auch der Gang in die Dusche schwer, weil sie höher liegt. Diese lässt sich auch auf Bodenniveau absenken. Für besseren Halt können Stütz- und Haltesysteme in Dusche und Badewanne installiert und rutschfeste Böden eingebaut werden. Das Problem der Treppen lässt sich mit einem Treppenlift lösen.

Gut planen und Kosten im Blick behalten

Drei Dinge sind beim barrierefreien Umbau jedoch zu beachten: Beginnen Sie erstens frühzeitig mit der Planung, am besten, solange Sie als Eigentümer selbst noch fit und gesund sind. Überlegen Sie sich zweitens, welche Umbaumaßnahmen wirklich nötig und sinnvoll sind. Suchen Sie sich gegebenenfalls Rat bei einem Experten. Und Experten sollte drittens auch die Durchführung der Umbauten überlassen werden.

Bedenken Sie jedoch eins: Ein barrierefreier Umbau hat natürlich auch eine Kehrseite. In der Regel ist er nicht gerade günstig. Viele Eigentümer müssen dafür Rücklagen verwenden. Außerdem bedeutet der altersgerechte Umbau nicht unbedingt eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Unter Umständen wohnen Eigentümer während der Umbauphase wochenlang auf einer Baustelle.

Die Alternative: Umzug in eine altersgerechte Wohnung

Stellt sich heraus, dass sich ein altersgerechter Umbau nicht lohnt oder nicht möglich ist, ist vielleicht ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung die beste Lösung. Der Hausverkauf kann durchaus genug Geld bringen für eine altersgerechte Eigentumswohnung und etwas übrig lassen für Reisen oder was Sie sich sonst schon lange gönnen wollten. Bevor Sie den Umbau beginnen, lassen Sie sich in jedem Fall von einem Experten beraten, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Möchten Sie wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

 

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

https://www.barrierefreie-immobilie.de/kosten-und-foerderung/foerderung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

foto: HugoWaite / Pixabay

Gibt es einen optimalen Zeitpunkt für den Immobilienverkauf?

Ihre Lebensumstände haben sich geändert und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie wollen aber nichts überstürzen und warten auf den richtigen Zeitpunkt, zu dem Sie auf dem Immobilienmarkt den bestmöglichen Preis erzielen können. Aber wann genau ist dieser Zeitpunkt?

 

Wer sich entschließt, seine selbstgenutzte Immobilie zu verkaufen, tut das in aller Regel dann, wenn sich die persönliche Lebenssituation verändert hat oder eine Änderung bevorsteht. Typische Gründe für den Verkauf sind etwa ein berufsbedingter Ortswechsel, eine Scheidung, die Vergrößerung der Familie, der Auszug der Kinder oder das Alter. Oder es tritt der Fall ein, dass man eine Immobilie geerbt hat und die bisher bewohnte dafür aufgibt.

 

Welcher Spielraum bleibt für den Verkaufszeitpunkt?

 

Die Dringlichkeit des Verkaufsgrundes entscheidet auch darüber, wie schnell der Eigentümer einen Verkauf wünscht. Bei einer Scheidung beispielsweise, oder wenn plötzlich ein beruflicher Wechsel ansteht, liegt das Augenmerk oft vor allem darauf, die Immobilie so schnell wie möglich zu verkaufen. Etwas mehr Flexibilität und Zeit für die Suche nach einem neuen Zuhause ergibt sich, wenn es um eine Vergrößerung oder Verkleinerung geht. In dieser Situation überlegt sich also so mancher Eigentümer, ob es sinnvoll ist, den Verkauf noch etwas hinauszuzögern, um den „idealen Zeitpunkt“ abzupassen.

 

Noch mehr Gedanken über den richtigen Verkaufszeitpunkt machen sich sicherlich Eigentümer, die Ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen. Hier gilt es zunächst, die Spekulationsfrist von 10 Jahren abzuwarten, da man sonst Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn zahlen müsste. Allerdings sind Eigentümer, die in den zwei Jahren vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt haben, von der Spekulationssteuer befreit. Nach Ablauf der 10-Jahres-Frist sehen viele Kapitalanleger den Zeitpunkt gekommen, die Immobilie zu verkaufen, fragen sich aber, ob die Marktlage nicht in ein, zwei oder fünf Jahren vielleicht mehr hergeben könnte.

 

Wie sinnvoll ist das Warten auf einen (noch) besseren Zeitpunkt?

