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Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?

Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall lesen Sie diesen Artikel, bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie unterzeichnen. Dann stehen Ihnen noch mehrere Optionen offen.

Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie verkaufen, bevor Sie eigentlich planen auszuziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, sollten Sie sich von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Zwischenmietvertrag

Anstatt eines Wohnrechts können Sie sich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall sind Sie aber nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig. Denn wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.

Wer ist der Bauherr?

Wenn Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet in der Regel der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Entschädigung

Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihr neues Zuhause einziehen konnten. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-43745

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Manfred Antranias Zimmer/Pixabay.com

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort im wöchentlichen Wechsel. Das bedeutet auch, dass jeder Ex-Partner für die Zeit, in der er nicht in der alten Immobilie lebt, zusätzlich eine eigene Wohnung braucht.

Das Nestmodell (engl. Bird Nesting) kommt zwar bei weitem seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell, wurde aber in den letzten Jahren für den Kinderumgang nach einer Trennung immer attraktiver. Ob das Modell für getrennte Paare in Frage kommt, hängt von der individuellen und finanziellen Situation ab. Für Elternpaare, die sich trennen oder scheiden lassen, empfiehlt es sich daher sich von einem Makler beraten zu lassen.

Was bedeutet das Nestmodell für Kinder und Eltern?

Bei diesem Modell bleiben die Kinder trotz Beziehungsende der Eltern in der gewohnten Umgebung wohnen. Dadurch können negative Folgen einer Scheidung für die Kinder verringert und die Auflösung der Familie besser überwunden werden. „Nest“-Kinder sollen sich dadurch auch in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. Eigenschaften wie Respekt, Widerstandsfähigkeit und Toleranz werden gefördert.

Eltern können in ihren eigenen vier Wänden ein Leben ohne die Kinder führen, wenn das andere Elternteil mit der Betreuung im „Nest“ der Kinder an der Reihe ist.

Gut für die Kinder, aber nicht immer für die Ex-Partner

Bird Nesting bedeutet, die Beziehung zu beenden, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Eltern, die sich für dieses Modell entscheiden, sind demnach faktisch getrennt, müssen aber dennoch zusammen Entscheidungen treffen, die immer noch die gemeinsame Immobilie betreffen. Immerhin wohnen beide Elternteile teilweise mit im „Nest“ der Kinder.

Das führt vor allem bei finanziellen Fragen zu Streit und Uneinigkeit. Wer bezahlt die Stromrechnung? Wer soll die GEZ-Gebühren begleichen? Wer zahlt, wenn es um Reparaturen und neue Einrichtung geht? Wenn zusätzlich noch ein Immobiliendarlehen bzw. -kredit abbezahlt werden muss, steht die Frage im Raum, wer wie viel zur Tilgung beisteuert.

Zudem muss sich jedes Elternteil ein neues Zuhause suchen. Und auch die doppelte Haushaltsführung und die Kosten für beide Immobilien sind finanziell zu stemmen. In Zeiten steigender Miet- und Immobilienpreise wie auch Lebenshaltungskosten kann das oft sehr belastend sein für das eigene Konto. Gerade wenn man nicht zu den Geringverdienern gehört. Und die Versorgung der Kinder darf natürlich auch nicht vergessen werden.

Verkaufen oder neue Wohnung? –  Beratung durch den Profi

In Fällen, wo die Immobilie nur schwer und gar nicht gehalten werden kann, ist das Nestmodell zwar grundsätzlich besser für die Kinder, aber so gut wie nicht umsetzbar. Daher ist es besser nach Lösungen für den individuell besten Umgang mit der Trennungsimmobilie zusammen mit einem Makler zu suchen. Natürlich immer mit dem Hauptziel, die Situation für die Kinder so gut wie möglich zu lösen.

Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann kontaktieren Sie uns!

Wie kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden?

Wer einen höheren Preis für seine Immobilie erzielen möchte, erreicht das durch eine Aufwertung. Mit Hilfe von Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen steigert sich der Wert der Immobilie. Doch welche konkreten Maßnahmen können die eigene Immobilie aufwerten?

Mit Immobilien lässt sich ein guter Verkaufserlös erzielen. Aber nur dann, wenn es keine baulichen Mängel gibt. Daher ist es sinnvoll, kaputte Fenster und andere Schäden im Haus auszubessern. Und wenn man schon dabei ist, die Immobilie instand zu halten, können auch gleich Gebrauchsspuren beseitigt werden. Oder man bringt die Immobilie gleich auf den neuesten Stand. Denn je weniger Mängel und je moderner eine Immobilie ist, desto mehr ist die Immobilie letztendlich am Markt wert.

