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Grundstück geerbt – und jetzt?

Ein geerbtes Grundstück ist wie ein Sechser im Lotto, wenn man bauen möchte. Doch es gibt Fallstricke: nicht alles und nicht überall darf gebaut werden. Wichtig für ein Grundstück ist, ob es über ein Baurecht verfügt. Dies beeinflusst auch den Wert Ihres Grundstücks.

Ob ein Grundstück bebaut werden darf und was darauf gebaut werden darf, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Sie bei Ihrem Grundstück beraten. Er kennt nicht nur den regionalen Grundstücksmarkt, sondern auch rechtliche Vorgaben des Bebauungsplans.

Bebauungsplan

Im Bebauungsplan ist dokumentiert, ob und was gebaut werden darf. Ein Grundstück innerhalb des Bebauungsplanes darf in der Regel bebaut werden, wenn die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Auskunft über den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zersiedelung

Existiert kein Bebauungsplan, sollten Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Grundstück innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Ist die Erschließung gesichert, leitet sich daraus auch ein Baurecht ab. Was jedoch ein „zusammenhängender“ Ortsteil ist, kann umstritten sein. Gerade bei Randlagen von Orten kann eine Bebauung schwierig sein. Gemeinden befürchten oft eine Zersiedelung, also das ungeregelte und unstrukturierte Wachstum von Ortschaften. Immobilienexperten empfehlen daher, sich bei der Gemeinde nach Ortsgrenzen zu erkundigen und ob Ihr Grundstück im „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt.

Außenbereich von Orten

Befindet sich das Grundstück außerhalb des Bebauungsplans oder nicht „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, liegt es im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Baurecht besteht hier in der Regel nur in Ausnahmefällen für sogenannte privilegierte Vorhaben. Beispielsweise zur Nutzung für Landwirtschaft oder Energieerzeugung sowie zur Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen.

Vom Profi beraten lassen

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrem Grundstück geschehen soll? Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er kann das Potenzial einschätzen und Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten. Er bewertet Ihr Grundstück kostenlos, kümmert sich um das Zusammentragen der verkaufsrelevanten Unterlagen sowie die Vermarktung und weiß, welche Zielgruppe für Ihr Grundstück die passende ist. Eventuell hat er in seiner Datenbank bereits einen passenden Käufer für Ihr Grundstück.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihres Grundstücks? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/erbrecht-nachfolge/erbrecht-erbschaft-testament/immobilien-in-der-erbschaft.html

https://grundsteuer.de/berechnung/beispiele/unbebautes-grundstueck

https://de.wikipedia.org/wiki/Zersiedelung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Hackman/Depositphotos.com

Ist Holz das neue Gold?

Dachlatten, Schrauben, Kabel – Baustoffe für Immobilien werden derzeit immer knapper und teurer. Denn viele Materialien gehen ins Ausland. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Sanierung oder den Bau von Immobilien in Deutschland. Wer jetzt seine Immobilie vor dem Verkauf sanieren oder neu bauen möchte, findet kaum Handwerker, weil diese kaum Baustoffe bekommen oder wenn, dann nur zu sehr hohen Preisen. Auch bereits begonnene Maßnahmen können sich aufgrund des Materialmangels deutlich verlängern und verteuern.

Kam es zu Beginn der Coronapandemie zu einem Nachfrageeinbruch bei Holz, kommt jetzt die Industrie mit der Produktion kaum nach. Ähnlich ist die Lage auch bei anderen Baustoffen wie Metall oder Kunststoffen. Egal, ob Dämmung, Bleche, Farben, Kunststoffrohre oder Isolierstoffe für Kabel – viele Hersteller sind vom Mangel betroffen.

Woher kommt der Rohstoffmangel?

Neben den Auswirkungen der Coronapandemie auf die Herstellung von Baustoffen sorgen auch das Aufkaufen von Rohstoffen durch China und die USA für Engpässe und deutlich gestiegene Preise. Zusätzlich boomt das Heimwerken. Viele, die Geld für Urlaub gespart hatten, haben es in der Pandemie in Terrassen, Gartenhäuser oder Carports investiert. Auch die Mehrwertsteuersenkung hat die Entwicklung vorangetrieben. Laut der Berliner Zeitung stieg der Holzfertigbau im November und Dezember 2020 um 20 Prozent zum Vorjahreszeitraum.

