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Video: Immobilie rechtzeitig vererben – Familienstreitigkeiten vermeiden

Jedes zweite Erbe in Deutschland umfasst laut Experten eine Immobilie. Oft kommt es beim Erbe zum Streit, da sich eine Immobilie nicht so leicht aufteilen lässt wie Geld. Um Familienstreitigkeiten zu vermeiden, raten Experten, das Erbe schon zu Lebzeiten zu regeln.

Wenn das Erbe nicht im Testament geregelt ist, entscheidet die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern oder Geschwister können zu den Erben zählen. Haben Sie drei Kinder, so wird das Erbe unter diesen aufgeteilt. Auch ohne Streit ist das für die Erben oft eine Herausforderung, denn die Erbaufteilung kostet oft viel Zeit und Mühe.

Um Streit in der Familie zu vermeiden, übertragen viele Deutsche ihr Erbe bereits zu Lebzeiten auf Ihre Nachkommen. Geld, Immobilien oder Unternehmen können übertragen werden. Behörden bezeichnen das als Vorweggenommene Erbfolge – kurz Vorerbe. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten.

Erfahren Sie mehr in unserem kurzen Video.

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Wie verkaufen Sie Ihre Immobilie, wenn Sie nicht vor Ort sind?

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie zum Beispiel in Dortmund wohnen und in München eine Immobilie geerbt haben, können Sie wahrscheinlich während des ganzen Verkaufsprozesses nicht vor Ort sein, weil Sie beispielsweise berufstätig sind. Um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, sollten Sie einen Qualitätsmakler vor Ort beauftragen.

Eine Immobilie allein aus der Ferne zu verkaufen, ist so gut wie unmöglich. Für viele Termine müssen Eigentümer vor Ort sein oder jemanden haben, auf den sie sich verlassen können. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Die Immobilie benötigt ein Wertgutachten und muss von einem Immobilienexperten bewertet werden. Interessenten möchten die Immobilie besichtigen. Zum Schluss folgen Notartermin und Übergabe der Immobilie. Ein lokaler Qualitätsmakler kann diese Termine für Sie übernehmen.

Vorbereitung der Immobilie

Um den Wert der Immobilie zu erfahren, muss ein Immobilienprofi den Zustand der Immobilie begutachten und auf Mängel prüfen. Nach der Sichtung der verkaufsrelevanten Unterlagen kann ein Wertgutachten erstellt werden. Dies dient als Grundlage, um einen Angebotspreis festzulegen.

Wenn die Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und die Immobilie gegebenenfalls mit Home Staging für die Präsentation optimiert wurde, können Fotos für Immobilienportale und Exposé gemacht werden. Neben aussagekräftigen Fotos gehören auch alle relevanten Informationen zur Immobilie ins Exposé.

Besichtigungsmanagement

Hat das ansprechende Exposé das Interesse vieler Immobiliensuchender geweckt, müssen Besichtigungstermine vereinbart und durchgeführt werden. Ein Profimakler übernimmt das für Sie und Sie ersparen sich, extra anreisen zu müssen. Sie sollten aber mit dem Makler in Kontakt bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen und getroffen werden können.

Notartermin ohne Ihre Anwesenheit

Immobilienverkäufer und -käufer müssen in der Regel beim Notartermin anwesend sein. Sie können aber auch einer Vertrauensperson wie beispielsweise Ihrem Qualitätsmakler eine Vollmacht erteilen, um Sie beim Notar und der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu vertreten. Alternativ ist auch die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung möglich. Dann wird der Kaufvertrag erst gültig, wenn Ihre Genehmigung beim Notar eingegangen ist. Vor dem Termin schickt der Notar Ihnen eine Kopie des Kaufvertrags zu. Dann haben Sie zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu prüfen. Ihr Makler berät Sie, wenn Sie bei einigen Klauseln unsicher sind.