Wertsteigerung durch Modernisierung

Grundsätzlich ist das Ziel der Modernisierung die Wertsteigerung der Immobilie. Eine gute Maßnahme, um den Wert zu steigern, ist die energetische Modernisierung. Denn je besser die Werte auf dem Energieausweis sind, je mehr kann für die Immobilie verlangt werden.

Zu den Maßnahmen für den Energieausweis gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden oder der Kellerdecke. Auch der Einbau einer modernen Heizungsanlage und von Wärmeschutzfenstern zählt dazu.

Aber auch offene und moderne Grundrisse, große Räume und Barrierefreiheit in der gesamten Immobilie wirken sich positiv auf den Wert aus. Neben diesen Maßnahmen gibt es die Möglichkeit zusätzlich einen Wintergarten oder einen Balkon anzubauen.

Wertsteigerung durch Sanierung

Anders als bei der Modernisierung wird die Immobilie beim Sanieren nutzbar gemacht und instandgehalten, damit die (Wohn-)Qualität der Immobilie hergestellt ist. Das gelingt unter anderem durch das Reparieren von undichten Dächern oder das Beseitigen von Schimmel, Hausschwamm und Asbest. Genauer gesagt alle Maßnahmen die wegen Mängel oder Reparaturen notwendig sind.

Weitsteigerung durch Renovierung

Bei Renovierungsarbeiten geht es darum, durch eine optische, oberflächliche Aufbesserung ein besseres Wohngefühl zu schaffen. Klassische Maßnahmen sind alle Maler- und Tapezierarbeiten. Aber auch die oberflächliche Erneuerung des Bodenbelags. Wer zum Beispiel eine Fußbodenheizung einbaut, modernisiert seine Immobilie energetisch. Diese Maßnahme geht über das Oberflächliche hinaus und zählt damit nicht als Renovierungsarbeit. Eine optische Aufbesserung kann die Immobilie durch ein attraktiveres Erscheinungsbild im Wert steigern.

Kosten der wertsteigernden Maßnahmen

Wer durch Sanierung, Renovierung und Modernisierung mehr Erlös beim Immobilienverkauf rausholen möchte, muss gut überlegen, ob sich die Investition im individuellen Fall lohnt oder überhaupt finanziell machbar ist. Für Renovierungsarbeiten muss weniger Geld ausgegeben werden als für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dafür müssen Eigentümer oft mehrere tausend Euro investieren. Je nach Umfang und Art der Maßnahme variieren die Kosten stark.

Möchten Sie wissen, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern können? Oder ob sich das für Sie finanziell lohnt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-bewerten/welche-modernisierungsmassnahmen-erhoehen-immobilienwert.html

https://exporo.de/wiki/wertsteigerung-von-immobilien/

https://remax-kontor.de/den-immobilienwert-durch-den-anbau-eines-balkons-steigern/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Tzido/Depositphotos.com

Wenn die Familie größer, aber die Immobilie zu klein wird

Familienzuwachs bedeutet zunächst einmal großes Glück. Wenn der erste Freudentaumel abklingt, fangen die Planungen an. Oft ist der Platzmangel dabei ein brennendes Thema – denn nicht selten bedeutet ein weiteres Kind, dass die bis jetzt bewohnte Immobilie zu klein wird. Dann heißt es neben dem großen Glück nicht nur die alte Immobilie zu verkaufen, sondern auch noch eine neue zu finden. Dann kommt es schnell zu Stresssituationen. Das können Sie vermeiden.

Wenn man unter Stress eine Immobilie verkaufen muss, ist man selten zufrieden mit dem Ergebnis. Man nimmt da schnell das nächstbeste Angebot, ohne die Immobilie vorher professionell bewerten zu lassen. Auch während der Vermarktung heißt es, viele Termine unter einen Hut zu bekommen. Vor allem die Besichtigungen brauchen Zeit. Zeit, die man doch eigentlich für das Besichtigen der eigenen, zukünftigen Immobilie braucht.