Während vor Corona beispielsweise eine Dachlatte 0,50 Euro pro Meter kostete, liegt der Preis im Frühjahr 2021 bei 1,30 Euro – wenn man überhaupt welche bekommt. Auch Kies und Sand gibt es leider nicht wie „Sand am Meer“. Das sind zwar Entwicklungen, die schon vor der Pandemie begonnen, die sich jetzt aber nochmal verstärkt haben. Handwerker und Bauunternehmer haben Probleme, bereits abgeschlossene Aufträge zu erfüllen.

Wann entspannt sich die Situation?

Bauexperten hoffen auf eine Stabilisierung der Lage im Laufe des Jahres – zumindest was die Materialknappheit angeht. Mit einer kurzfristigen Senkung der Preise rechnen sie dagegen kaum. Unter Umständen kann es sogar sein, dass die Preise auch nach der Überwindung des Engpasses auf dem Niveau bleiben werden. Viele sehen in der aktuellen Situation sogar eine Bremse der konjunkturellen Entwicklung nach Corona in Deutschland.

Was können private Bauherren tun?

Für Bauherren ist es jetzt ratsam flexibel zu sein. Eine Maßnahme kann sein, einzelne Tätigkeiten am Bau umzudisponieren – wenn es möglich ist. Also immer nur das zu sanieren oder zu bauen, was gerade geht. Zusätzlich raten Bauexperten, Aufträge möglichst frühzeitig zu vergeben. Denn je früher ein Auftrag eingeht, desto mehr Zeit haben Handwerker, die notwendigen Baumaterialien zu besorgen. So wirken sich längere Lieferzeiten weniger stark auf den Baufortschritt aus.

Sind möchten wissen, ob sich die Sanierung vor dem Immobilienverkauf aktuell lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.capital.de/immobilien/was-die-aktuelle-rohstoffknappheit-fuer-die-bauindustrie-bedeutet

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/landshut/handwerker-fordern-exportbremse-kein-holz-auf-der-huettn-art-724469

https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/twistringen-ort47316/rohstoffknappheit-holz-laut-cdu-expertentalk-begehrter-baustoff-90784793.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

DSGVO beim Immobilienverkauf

„So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“ So lautet der Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was heißt das eigentlich für den Verkauf von Immobilien? Wird eine Immobilie verkauft, werden auch Daten ausgetauscht – von Kontaktdaten bis zur Bonitätsprüfung. Qualitätsmakler wissen, welche Daten erhoben werden dürfen und wie sie zu schützen sind.

Die DSGVO besagt im Prinzip, dass jeder selbst über seine Daten. Niemand darf die Daten eines anderen ohne dessen Zustimmung sammeln. Möchte ein Immobilieninteressent oder -käufer, dass seine Daten gelöscht werden, dann müssen Sie gelöscht werden. Außerdem hat jeder Anspruch darauf, regelmäßig Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • Die Dauer der Datenspeicherung
  • Die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

Einwilligung zur Datenerhebung

Qualitätsmakler bitten frühzeitig um eine datenschutzrechtliche Einwilligung, zum Beispiel wenn Interessenten ein Exposé anfragen. Denn dazu benötigen Makler die E-Mail-Adresse des Interessenten. Für die Erstellung des Kaufvertrages sind ebenfalls die Daten geschäftsrelevant. Ohne Daten wie Kontaktdaten, Adresse und Bankverbindung kann ein Kaufvertrag nicht aufgesetzt werden. Zusätzlich verpflichtet auch das Geldwäschegesetz Makler zur Verarbeitung der Daten von Immobiliensuchenden.

Sicherung der Daten

Personenbezogene Daten sind vertrauensvoll zu behandeln. Die Unterlagen dürfen nicht offen herumliegen und Daten auf dem PC müssen vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Ebenso dürfen die Daten auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Löschpflicht

Daten von Interessenten, welche die Immobilie nicht kaufen, sind umgehend zu löschen. Egal, ob sich der Interessent gegen den Kauf entscheidet oder der Verkäufer gegen den Interessenten. Ebenso hat der Käufer Anspruch auf die Löschung seiner Daten, wenn diese ihren Zweck erfüllt haben, also die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Bei Daten zum Kaufvertrag, die zum Beispiel für die Besteuerung wichtig sind, ist der Makler jedoch verpflichtet, diese für einen begrenzten Zeitraum aufzubewahren.