Lassen Sie sich beim Immobilienverkauf aus der Ferne von einem Profi unterstützen. Das erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Nikodash/Depositphotos.com

Statt Geschenke gibt es bei uns…

…umfangreiche Beratung zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie

…fachkundige Unterstützung bei Ihrer Immobilientransaktion

…eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie, treffgenau dank langjähriger Erfahrung und umfangreicher Marktkenntnis

…die Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Unterlagen

…eine Wohnflächenberechnung

…eine zu Ihrer Immobilie passenden Preisstrategie

…eine optimale Immobilienpräsentation auf Fotos und bei Besichtigungen dank professioneller Fotografen und Home-Staging-Experten – wir rücken Ihre Immobilie ins rechte Licht

…eine virtuelle 360-Grad-Besichtigung Ihrer Immobilie

…Drohnenaufnahmen Ihrer Immobilie

…Anfertigung von Grundrissen

…ein aussagekräftiges und ansprechendes Exposé für Ihre Immobilie

…eine individuelle Vermarktungsstrategie für Ihre Immobilie

…ein Besichtigungsmanagement, dass ernsthafte Interessenten von Besichtigungstouristen trennt und unnötige Besichtigungen vermeidet

…Bonitätsprüfung von Interessenten

…eine professionelle Vertretung bei Preisverhandlungen

…gegebenenfalls ein Bieterverfahren

…Unterstützung beim Kaufvertrag und Notartermin

…eine neutrale Beratung bei Streitfällen wie Scheidung oder Erbe

…auch Unterstützung nach der erfolgreichen Immobilientransaktion

…jede Woche in unserem Blog hilfreiche Tipps zum Immobilienverkauf und -kauf

Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit im Jahr 2021 bedanken. Auch im kommenden Jahr werden wir wieder gerne der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein. Schon jetzt wünschen wir Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Suchen Sie Unterstützung beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Wo will ich im Alter wohnen?

Mit den Jahren kommen in der Regel immer mehr gesundheitliche Beschwerden auf uns zu. Das hat Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit und auf unsere Bedürfnisse. Immobilienbesitzer, die im Alter nicht in barrierefreien Häuser oder Wohnungen leben, merken dann schnell, dass sie an ihre körperlichen Grenzen stoßen. Egal ob beim Treppenlaufen oder bei der Gartenarbeit. 

Wer im Alter gut und ohne Herausforderungen wohnen möchte, muss sich seinen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnissen anpassen. Wenn die eigene Immobilie keine Barrierefreiheit bietet, ist es Zeit darüber nachzudenken, ob man die Immobilie behält, sie umrüstet oder ob man sie verkauft, um in eine barrierefreie zu ziehen. Wo und wie man im Alter wohnen möchte, ist eine wichtige Frage, die sich Immobilienbesitzer stellen sollten.

Sehen Sie im Video, welche Möglichkeiten es für das Wohnen im Alter gibt und was dabei wichtig ist.

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Umzug von der Stadt aufs Land – was dabei wichtig ist

Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung, weg von der Stadt mit ihren Abgasen und ihren Tag und Nacht tönenden Straßenlärm. Genau das wünschen sich viele Stadtbewohner. Vor allem seit mehr Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten. Doch der Umzug aufs Land sollte gut durchdacht werden.

Den Traum vom eigenen Haus mit eigenem Garten und wunderschöner Natur in der unmittelbaren Umgebung möchten sich viele Stadtbewohner erfüllen. Und genau das tun viele auch. Denn gerade in Coronazeiten haben besonders die Großstädter den Metropolen den Rücken zugewandt.

Doch nicht immer ist das Landleben so wie man es sich gedacht hat. Um das perfekte Zuhause in weniger stark besiedelten und naturreichen Regionen Deutschlands zu finden und Konflikten vorzubeugen, sollte der Umzug gut geplant werden.

Checkliste erstellen

Als erstes empfiehlt es sich, eine Checkliste mit allen Aspekten zu erstellen, die einem besonders wichtig sind. Das können beispielsweise persönliche Fragen sein wie:

  • Arbeite ich viel im Homeoffice oder fahre ich jeden Tag mit Auto zur Arbeit?
  • Wie gut muss für mich die Infrastruktur und die Anbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr in andere Ortschaften und Städte sein?
  • Wie weit dürfen für mich die nächstgelegenen Einkaufs- und pädagogischen Bildungsmöglichkeiten entfernt sein und wie steht es um die ärztliche Versorgung in der Region?

Wer beispielsweise von zuhause aus arbeitet, braucht definitiv ein gutes Internet und entsprechende Telefonleitungen. Das ist auf dem Land nicht überall gegeben. Zudem ist die Infrastruktur und die Bahnverbindung im Speckgürtel in der Regel besser als in weiter entfernteren Gebieten.