Nachwuchs und neue Immobilie – immer besser mit Makler

„Hilfe, das schaffen wir nicht“ – wenn Sie sich das eingestehen müssen, ist es an der Zeit, sich an einen lokalen Makler zu wenden, der nicht nur helfen kann, die alte Immobilie zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen. Sondern natürlich auch, die neue Traumimmobilie mit ausreichend Zimmern für alle (zukünftigen) Familienmitglieder zu finden. Das bedeutet, dass Sie sich ganz der Vorfreude widmen können – auf das Kind und das neue Zuhause. Der Makler macht sich währenddessen an die Arbeit. Zunächst wird er Ihre alte Immobilie bewerten. Aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes wird er den passenden Preis ansetzen.

Den richtigen Käufer finden – der Profi hat’s im Blick

Und schon geht er in die Vermarktung. Wo man als Laie schnell den Überblick verliert, bewahrt er einen kühlen, professionellen Kopf. Ein fehlender Grundriss, schlechte Fotos oder gar das Fehlen eines Energieausweises – das kommt bei ihm nicht vor. Er wird alle Dokumente sorgfältig zusammen tragen, gute Fotos für ein informatives Exposé anfertigen und sich zudem um das Besichtigungsmanagement kümmern. Mit seinem Blick kann er herausfiltern, wer sich wirklich für Ihre Immobilie interessiert, wer zudem die passende Bonität besitzt und welche angeblichen Interessenten nur Besichtigungstourismus betreiben.

Wenn die Verkaufsverhandlungen Früchte tragen

Nach dem Auffinden von seriösen Kaufinteressenten starten die Preisverhandlungen. Wo Sie sich wahrscheinlich schnell verunsichern lassen würden – etwa wenn es einem Käufer darum geht, den Preis zu drücken – weiß der Makler, wie er die Verhandlungen führen muss, um zu dem Preis zu kommen, der vorgesehen war. Und wenn Sie Glück haben, haben Sie nicht nur den Preis für die neue Immobilie wieder drin, die Ihr Makler für Sie im Portfolio hatte. Sondern auch noch etwas für die Haushaltskasse. Das können Sie in den Umzug investieren oder auch für Kinderwagen, Babybett und Co.

Sie erwarten Nachwuchs und brauchen mehr Platz? Und wollen Ihre Immobilie verkaufen sowie eine neue finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © monkeybusiness/depositphotos.com

Video: Immobilienverrentung – Verkauf mit Wohnrecht

Wer eine Immobilie besitzt, möchte meist auch im Alter dort wohnen. Problematisch wird es, wenn die Rente gerade so zum Leben reicht. Wer weiter in seiner Immobilie wohnen möchte, aber Geld braucht, kann seine Immobilie verrenten.

Erfahren Sie in unserem exklusiven Video, was Immobilienverrentung ist, wie sie funktioniert und wann sie sich lohnt. Denn hier gibt es verschiedene Modelle.

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Wenn sich der Umzug ins Seniorenheim nicht mehr vermeiden lässt

Hannelore und Gerhard K. liebten ihr Haus. Als sie es vor knapp 40 Jahren kauften, gingen sie davon aus, den Rest ihres Lebens darin zu verbringen. Doch inzwischen hatte sich ihre Bedürfnislage geändert. Das Treppensteigen wurde zu anstrengend, so dass sie ihr Schlafzimmer vom Obergeschoss ins Erdgeschoss verlegten. Doch weil sie sich inzwischen auch nicht mehr genügend um die Pflege ihres Hauses kümmern konnten, erwogen sie den Umzug ins Seniorenheim. Doch was sollte mit ihrem Haus geschehen?

Hannelore und Gerhard fiel die Trennung von ihrer Immobilie schwer. Sie haben lange mit sich gerungen. Schließlich sahen sie ein, dass das Haus nicht mehr zu ihren Bedürfnissen passte. Mit ihren Kindern wurden alle Optionen besprochen.

Vererben oder verkaufen?

Zuerst dachten sie daran, das Haus zu vererben. Da aber beide Kinder inzwischen Familien und ein eigenes Haus haben, war das nicht die passende Lösung. Zudem hätte die Immobilie mindestens renoviert, wenn nicht sogar saniert werden müssen. Dafür fehlte ihren Kindern das nötige Kleingeld. Als Hannelore und Gerhard auch die Kosten für das Seniorenheim abglichen, kamen sie schnell zum Ergebnis, dass es sinnvoll ist, noch etwas Geld auf der hohen Kante zu haben. Deshalb entschlossen sie sich zum Verkauf.