Qualitätsmakler kümmern sich mit großer Sorgfalt um die Sicherung der Kundendaten. Sie wissen, worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist. Sie lassen sich regelmäßig von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Datenschutz-Stockfoto/Depositphotos.com

Wenn das Zuhause nicht mehr zum Alter passt

Viele Senioren haben die Erfahrung bereits gemacht: Das Häuschen, das sie sich in der Blüte ihres Lebens gekauft haben, ist ihnen zu groß geworden und die Pflege der Immobilie zu anstrengend. So erging es auch Elisabeth und Dieter L.

Vor 20 Jahren zogen die Kinder von Elisabeth und Dieter L. aus. Tochter Susanne begann ihr Studium in Würzburg und Sohn Thomas fand eine Arbeitsstelle in Frankfurt am Main. Heute haben beide eigene Familien und ein eigenes Haus. Elisabeth hatte damals viele Ideen, was sie mit dem gewonnenen Platz anfangen könnte. Am Ende lebte sich dann in Thomas‘ Zimmer ihr Mann mit seinem Modelleisenbahn-Hobby aus. Susannes Zimmer blieb Gästezimmer – wurde aber immer seltener genutzt.

Die Hausarbeit wird immer schwerer

Vor ein paar Monaten verhob sie sich, als sie im Garten Unkraut jätete. Auch Dieter fiel das Rasenmähen immer schwerer. Beide machten sich Gedanken, wie lange sie die Hauspflege noch bewältigen können. Am Ende kamen sie zu dem Schluss, dass das Haus nicht mehr zu ihrer Lebensphase passt. Doch wie sollte es weitergehen? Sie möchten zwar weiterhin im Eigenheim wohnen, doch es sollte ihrem Alter entsprechend ein paar Bedingungen erfüllen: Es muss wenig Arbeit machen, altersgerecht und im besten Falle barrierefrei sein. Zudem müssen die Wege zu Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten kurz sein. Deshalb entschieden sich Elisabeth und Dieter ihr Haus zu verkaufen und in eine Eigentumswohnung in der Nähe ihres Sohnes Thomas zu ziehen.

Was soll aus mit dem geliebten Haus geschehen?

Doch beim Verkauf ihres Hauses stellte sich die Frage: Wie viel ist es aktuell überhaupt wert? Susanne empfahl ihnen den Wert professionell ermitteln zu lassen, um das Optimum aus dem Verkauf herauszuholen. Sie suchte im Internet nach einem Qualitätsmakler in der Region. Nach der Wertermittlung waren Elisabeth und Dieter von der Expertise des Maklers überzeugt, sodass sie ihn mit dem Verkauf der Immobilie beauftragten. Schlüssig und transparent konnte er ihnen erklären, wie er den Wert der Immobilie ermittelt. Zudem kümmerte er sich um die Beschaffung der verkaufsrelevanten Unterlagen und übernahm das Management der Interessenten und die Besichtigungen. Da er auch virtuelle Besichtigungen für die Immobilie anbieten konnte, reduzierten sich für Elisabeth und Dieter die Besichtigungstermine in ihrem noch bewohnten Zuhause. Für sie lief der Immobilienverkauf reibungslos und sorgenfrei. Der Makler fand für sie sogar eine neue passende Wohnung. Mit den Käufern ihres Hauses vereinbarte er, dass sie erst in zwei Monaten einziehen können, wenn Elisabeth und Dieter ausgezogen sind.