Laufende Nebenkosten für das Haus

Wer von einer Mietwohnung in ein Haus mit Garten zieht, hat mehr Kostenpunkte als während des Mietverhältnisses. Die Betriebskosten, die Mieter einmal jährlich per Abrechnung vom Vermieter erhalten, werden bewusster wahrgenommen.

Außerdem fallen noch weitere Geldausgaben an. Unter anderem für die Abwasserentsorgung, die Grundsteuer oder für die Straßenreinigung. Eigentümer geben im Jahr, abhängig von der Wohnfläche, dem Wohnort und der Haushaltsgröße, mehrere tausend Euro für laufende Nebenkosten aus. Regionale Makler kennen die örtlichen Gegebenheiten und können Immobiliensuchende zu anfallenden Kostenpunkten beraten.

Baugrundstück oder Haus auf dem Land kaufen

Mit der wachsenden Nachfrage an Wohnraum auf dem Land, steigen auch dort die Preise. Auch Baugrundstücke werden in einigen Regionen immer weniger, was es nicht leicht macht eines zu finden. Und wenn Umzugswillige ein Baugrundstück finden, sind diese oft nicht allein mit dem Kaufinteresse.

Um sicher zu gehen, dass es sich wirklich um ein Baugrundstück handelt oder um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Immobilienexperten an der Seite zu haben. Dieser kann geeignete Immobilien finden, den Kaufprozess mit samt Unterlagenbeschaffung begleiten und, falls notwendig, die alte Immobilie in der Stadt zu einem marktgerechten Preis verkaufen. Außerdem vermeiden Eigentümer durch Immobilienmakler Kauffehler, die später unter Umständen nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Denn ist die Immobilie bezahlt, ist es nicht immer leicht den Rückkauf abzuwickeln.

Suchen Sie eine neue Immobilie oder wollen Ihre alte verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen und beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © ArturVerkhovetskiy/Depositphotos.com

Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) oder umgangssprachlich Hartz IV bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es den finanziell bedürftigen Erben nicht leicht.

Wer zu wenig finanzielle Mittel hat, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekommt generell viele Auflagen vom Jobcenter auferlegt. Erbt derjenige, ist das nicht anders. Das Erbe darf dem Amt nicht verschwiegen werden. Sonst drohen Strafen und Sanktionen.

Erbe als Einkommen vs. Erbe als Vermögen

In der Regel gilt das Erbe als Einkommen. Vor dem 1. August 2016 zählten auch Immobilien als Einkommen. Die Änderung des Sozialgesetzbuches bewirkte, dass nun auch Immobilien als Vermögen gelten. Einkommen wird vollständig auf ALG II angerechnet. Vor der Gesetzesänderung (§ 11 Abs. 1 SGB II) 2016 führte das oft dazu, dass Hartz IV-Empfänger gezwungen waren eine geerbte Immobilie zu verkaufen, um so den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Denn mit dem Erbe wurden auch die Zahlungen des ALG II eingestellt. Aber nur dann, wenn die Immobilie während des Bezugs der Sozialhilfe geerbt wurde.

Im Gegensatz zum Einkommen wird Vermögen nicht vollständig auf den Harzt IV-Satz angerechnet. Zudem gehören Immobilien unter bestimmten Umständen zum Schonvermögen, das vom Jobcenter nicht angetastet werden darf. Das ist aber nur der Fall, wenn der ALG-II-Empfänger die Immobilie selbst bewohnt und der Nachlass eine angemessene Wohngröße besitzt. Ist das der Fall, übernimmt das Jobcenter sogar einige anfallende Kosten des Wohneigentums. Beispielsweise Grundsteuern oder Betriebskosten, die umgelegt werden können. Außerdem stehen dem Sozialhilfeempfänger Freibeträge von 150 Euro für jedes vollendete Lebensjahr zu. Wer vor 1948 geboren wurde, hat sogar einen Grundfreibetrag von 520 Euro.