Immobilie verkaufen, aber wie?

Die beiden wussten, dass die Immobilienpreise derzeit hoch sind. Allerdings waren sie sich unsicher, wie die Preise in ihrer Region waren und vor allem, wie viel ihre Immobilie aktuell eigentlich wert ist. Sie wollten keine Fehler machen und wandten sich an uns. Die Empfehlung eines Nachbarn hatte sie zu uns geführt.

Wir bewerteten die Immobilie. Sie war viel mehr wert, als von den beiden erwartet. Anschließend kümmerten wir uns um die Organisation der verkaufsrelevanten Unterlagen, erstellten die Fotos der Immobilie und ein zielgruppengerechtes Exposé sowie einen virtuellen 360-Grad-Rundgang. Da wir eine große Datenbank mit Immobiliensuchenden haben, glichen wir ab, ob wir hier schon einen passenden Interessenten für das Haus hatten. Und tatsächlich: zwei kamen in Frage. Denen haben wir das Exposé für das Haus zukommen lassen, vereinbarten Besichtigungstermine und führten diese durch. Beide Interessenten machten ein Angebot, sodass wir ein Bieterverfahren durchführen konnten.

Alles lief besser als gedacht

Hannelore und Gerhard entschieden sich dann für das bessere Angebot. Sie freuten sich nicht nur über den hohen Verkaufserlös und dass der Immobilienverkauf in so kurzer Zeit so mühelos für die beiden ablief. Am meisten freuten sie sich darüber, dass sie schon einen Teil des Erbes an ihre Kinder und Enkel auszahlen konnten. Mit dem übrig gebliebenen Geld stockten sie ihr Budget für ein gehobenes Seniorenheim in der Nähe ihrer Kinder auf. Nach dem Notartermin dankten sie uns dafür, dass alles so reibungslos ablief: „Der Hausverkauf mit Makler war auf jeden Fall die richtige Entscheidung.“

Ihre Immobilie passt nicht mehr zu Ihnen und Sie denken an einen Immobilienverkauf aus Altersgründen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/zuhause-im-alter/zuhause-im-alter/75580

https://de.statista.com/themen/172/senioren/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

 

Hinweise

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Foto: © Syda_Productions/Depositphotos.com

Was bringen digitale Maklertools für den Immobilienkauf?

Die Vermarktung von Immobilien findet immer mehr digital statt. So können sich Kaufinteressenten über 360-Grad-Besichtigungen und andere moderne Vermarktungsmöglichkeiten ein Bild von der Immobilie machen. Die Methoden kommen bei digital aufgestellten und erfahrenen Qualitätsmaklern zum Einsatz. Welche digitalen Lösungen gibt es aktuell und wie können Käufer und Eigentümer davon profitieren?

Die Entwicklungen im digitalen Zeitalter kommen nicht zum Stillstand. Der Einsatz von digitalen Tools in Maklerbüros kommt auch verkaufsbereiten Eigentümern und Immobiliensuchenden zugute. Bei der Vermarktung von Immobilien gibt es mittlerweile neue innovative Vermarktungsmethoden. Manche davon werden noch nicht in  jedem Maklerbüro eingesetzt.

Die neuesten digitalen Lösungen

Zu den neueren digitalen Lösungen in der Immobilienbranche gehört der Einsatz von Robotern. Diese können nicht nur Prozesse im Geschäftsablauf z.B. durch RPA (Robotic Process automation) automatisieren, sondern auch Besichtigungstouren in Echtzeit ermöglichen. Zudem kommen die Roboter ohne Kameraequipment und spezielle Bearbeitungssoftware aus. Einige Technologien arbeiten auch  schon mit künstlicher Intelligenz.

Das Schweizer Start-up-Unternehmen Realbotengineering entwickelte für Besichtigungen den Serviceroboter der Immobilienbranche Sam. Dieser erlaubt Kaufinteressenten sich eigenständig durch die Immobilien zu bewegen, ohne vor Ort zu sein. Der Eigentümer und der Makler sind für Kaufinteressenten dabei per Videochat für Fragen erreichbar.

Neben diesem konkreten Beispiel gibt es weltweit viele Firmen, die die bisher vorhandenen digitalen Lösungen weiter entwickeln und an neuen innovativen Vermarktungsmethoden arbeiten.