 

Wenn auch oft vermutet, so haben rein atmosphärische Faktoren wie etwa die Jahreszeit keinerlei Einfluss auf den Verkauf einer Immobilie. Wichtige Anhaltspunkte hingegen sind niedrige Zinsen und eine gute Konjunktur. Dann ist nämlich die Nachfrage groß und die Interessenten sind bereit zu investieren – das spricht für einen guten Verkaufszeitpunkt. Insofern ist es natürlich sinnvoll, sich mit der Entwicklung sowohl des Immobilienmarktes als auch der Gesamtwirtschaft zu beschäftigen. Auch die Lage der Immobilie kann eine Entwicklung durchmachen, die es zu beobachten gilt. Liegt Ihre Immobilie in einem Stadtteil, der sich gerade zum Szeneviertel entwickelt, steigt auch der Preis.

 

Im Großen und Ganzen muss man jedoch sagen, dass ein idealer Zeitpunkt für den Verkauf nur sehr schwer vorausgesagt werden kann. Nicht nur Laien, sondern selbst Experten liegen mit ihren Prognosen der zu erwartenden Marktentwicklung oft genug falsch, und der beste Verkauf ist immer noch der, der nicht nur einen guten Preis erzielt, sondern auch zügig abgewickelt wird. Ein Profi-Makler kann Sie dabei unterstützen und im Zweifelsfall mehr für Sie herausholen, als sich durch ein ungewisses Warten auf den optimalen Verkaufszeitpunkt gewinnen ließe.

 

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70265/umfrage/haeuserpreisindex-in-deutschland-seit-2000/

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/finanzen/preise/immobilienpreisindex

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

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Foto: © maxxiustas /Depositphoto

Familiennachwuchs und Immobilienverkauf – Besser mit Makler

Familienzuwachs macht glücklich, bringt aber auch eine Menge Stress mit sich. Nicht selten bedeutet ein (weiteres) Kind auch, dass Ihre alte Immobilie zu klein wird. Sie müssen sich also gefühlt um alles gleichzeitig kümmern und ganz nebenbei wollen Sie auch noch den Verkauf Ihrer alten Immobilie managen. Das ist keine gute Idee! Denn wer unter Stress verkaufen muss, wird selten mit dem Verkaufsergebnis zufrieden sein.

Seit der Geburt ihres zweiten Kindes lebt Familie Nowack in ihrer gemütlichen Eigentumswohnung. Jetzt hat der Klapperstorch unerwartet zugeschlagen und Baby Nummer drei ist unterwegs. Die Wohnung wird zu eng für die nicht mehr so kleine Familie. Eine neue, größere Bleibe muss her, aber um diese finanzieren zu können, muss zuerst die alte Immobilie zu einem möglichst guten Preis verkauft werden. „Ich kann mich doch nicht um alles kümmern!“, ruft Frau Nowack verzweifelt aus. Und damit hat sie selbstverständlich vollkommen recht.

Vernünftigerweise beschließt Familie Nowack am nächsten Tag, einen Makler zu beauftragen. Der kümmert sich professionell sowohl um den Verkauf der alten Eigentumswohnung als auch um die Suche nach einer neuen Immobilie und sorgt damit nicht nur für eine enorme Entlastung der gestressten Familie, sondern auch dafür, dass der Verkauf in einer angemessenen Zeit über die Bühne geht und nicht zum gefundenen Fressen für Schnäppchenjäger wird.

Mit Qualitätsmakler besser verkaufen

Der Makler beginnt sofort damit, die Immobilie bewerten zu lassen. Wenn es um die Einschätzung des Wertes ihrer Immobilie geht, bekommen viele Eigentümer Kopfschmerzen. Es fehlt ganz einfach an Marktkenntnis. Als Ergebnis fordern die Eigentümer oft einen viel zu hohen Preis. Das kann nicht nur den Verkaufsprozess hinauszögern, sondern letztendlich auch zu Geldeinbußen führen. Ein professioneller Immobilienmakler weiß durch seine Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes genau, wo der Preis angesetzt werden muss.

Auch wenn es darum geht, das Angebot zu inserieren, lohnt es sich, einen Profi-Makler an seiner Seite zu haben. Wenn zum Beispiel der Grundriss fehlt, oder die Fotos von schlechter Qualität sind, stößt die angebotene Immobilie nicht auf das gewünschte Interesse. Wenn dann auch noch der Energieausweis fehlt, kann es sogar schnell rechtliche Probleme geben. Alle Dokumente sollten sorgfältig zusammengetragen werden. Als Laie können Sie hier schnell den Überblick verlieren.