Wenn die geerbte Immobilie nicht angemessen ist

Das Jobcenter entscheidet nach Wohnfläche und der Anzahl der Hausbewohner, ob die Immobilie angemessen ist. Wenn ein Haus mit Grundstück zum Nachlass gehört, wird auch die Grundstücksfläche betrachtet. Dabei gelten für den städtischen und ländlichen Raum jeweils andere Werte. Aber auch die Lebensumstände zum Zeitpunkt der Beantragung des Arbeitslosengeldes können unter Umständen mit betrachtet werden.

Wird eine Immobilie als nicht angemessen bewertet, ist die erste Aufforderung des Jobcenters der komplette oder teilweise Verkauf der Immobilie. Dadurch wird die Immobilie zu verwertbaren Vermögen. Unter Umständen kann die Immobilie aber auch geteilt werden. Ist der Verkauf nachweislich nicht sinnvoll, beispielsweise aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder der ALG-II-Empfänger dazu nicht bereit, kann sich auch auf eine (Teil-)Vermietung geeinigt werden. Die regelmäßigen Mieteinnahmen werden auf das ALG II angerechnet.

Sollte ein Verkauf unausweichlich sein, hilft es, einen erfahrenen Makler an der Seite zu haben, der den Immobilienmarkt in der Region sehr gut kennt und einen marktgerechten Verkaufserlös erzielen kann.

Erbe ausschlagen mit Konsequenzen

Wer Stress mit dem Jobcenter aus dem Weg gehen möchte und denkt, eine Ausschlagung des Erbes löst das Problem, liegt falsch. Denn nur, wenn das Erbe ganz oder überwiegend aus Schulden besteht, kann das Amt dem ALG-II-Empfänger nicht vorwerfen, den notwendigen Leistungsbezug absichtlich oder fahrlässig bedingt zu haben, was nach § 34 Abs. 1 SGB II zu Ersatzzahlungen führt.

Haben Sie eine Immobilie geerbt und brauchen professionelle Unterstützung beim Verkauf oder eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © cookelma/Depositphotos.com

Warum Sie auch bei hoher Nachfrage nicht auf ein Exposé verzichten sollten

„Das habe ich mir anders vorgestellt“ – immer wieder enden Immobilienbesichtigungen erfolglos, wenn sich Interessenten zuvor kein gutes Bild von der Immobilie machen konnten. Ein Exposé beugt dem vor. Es hilft, jene herauszufiltern, zu denen die Immobilie nicht passt und stattdessen die richtige Zielgruppe anzusprechen. Das spart nicht nur unnötige Besichtigungen, sondern kann sich auch positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Ist ein Exposé aussagekräftig und gibt die wirklichen Verhältnisse der Immobilie wieder, lassen sich unnötige Besichtigungstermine vermeiden. Für Qualitätsmakler ist ein hochwertiges Exposé ein wichtiges Vermarktungswerkzeug. Denn neben der Senkung von unnötigen Besichtigungen – so zeigen Erfahrungen – sind Käufer auch eher bereit, den angemessenen Preis zu bezahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.

Fotos mit Aussagekraft

Bei vielen Kaufinteressenten geht der Blick zuerst zu den Bildern im Exposé. Wird die Immobilie innen wie außen mit ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert der Immobilie oft besser eingeschätzt. Die Fotos sollten einerseits scharf, hell und nicht verwackelt sein. Andererseits ist es äußerst wichtig, dass die Fotos die tatsächlichen Raumverhältnisse eines Zimmers realistisch wiedergeben und nichts verzerren. So sollten Linien wie Zimmerecken oder Fenster und Türen senkrecht verlaufen und nicht „stürzen“. Profimakler wissen, dass ein Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe geschossen wird.

Texte mit Aussagekraft

Nach dem Lesen des Exposés sollten im Idealfall keine Fragen offenbleiben. Deshalb sollten sich dort alle wichtigen Informationen zur Immobilie finden, zum Beispiel: Verkaufspreis, Baujahr, Zustand, Wohn- und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Lebhafte Beschreibungen wecken das Interesse des potentiellen Käufers.

Der Immobilienkauf ist zwar auch eine emotionale Angelegenheit. Dennoch sollten Formulierungen wie beispielsweise hochwertig oder lichtdurchflutet nur verwendet werden, wenn sie auch den Tatsachen entsprechen. Andererseits sollten Mängel im Exposé nicht verschwiegen werden. Denn wenn Interessenten Mängel bei der Besichtigung entdecken, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie skeptisch und suchen verstärkt nach weiteren. Schnell wird dann eine lose Tapetenecke zur Forderung nach einer deutlichen Preissenkung.