Hilfe vom Profi

Auch wenn Elisabeth und Dieter nicht viel Arbeit mit dem Hausverkauf hatten, mussten sie doch feststellen, wie zeit- und arbeitsaufwendig so etwas ist. Am Ende waren sie froh, dass ihnen jemand diese Arbeit abgenommen hat. Dieter ist überzeugt, dass sie das selbst in einer vergleichbar kurzen Zeit nicht geschafft hätten und der Käufer sie vielleicht beim Preis noch gedrückt hätte. Von dem, was von Verkaufserlös und Kauf der Eigentumswohnung noch übrig blieb, konnten sie sich und ihren Enkeln sogar noch ein paar langgehegte Wünsche erfüllen. Elisabeths Fazit: „Wenn Hausverkauf, dann nur mit Makler.“

Sie fragen sich, ob Ihre Immobilie noch zu Ihrem Alter passt und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn nicht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14135/umfrage/deutschland-anteil-senioren-an-der-bevoelkerung/

https://de.wikipedia.org/wiki/Seniorenwohnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Betreutes_Wohnen

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © JackyBrown/Depositphotos.com

Verkaufspreis oder Angebotspreis? Wo liegt eigentlich der Unterschied?

Entscheiden sich Eigentümer für den Verkauf ihrer Immobilie, ist eine der ersten und wichtigsten Fragen die nach dem richtigen Preis. Häufig recherchieren Eigentümer erst einmal im Internet, um sich über die aktuelle Lage am lokalen Immobilienmarkt zu informieren. Dabei stolpern sie über Begriffe wie: Marktpreis, Angebotspreis und Verkaufspreis. Doch was ist eigentlich der Unterschied?

Der Immobilienwert und der Preis, den ein Interessent bereit ist zu zahlen, sind nicht immer identisch und hängen außerdem von zahlreichen Faktoren ab. Um eine Immobilie erfolgreich zu vermarkten, muss zuerst der Marktwert ermittelt und ein Angebotspreis festgelegt werden. Der tatsächlich erzielte Verkaufspreis kann am Ende höher oder niedriger liegen als dieser Angebotspreis. Insofern ist es beispielsweise wenig sinnvoll, aus einem Vergleich mit Angebotspreisen ähnlicher Immobilien Erwartungen für den Verkaufserlös der eigenen abzuleiten.

Der Marktpreis

Der Marktpreis, Marktwert oder Verkehrswert bezeichnet den durchschnittlichen Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Immobilie in einer bestimmten Lage und mit spezifischen Eigenschaften gezahlt wird. Faktoren, die den Marktpreis beeinflussen, sind zum einen Lage, Zustand und Ausstattung des Objektes, zum anderen das aktuelle Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt. Der Marktpreis entspricht dem Ergebnis der Wertermittlung durch den Immobilienmakler mit Hilfe professioneller Bewertungsverfahren und bildet im Idealfall die Grundlage für den Angebotspreis.

Der Angebotspreis

Die Summe, für die Sie Ihre Immobilie einem Interessenten anbieten, wird auch Angebotspreis genannt. In vielen Fällen ist es vorteilhaft, den professionell ermittelten Marktpreis direkt als Angebotspreis zu übernehmen. Dann müssen Sie sich nämlich später nicht für Ihre Preisgestaltung rechtfertigen. Einige Verkäufer möchten jedoch einen Spielraum für eventuelle Nachlässe einplanen, ohne den Wunschpreis unterschreiten zu müssen und setzen daher den Angebotspreis etwas höher an. Diese Strategie ist allerdings riskant, da durch einen zu hohen Angebotspreis potenzielle Interessenten abgeschreckt werden und sich die Vermarktungszeit der Immobilie verlängert.

Der Verkaufspreis

Haben Sie sich für einen Angebotspreis entschieden, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie am Ende auch diese Summe für Ihre Immobilie bekommen werden. Häufig versuchen Interessenten, Nachlässe für sich herauszuschlagen. Verkäufer, die bei den Preisverhandlungen nicht von einem erfahrenen Profi-Makler unterstützt werden, büßen dann eventuell einige Prozente des Angebotspreises ein und erzielen einen geringeren Verkaufspreis. Andererseits kann auch durchaus ein höherer Verkaufspreis erzielt werden, wenn die Vermarktung professionell angegangen wird und die Immobilie aufgrund ihrer Lage und Ausstattung bei den Interessenten beliebt ist. In ganz besonderen Fällen kann es sogar zu einem Bieterverfahren kommen, bei dem mehrere potenzielle Interessenten die Immobilie unbedingt für sich gewinnen wollen. Mit einem Immobilienprofi an Ihrer Seite finden Sie die richtige Preisstrategie für den Verkauf Ihrer Immobilie und erzielen dadurch einen optimalen Verkaufspreis. Denn auf den kommt es für Sie als Immobilienverkäufer am Ende an.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.sueddeutsche.de/geld/verkaufs-knigge-angebotspreis-achterbahnfahrt-vermeiden-1.555338

https://www.focus.de/immobilien/kaufen/immobilienkauf/leitfaden-hausverkauf-iii-sie-wollen-ihr-haus-verkaufen-das-ist-ihre-immobilie-wirklich-wert_id_4650957.html