Ein aktuelles Beispiel dafür ist das Vermarktungsprodukt VUALÁ. Das Ziel der Entwickler ist hierbei das Automatisieren der Vermarktung und somit die Erleichterung von Immobilienvermarktungsprozessen für Immobilienbesitzer und Maklerbüros.

Etablierte digitale Vermarktungsmethoden

Einige digitale Lösungen sind bereits in so gut wie jedem Maklerbüro für die Vermarktung von Immobilien zu finden. Dazu zählen die 360°-Besichtigungen. Die sind mittlerweile auch mit VR-Brillen möglich.

Zusätzlich arbeiten viele Makler mit digitalem Home Staging, der virtuellen Möblierung von Immobilien. Diese Methode präsentiert nicht nur die eigene Immobilie optimal, sondern kann Interessenten auch bei der Kaufentscheidung unterstützen.

Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sind Sie auf der Suche nach einer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://www.zinsland.de/blog/fintech/virtual-reality-hausbesichtigungen/

SAM – Besichtigungsroboter (codingmind.io)

Zukunftsvision? Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Immobilienwirtschaft | KIWI

 

Hinweise

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Foto: © Goodluz/Depositphotos.com

Scheidungsimmobilie: wenn der neue Partner einziehen will

Eine Scheidung ist keine angenehme und einfache Angelegenheit. Vor allem, wenn es eine gemeinsame Immobilie gibt. Das Ex-Paar ist sich oft uneinig, zerstritten oder misstraut sich gegenseitig. Wenn jetzt auch noch der neue Partner von einem der beiden ins Haus ziehen möchte, ist das Chaos perfekt. Welche Lösungsansätze gibt es?

Katrin H. und Benjamin G. haben sich in genau der gleichen Situation wiedergefunden. Vor zwei Jahren ließ sich Katrin H. von ihrem Mann Dirk H. scheiden. Noch während des Trennungsjahres beschloss sie, mit ihrem neuen Freund Benjamin G. in die Immobilie, die ihrem Ex-Mann und ihr gehört, zu ziehen. Das stieß allerdings auf erheblichen Widerstand bei Dirk.

Keine emotional aufgeladenen Gespräche

Katrin versuchte ihren aufgebrachten Ex-Partner zu überzeugen, dass sie in dem gemeinsamen Haus weiter wohnt, während er sich für das Trennungsjahr und danach eine neue Wohnung sucht. Aber Dirk ließ einfach nicht mit sich reden. Wenn es nach ihm ginge, würde er die Immobilie lieber verkaufen, als seine Ehefrau und ihren neuen Freund darin wohnen zu lassen. Der Konflikt verschärfte sich. Die Eheleute befanden sich in einer Zwickmühle, aus der sie allein nicht wieder herauskamen. Das sah auch eine Freundin der beiden so. Um das Dilemma zu lösen, empfahl sie einen unbefangenen Immobilienprofi aufzusuchen und die Sache professionell zu klären.

Beratung beim Makler – mögliche Lösungen

Dirk und Katrin zogen an einem Strang und vereinbarten einen Termin bei einem regionalen Makler. Dieser zeigte den beiden verschiedene Möglichkeiten auf, wie man in der Situation verfahren könne. Eine Option: Dirk verkauft seinen Anteil an Katrin und sucht sich von dem ausgezahlten Geld eine neue Wohnung.

Die zweite Möglichkeit: der Auszug ohne den Verkauf des Anteils. Dafür hätte Dirk dann Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung bis die Scheidung rechtlich vollzogen wäre. Der Makler informierte die beiden, dass die Höhe der Entschädigung von mehreren Faktoren abhängt.

Unter anderem vom Wert des gemeinsamen Hauses. Er empfahl dem Ehepaar, sich gemeinsam auf eine Höhe zu einigen, da sonst das Familiengericht eine Entscheidung treffen müsste. Als weitere Variante bot der Makler den professionellen Hausverkauf an, um den Verkaufserlös auf die Eheleute aufzuteilen. Davon könnten sich beide Partner neue und emotional unbelastete Wohnimmobilien suchen.

Nach dem Gespräch setzten sich alle zusammen und einigten sich mit Hilfe des Maklers auf eine für alle passende Lösung. Am Ende zogen Katrin und Benjamin zwar doch nicht in die alte Immobilie, konnten sich aber von dem Verkaufserlös ihre eigenen vier Wände kaufen.