Unterlagen und Design

Auch die verkaufsrelevanten Unterlagen sollten im Exposé nicht fehlen. Der zusätzliche Aufwand für ein modernes und schickes Design zahlt sich in vielen Fällen aus. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Qualitätsmakler, was ein gutes Exposé ausmacht.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9_(Immobilien)

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-was-im-expos-steht-darf-der-kaeufer-erwarten_258_450104.html

www.ogulo.com

 

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Foto: © londondeposit/Depositphotos.com

Notverkauf: Auch in schweren Zeiten erfolgreich verkaufen

Regina und Fréderic sind verzweifelt. Zwei Corona-Lockdowns und ein etwas unglückliches Timing haben sie in die Insolvenz getrieben. Nun können sie auch die Kreditraten für ihr Eigenheim nicht mehr bedienen und müssen ihr Haus verkaufen. Da die beiden unter erheblichem Zeitdruck stehen, muss man von einem Notverkauf sprechen. Guter Rat scheint teuer – doch mit Hilfe einer routinierten Maklerin gelingt ihnen ein kleines Wunder.

Vor zwei Jahren haben Regina und Fréderic ihr eigenes Fitnessstudio aufgebaut und dafür sehr viel Geld investiert. Kurz nach der Eröffnung mussten sie wieder schließen. Sie haben lange gekämpft, doch nach dem zweiten Jahr mit coronabedingten Einschränkungen haben sie es nicht geschafft, wieder auf die Beine zu kommen. Es blieb nur die Insolvenz, verbunden mit einem Berg von Schulden.

Gemeinsam mit Reginas Kindern aus erster Ehe wohnen die beiden seit elf Jahren in einem geräumigen Haus mit Garten, schön gelegen und traumhaft eingerichtet. Der Entschluss, ihr Eigenheim zu verkaufen, ist ihnen alles andere als leichtgefallen. Aber es hilft ja nichts: ein schneller Verkauf und ein möglichst hoher Erlös – darin sehen sie derzeit ihre einzige Chance, sich von der drückenden Schuldenlast zu befreien.

Keine Zwangsversteigerung riskieren

Doch ein Verkauf unter Zeitdruck, aus einer Notlage heraus, birgt große Gefahren. Regina ist sich darüber zum Glück gleich im Klaren. Wenn Kaufinteressenten mitbekommen, dass es sich um einen Notverkauf handelt, werden sie versuchen, den Preis zu drücken. Und was ist, wenn verkaufsrelevante Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen? Wenn Interessenten, die bei der Besichtigung Feuer und Flamme sind, später plötzlich wieder abspringen oder ihre Bonität sich als unzureichend erweist?

Fréderic will lieber im Bekanntenkreis nach Kaufinteressenten suchen und „nicht auch noch Geld für einen Makler ausgeben.“ Doch Regina überzeugt ihn: „Es auf eigene Faust zu versuchen, das ist in unserer Situation zu riskant. Wenn irgendetwas schief geht, droht uns die Zwangsversteigerung. Dann haben wir keine Kontrolle mehr und alles wird nur noch schlimmer.“

Eine Profi-Maklerin weiß, was zu tun ist

In ihrem Wohnort finden die beiden eine renommierte Immobilienmaklerin, die ihnen sofort einen diskreten Umgang mit ihrer Notsituation zusichert. Mit professionellem Know-how geht die Maklerin die Vermarktung von Reginas und Fréderics Haus genauso an wie jeden anderen Verkauf. Als ersten Schritt führt sie eine fundierte Bewertung der Immobilie durch und setzt einen marktgerechten Angebotspreis an – eine entscheidende Voraussetzung, um erfolgreich und zügig zu verkaufen.

Als nächstes kümmert sich die Maklerin um die notwendigen Dokumente, erstellt hochwertige Fotos und ein zielgruppengerechtes Exposé. Sie schafft es auch, die Besichtigungstermine so zu arrangieren, dass weder die gesteigerte Aufmerksamkeit der Nachbarn erregt wird noch der zeitliche und finanzielle Druck, unter dem Regina und Fréderic stehen, in den Fokus der Kaufinteressenten gerät. Es geht einzig und allein um die Immobilie. Diese ist attraktiv, was dazu führt, dass schon nach kurzer Zeit mehrere solvente Interessenten das Haus kaufen wollen. Eine der Parteien bietet daraufhin sogar mehr als den ursprünglich angesetzten Verkaufspreis.