 

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Immobilienpreise: Kommt 2024 die Trendwende?

Seit Jahren kennen die Preise für Immobilien nur eine Richtung: nach oben. Doch in einer kürzlich erfolgten Analyse der Deutschen Bank wird das Ende des Booms für das Jahr 2024 vorhergesagt. Wird es ab dann zu Wertverlusten bei Immobilien kommen?

Die Preise für Wohnimmobilien sind in den vergangenen Jahrzehnten durchschnittlich um etwas mehr als die Hälfte gestiegen. In Metropolregionen war der Preisanstieg teilweise noch deutlicher. Selbst die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung nicht gestoppt – auch wenn es kurzzeitig eine kleine Delle der Preissteigerungen gab.

Warum soll der Trend 2024 enden?

Die Deutsche Bank kommt zu dem Ergebnis, dass ab 2024 die Preise für Immobilien sinken könnten. Diese Phase soll für etwa drei Jahre anhalten und die Immobilienpreise um etwa fünf Prozent sinken. Von einem Crash an den Immobilienmärkten geht das Geldinstitut nicht aus. Einen Grund der Trendwende sieht die Deutsche Bank darin, dass sich das extrem knappe Angebot von Wohnimmobilien bis 2024 entschärfen soll. Denn bis dahin werden viele Neubauten fertiggestellt sein. Zusätzlich verlangsamt sich das Bevölkerungswachstums.

Ein weiterer Grund ist womöglich eine Anhebung des Leitzinses. Das lang anhaltende Zinstief hat zum Anstieg der Immobilienpreise beigetragen. Es hat einerseits für Selbstnutzer und Investoren günstige Finanzierungsbedingungen geschaffen. Andererseits waren dadurch andere Anlagemöglichkeiten weniger attraktiv, was Immobilien nur noch mehr in den Fokus gerückt hat. Nun aber könnten die Notenbanken durch eine weltweit steigende Inflation dazu veranlasst sein, ihre Niedrigzinspolitik zu beenden. Werden die Kredite teurer, könnte das dazu führen, dass Immobilien vermehrt verkauft werden müssen, weil die Kredite vielleicht nicht mehr bedient werden können.

Was spricht gegen das Ergebnis der Deutschen Bank?

Andere Forschungsinstitute wie die digitale Finanzierungsplattform Europace sehen dagegen keine wesentlichen Änderungen bei den Faktoren, die für hohe Immobilienpreise sorgen, wie längere Lebenserwartung, mehr Single-Haushalte, Nettozuzug nach Deutschland und geringe Neubautätigkeit.

Wer die aktuellen Analysen mit Prognosen früherer Jahre vergleicht, stellt fest, die wirklich entscheidenden Auslöser für wirtschaftliche Entwicklungen oder Krisen werden so gut wie nie zutreffend vorhergesagt.

Eigentümer sollten sich also durch allzu pauschale Prognosen nicht verunsichern lassen. Stattdessen ist es ratsam, auf die Fachkenntnis und langjährige Erfahrung eines lokalen Qualitätsmaklers zu vertrauen. Dieser beschäftigt sich tagtäglich mit dem Immobilienmarkt seiner Region und ist mit den Entwicklungen bestens vertraut. Er berät Sie, wann der günstigste Zeitpunkt zum Verkauf Ihrer Immobilie ist.