Bonitätsprüfung schützt vor Besichtigungstourismus

Da der Makler den Verkauf der Immobilie von Familie Nowack gut vorbereitet hat, trifft sie den Nerv vieler Interessenten. Indem er auch die Planung und Durchführung der Besichtigungstermine übernimmt, trägt er weiter zur Entlastung der Familie bei. Mit erfahrenem Blick filtert er heraus, welche Interessenten zur Immobilie passen.

Haben sich schließlich einige seriöse Interessenten gefunden, geht es in die Preisverhandlungen. Viele Käufer sind um Argumente nicht verlegen, um den Preis zu drücken. Ohne die Unterstützung eines Profi-Maklers lassen sich Eigentümer in solchen Situationen schnell verunsichern und herunterhandeln, so dass sie am Ende vermutlich unter Wert verkaufen. Familie Nowack dagegen hat durch die Zusammenarbeit mit ihrem Makler sogar noch etwas mehr Geld in die Haushaltskasse bekommen als erwartet. Nun kann sie sich nicht nur die neue, wunderschöne Immobilie leisten, die der Makler für sie gefunden hat. On top springen auch noch die Umzugskosten dabei heraus.

 

Sie erwarten Nachwuchs und suchen jemanden der Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie oder bei der Suche nach einer neuen zur Seite steht. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.deutschlandinzahlen.de/tab/deutschland/finanzen/preise/immobilienpreisindex

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

 

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Foto: © uroszunic/Depositphotos.com

 

Leibrente: Immobilie verkaufen, darin wohnen bleiben und Rente aufbessern

Wenn im Alter die Rente zu knapp ist oder das Vorerbe ausgeschüttet werden soll, lohnt sich die Immobilienverrentung, um mehr finanzielle Freiheit zu gewinnen. Eine Variante davon ist die Leibrente. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Bei der Leibrente verkaufen Eigentümer Ihre Immobilie – Haus oder Wohnung – und erhalten lebenslang monatlich einen vereinbarten Betrag, die Rente, sowie ein Wohnrecht. Dies kann lebenslang gelten oder zeitlich festgelegt werden. Für den Immobilienverkäufer bedeutet das, er kann darin wohnen bleiben, ohne Miete zahlen zu müssen. Der Käufer dagegen zahlt in der Regel eine monatliche Rente an den Verkäufer. Manchmal erwirbt er die Immobilie auch mit einer Einmalzahlung oder auch mit einer Mischung aus beiden Zahlungsmöglichkeiten. Die Leibrenten, die als gleichbleibende Bezüge gezahlt werden, gelten für die Lebenszeit des Verkäufers. Dagegen gibt es die Zeitrente, bei der ein Zeitraum festgelegt wird, wie lang die Rente gezahlt wird.

Leibrente und Wohnrecht werden dabei notariell beurkundet im Grundbuch unter Reallast eingetragen. Durch die Eigentumsübertragung übernimmt der Käufer auch die Verantwortung für die Immobilie. Er verpflichtet sich, für anfallende Kosten aufzukommen wie beispielsweise für Instandhaltungskosten oder Grundsteuer.

Gründe für die Leibrente

Immer mehr Immobilienbesitzer in Deutschland entdecken die Immobilienverrentung für sich. Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Die einen möchten sich noch einmal etwas gönnen wie beispielsweise reisen. Für andere steht dagegen eine frühzeitige Planung des Erbes im Vordergrund. Gerade bei mehreren Erben ist das sinnvoll. Schließlich lässt sich eine Immobilie nur schwer teilen. Bares Geld dagegen ist einfacher teilbar. Viele Immobilienverrenter haben sogar ihre Enkel im Blick und möchten diesen gute Startchancen für ihr Leben ermöglichen, indem sie beispielsweise das Geld für das Studium anlegen.

So wird die Rente berechnet

Um zu wissen, für wie viel die Immobilie verrentet werden kann, müssen Eigentümer wissen, wie viel sie genau wert ist. Profi-Makler ermitteln hier einen marktgerechten Preis. Auf dieser Grundlage kann dann die Rente berechnet werden. Die Höhe der Rente ist dann aber noch davon abhängig, für welches Modell sich Eigentümer entscheiden. Leibrente oder Zeitrente, Rente mit oder ohne Einmalzahlung. Dabei besteht Vertragsfreiheit.