Wollen Sie wissen, welche Möglichkeit es für Ihre Scheidungsimmobilie gibt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne.

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Einvernehmliche_Scheidung

https://www.scheidung-siegen.de/auseinandersetzung_vermoegen_trennung/nutzungsentschaedigung_wohnung_trennung/index.html

https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/nutzungsverguetung/

Hinweise

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Foto: © Mactrunk/Depositphotos.com

Grundrissveränderung bei Immobilien – bessere Verkaufschancen?

Mit Grundrissveränderungen können Immobilien an die Bedürfnisse des Immobilienmarktes angepasst werden. Je nach Haushaltsgröße unterscheiden sich die Anforderungen, die an eine Wohnimmobilie gestellt werden. Wer Wohneinheiten anpasst, kann den Wert der eigenen Immobilie steigern. Dadurch lässt sich diese zu höheren Preisen vermieten oder verkaufen. Doch wann lohnen sich welche Grundrissveränderungen für Eigentümer?

In den letzten Jahren sind die Preise für Immobilien immer weiter gestiegen. Die Nachfrage nach Immobilien, vor allem bei Wohnimmobilien, ist bei weitem höher als das verfügbare Angebot.  Zusätzlich dazu sind Deutschlands Haushalte kleiner geworden. Gab es früher mehr Familien mit einem oder mehreren Kindern, geht der Trend aktuell eher zu Haushalten mit maximal zwei Personen.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

In Gegenden, wo es vermehrt kleinere Haushalte gibt, sind kleinere Wohneinheiten mit ein bis drei Zimmern gefragter als 4-Raum-Wohnungen. Für Vermieter und Besitzer von Eigentumswohnungen bedeutet das: wer Ein- bis Dreizimmerwohnungen verkauft oder vermietet, findet eher einen Käufer oder neuen Mieter. Wer zusätzlich den aktuellen Trend nach großzügigen Grundrissen und offenen Wohn- und Küchenbereichen berücksichtigt, kann den Wert der Immobilie steigern.

Besitzer von Wohnimmobilien mit kleineren Räumen und engen Treppenhäusern sollten, sofern eine Grundrissveränderungen angedacht ist, sich mit einem Makler auseinandersetzen, ob sich diese im konkreten Fall auch wirklich für sie rechnet. Denn Grundrissveränderungen sind nicht immer einfach, bedeuten zusätzliche Kosten und laufen vor allem bei Miethäusern nicht immer reibungslos ab.  Daher ist hier einiges zu beachten. Was dabei wichtig ist, kann am besten ein Experte wie beispielsweise ein Statiker einschätzen. Die geeigneten Fachleute können Eigentümer gemeinsam mit einem Makler ausfindig machen.

Eigentümer von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften

Bei den derzeitigen Marktentwicklungen sind vor allem Familien bei der Haus- und Wohnungssuche benachteiligt. Familien, die auf eine größere Wohnung angewiesen sind, finden in beliebten Metropolen wie Berlin oder München kaum noch Wohnraum, der bezahlbar oder groß genug für sie wäre. Daher konnte in den letzten Jahren immer öfter eine Stadtflucht beobachtet werden. Familien zogen, wenn es nicht anders ging, ins Umland und in ländliche Regionen.

Verkaufsbereite Immobilienbesitzer, die sich den Bedürfnissen von Familien mit einem oder mehreren Kindern anpassen, sprechen mehr Kaufinteressenten an, wenn die Immobilie mehr Räume und eine großzügigere Raumaufteilung aufweist. Durch einen offenen Wohn- und Küchenbereich kann zusätzlich der Immobilienwert steigen. Aber auch der Anbau eines Wintergartens oder eines Balkons kann den Verkaufserlös erhöhen. Bevor aber umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen werden, sollte auch hier ein Makler zu Rate gezogen und mit diesem nach den Fachleuten gesucht werden. Denn nur die Experten können genau einschätzen, ob sich der Umbau lohnt und was im individuellen Fall beachtet werden muss.

Finden Sie raus, ob sich ein Umbau lohnt. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0718/grundrissaenderung-durch-vermieter-vorteile-muessen-nachteile-ueberwiegen-071819.htm

https://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/chaos-bei-der-regulierung-der-mieten-mietendeckel-bremse-stopp-oder-was-jetzt-1030506042

10 Ideen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen (bauen-und-heimwerken.de)

Grundriss verändern: Das Haus wächst von innen – bauen.de

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Foto: © VitalikRadko/Depositphotos.com

Wohnimmobilienpreisanstieg verringert sich – kommt jetzt die Marktwende?