Schnell ist der Kaufvertrag unter Dach und Fach. Regina und Fréderic fällt ein Stein vom Herzen. Auch nach Abzug der Maklercourtage bleibt ihnen ein ansehnlicher Erlös. Sie können sich von einem Großteil ihrer Schulden befreien und blicken nun wieder mit mehr Optimismus in die Zukunft. Zumal Fréderic, dank der Maklerin, parallel zum Immobilienverkauf Zeit hatte, sich für einen gutbezahlten neuen Job zu bewerben. Mit Erfolg – nächsten Monat geht es los!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen? Möchten Sie vermeiden, dass Interessenten und Nachbarn Ihre Notlage mitbekommen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie professionell, zuverlässig und diskret.

 

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Eigentumswohnung verkaufen – was Eigentümer wissen sollten

Wer in einem Mehrfamilienhaus zur Miete oder zum Kauf lebt, weiß, dass nicht immer alles reibungslos zwischen den Hausbewohnern verläuft. Wer in einer Eigentümergemeinschaft ist, für den gilt die Gemeinschaftsverordnung und das Wohnungseigentumsgesetz. Unter Umständen auch beim Verkauf der Wohnung.

In den meisten Fällen können Besitzer von Eigentumswohnungen selbst entscheiden, wem Sie Ihre Immobilie verkaufen. Wenn aber eine festgeschriebene Veräußerungsbeschränkung existiert, kann es schwierig werden.

Was ist eine Veräußerungsbeschränkung?

Die Veräußerungsbeschränkung ist im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (§12 WEG) verankert und gilt dann, wenn diese im Grundbuch steht. Ist ein Verkäufer von dieser Regelung betroffen, darf die Wohnung nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Hausverwalters verkauft werden.

Einflussnahme auf den Verkauf

Nur weil ein Nachbar nicht mit dem neuen Hausbewohner zufrieden ist, scheitert der Verkauf nicht. Viel mehr gibt es drei Wege wie der Verkauf bei einer Veräußerungsbeschränkung beeinflusst werden kann. Entweder entscheidet die gesamte Eigentümergemeinschaft über den Wohnungsverkauf oder es findet eine Mehrheitsentscheidung statt. Die dritte Variante ist, dass der Hausverwalter allein darüber bestimmt, ob die Wohnung an den neuen potenziellen Käufer veräußert wird.

Wann darf ein Käufer abgelehnt werden?

Grundsätzlich aber darf nicht jeder Kaufinteressent abgelehnt werden. Denn für die Ablehnung muss ein triftiger Grund vorliegen. Wirksame Ablehnungsgründe sind unter anderem:

  • der Käufer wird sich finanziell nicht ausreichend an den Gemeinschaftsverpflichtungen beteiligen können
  • die vorgesehene Nutzung der Wohnung verstößt gegen die Teilungserklärung
  • Charakter der Wohnanlage wird gestört

Allgemein darf eine Ablehnung entweder in der Person des Käufers oder der Wohnungsnutzung begründet sein.

Informieren und Konflikte vermeiden

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Verkäufer immer vorher abklären, ob eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch steht, und wenn ja, wie diese genau in der Eigentümergemeinschaft geregelt ist. Sollten dennoch Uneinigkeiten aufkommen, kann die Angelegenheit über den juristischen Weg geklärt werden. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich für Eigentümer sich an einen Immobilienmakler zu wenden.

Möchten Sie Ihre Wohnung verkaufen und benötigen Unterstützung? Dann melden Sie sich! Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

Hinweise

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 Foto: © photography33/Depositphotos.com

Video: Wann lohnt sich ein barrierefreier Umbau?

Viele Immobilienbesitzer möchten auch im Alter in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch nicht immer ist eine Immobilie auch altersgerecht. Deshalb ist für viele Eigentümer ein barrierefreier Umbau eine Überlegung wert. Doch wann lohnt er sich?

Sehen Sie in unserem kurzen Film, worauf Sie achten müssen.

 

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