Welches Erlösmodell passt für mich?

Zu welchen Konditionen Sie Ihre Immobilie verrenten, ist von Ihren individuellen Plänen abhängig. Benötigen Sie eine größere Geldsumme? Möchten Sie sich einen großen Traum erfüllen? Möchten Sie schon einen Großteil des Erbes an Kinder und Enkel ausschütten? Ist Ihre monatliche Rente bereits hoch genug, um davon gut leben zu können? Ein Immobilienprofi berät Sie welches Modell für Sie geeignet ist. Und er hilft Ihnen, den passenden Käufer zu finden.

Sie interessieren sich für die Verrentung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne zu ihren Möglichkeiten.

 

Nicht fündig geworden:

 

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-247032-AfQjU7CD4XaWClYOs3Wr-ap1

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienleibrente

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

 

Die Immobilien im Testament

Immobilien gehören zu einer der gefragtesten Wertanlagen. Daher ist es keine Überraschung, dass Häuser, Wohnungen und Grundstücke oft zum Nachlass des Verstorbenen zählen. Damit nach dem Tode alles reibungslos ablaufen kann, raten Experten, sich schon frühzeitig zu überlegen, wem Sie die Immobilie vererben möchten. Dabei ist es wichtig sich über das Erbrecht zu informieren und je nach persönlichem Wunsch und Familienkonstellation ein Testament zu erstellen.

Wer eine Immobilie vererben möchte, darf als Erben einsetzen, wen er möchte. Allerdings gilt auch bei Immobilien, dass Kinder oder Ehepartner einen Pflichtteil bekommen. Dies erfolgt unabhängig vom Willen des Erblassers. Als Pflichtteil gilt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Stirbt beispielsweise eine Witwe mit zwei Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben die Kinder automatisch jeder die Hälfte der Immobilie. Ist zuvor aber eines der Kinder in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt worden, dann steht dem anderen Kind noch ein Viertel des Nachlasswertes zu. Allerdings gilt hier, dass der Erbe nur Anspruch auf das Geld hat, nicht auf den Sachwert.

Eigenhändiges Testament

Soll die Immobilie in einem handschriftlich verfassten Testament vererbt werden, so ist das Testament nur gültig, wenn es unterschrieben ist. Empfehlenswert ist dabei die Unterzeichnung mit Vornamen, Orts- und Zeitangabe. Das handschriftliche Testament darf in jeder Sprache geschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Sprache von einer dritten Person verstanden wird. Die Errichtung des handschriftlichen Testaments ist ohne Mitwirkung Dritter, also Zeugen (insbesondere eines Notars), möglich. Handschriftliche Testamente müssen nicht amtlich verwahrt werden. Sie können aber vom Erblasser bei einem frei zu wählenden Nachlassgericht hinterlegt werden.

Notarielles Testament

Wie der Name schon sagt, wird das notarielle Testament vor einem Notar oder durch Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar erstellt. Der Notar fertigt dann darüber ein Protokoll an. Die Notarkosten richten sich dabei nach der Höhe des im notariellen Testament aufgeführten Vermögens. Da das notarielle Testament eine öffentliche Urkunde ist, hat es volle Beweiskraft und ersetzt somit den Erbschein. Einmal vom Notar erstellt, gibt dieser das Testament beim Nachlassgericht des Bezirks seines Amtssitzes in amtliche Verwahrung. Der Erblasser erhält den dementsprechenden Hinterlegungsschein. Unter Vorlage des Hinterlegungsscheins, kann er jederzeit die Herausgabe des Testaments fordern.

Erbvertrag

Ebenso wie das Testament, ist auch der Erbvertrag eine sogenannte Letztwillige Verfügung, in dem der Nachlass geregelt werden soll und in dem Erben eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Testament setzt der Erblasser den Erbvertrag jedoch gemeinsam mit den Erben auf. Dieser kann nur geändert werden, wenn alle Vertragspartner damit einverstanden sind. Oft werden an solche Erbverträge Bedingungen geknüpft – wie etwa die Pflege der Eltern oder die Übernahme des Geschäfts.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind sich unsicher, wie es damit jetzt weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.pdf?__blob=publicationFile&v=33

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ginasanders/Depositphotos.com

 

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