Trotz der Pandemie sind die Immobilienmärkte in vielen Lagen weiterhin angespannt. Jetzt gibt es erste Anzeichen dafür, dass sich die Situation auf dem Immobilienmarkt auflockert. Das geht aus einer Studie zur Entwicklung der Wohnimmobilienpreise in Deutschland der Landesbank Baden-Württemberg hervor.

Als Auflockerung wertet die Bank einen derzeit langsameren Preisanstieg bei Immobilien. Laut Studie auch eine Folge der Pandemie, die sich offenbar nun doch auf den Immobilienmarkt auswirkt.

Zuzug in deutsche Städte ebbt ab

Laut der Studie konnte folgendes beobachtet werden: Die Pandemie hat zwar nicht unbedingt Auswirkungen auf das Preisniveau, aber auf den Zuzug in die Städte. Demnach suchen sich weniger Menschen als zuvor eine Wohnung in den Ballungsräumen. Weniger junge Menschen kamen auch zum Studieren und Arbeiten in die großen Städte. Folglich stagniert oder verringert sich die Anzahl der Einwohner in einigen Städten wie Stuttgart oder Berlin.

Das unterscheidet sich von der Entwicklung der letzten Jahre, wo eher eine Stadtflucht von Familien sowie Gering- und Mittelverdienern beobachtet werden konnte. Ursache waren die gestiegenen Preise auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt. Sofern es nicht anders ging, zogen die Menschen in das Umland der Städte oder gar weiter raus aufs Land. Zusätzlich kamen immer mehr junge Menschen, vor allem aus dem Ausland in die Städte, um zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten.

Als eine weitere Ursache für den Rückgang der Einwohnerzahl in einigen Regionen und Städten, nannte die Studie den Strukturwandel der Automobilindustrie, der vor allem in Stuttgart zu einer Verringerung der Einwohnerzahl geführt habe. Dort gab es laut der Studie in den Jahren von 2019 bis 2021 ein Rückgang von circa 615 000 Einwohnern auf knapp 605 000 Einwohner. Als Grund für diesen Wandel wird in der Studie die Umstellung auf Elektromobilität genannt.

Anstieg des Zins- und Renditeniveaus

Die LBBW prognostiziert, dass die Zinsen und Renditen der Hypothekendarlehen und Anleihen in den nächsten Jahren moderat ansteigen werden. Mit der Anhebung des Leitzinses der EZB sei jedoch nicht vor 2024 zu rechnen. Die Zinsen würden vorerst auf einem tiefen Niveau bleiben.

Energieeffizienz bestimmt stärker den Preis

Der Immobilienmarkt wird sich auch weiterhin unterschiedlich entwickeln. Neben der Immobilienlage werde in den nächsten Jahren auch die Energieeffizienz die Preisentwicklung einer Immobilie stärker beeinflussen.

Die Ursache liegt hierfür bei den auf EU-Ebene gesteckten Klimaschutzzielen. Die Energiekennzahlen eines Gebäudes werden künftig auch den Preis maßgeblich beeinflussen.

Dadurch gewinnen die energetischen Eigenschaften einer Immobilie für den Immobilienpreis immer weiter an Bedeutung. Ob und wie ein Haus wärmegedämmt ist oder wie das Gebäude beheizt wird, entscheidet darüber, welchen Verkaufspreis Immobilienbesitzer beim Verkauf erhalten.

Was bedeutet das für Eigentümer und Käufer

Der Wohnungsmangel werde nach Ansicht der Studienverfasser noch einige Jahre Bestand haben. Denn Wohnimmobilien seien weiterhin attraktive Geldanlagen. Immobilienkäufer können jedoch mit einer leichten Entspannung am Markt rechnen. Für verkaufsbereite Eigentümer heißt das, dass sie weiterhin je nach Lage und Zustand der Immobilie gute Verkaufspreise für Ihr Objekt erhalten werden.

Möchten Sie wissen, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.lbbw.de/konzern/research/2021/blickpunkte/20210824-lbbw-blickpunkt-wohnimmobilien-august-2021_adh533em3i_m.pdf?origin=/wohnimmobilien2021

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Viktoriia1208/Depositphotos.com

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