Sie möchten wissen, wann sich der Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.asscompact.de/nachrichten/endet-der-deutsche-immobilienboom-im-jahr-2024

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Bank-Hauspreise-duerften-ab-2024-sinken-article22409901.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/wohnungsmarkt-trendwende-bei-mieten-preise-steigen-weiter_84324_508124.html

Foto: © nupix/Depositphotos.com

 

 

 

Verschärfte Regeln für den Energieausweis

Die Anforderungen an Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind ab dem 1.5.2021 wieder einmal verschärft worden. Zusätzliche Angaben, unter anderem zu den Treibhausgas-Emissionen der Immobilie, sind nun erforderlich. Damit werden Energieausweise – wie sollte es anders sein? – in vielen Fällen teurer und ihre Erstellung noch komplizierter. Sie brauchen immer dann einen Energieausweis, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.

Die neuen Regeln (auf der Grundlage Gebäudeenergiegesetzes vom November 2020) gelten zunächst nur für neu auszustellende Energieausweise. Da ein Energieausweis immer zehn Jahre gültig ist, könnten Sie also eventuell Glück haben: Falls Ihr vorhandener Energieausweis nach 2011 ausgestellt wurde, brauchen Sie vorerst keinen neuen. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie lediglich selbst nutzen und weder einen Verkauf noch eine Vermietung planen, brauchen sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen. Relevant sind die Änderungen für Verkäufer oder Vermieter, deren Energieausweis entweder älter als zehn Jahre oder noch gar nicht vorhanden ist.

Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Auch in Zukunft soll es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen geben: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises wird die Immobilie von Experten begutachtet und anhand des baulichen Zustands, der Wärmedämmung, Heizungstechnik usw. der zu erwartende Energiebedarf errechnet. Verbrauchsausweise dokumentierten dagegen bislang lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Dementsprechend lagen die Kosten für die beiden Energieausweis-Typen weit auseinander: Ein Bedarfsausweis kostete 400 bis 500 Euro, Verbrauchsausweise waren für 25 bis 100 Euro zu haben. Doch das wird sich ändern, da nun auch Verbrauchsausweise detailliertere Angaben enthalten müssen.

Welche Änderungen gelten ab dem 1.5.2021?

Eines vorab: es handelt sich um eher kleine und diffuse Änderungen, die in ihren praktischen Auswirkungen kompliziert abzuschätzen sind. Um bei all diesen Spitzfindigkeiten den Durchblick zu behalten und sicherzustellen, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie nicht an einem kleinen Fehler beim Energieausweis scheitert, holen Sie sich am besten rechtzeitig einen routinierten Immobilienprofi mit ins Boot! Der weiß genau, welche gesetzlichen Pflichten zu beachten und an welcher Stelle sie relevant sind. Hier nun eine kleine Auswahl der neuen Regeln: 1.) Neu ausgestellte Energieausweise müssen die Treibhausgas-Emissionen angeben. So soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie durch einen Blick in den Energieausweis leicht ersichtlich ist. – 2.) Auch Verbrauchsausweise müssen jetzt die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst zahlreiche Detailangaben, bis hin zum Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion für eine Klimaanlage. – 3.) Verschärft wird außerdem die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben im Energieausweis. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Experten, aber viele Daten können Sie als Eigentümer (z.B. in Form von Fotos) selbst zur Verfügung stellen. Dann haften Sie jedoch für die Richtigkeit und müssen sicherstellen, dass der Aussteller des Energieausweises daraus eine verlässliche Einschätzung ableiten kann. – 4.) Dass bereits Immobilieninserate bestimmte Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten müssen, wurde schon mit der novellierten EnEV 2014 eingeführt. Diese Pflichtangaben – und entsprechende Bußgelder bei Verstößen – bleiben unverändert erhalten, gelten in Zukunft allerdings nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern explizit auch für Immobilienmakler.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Energieausweis? Sind Sie unsicher, ob Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie kompetent und vollkommen unverbindlich!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.baulinks.de/webplugin/2021/0095.php4

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/energieausweis-pflichten-und-fristen_260_534562.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html

 

Foto: © limbi007/Depositphotos.com

360°-Rundgang: Mit Online-Besichtigungen schneller zum Verkaufsabschluss

Eine Hausbesichtigung ist für den Immobilienverkauf unverzichtbar. Doch heutzutage muss nicht mehr jeder Interessent unbedingt bei einem Vor-Ort-Termin herumgeführt werden. Zunächst können potenzielle Käufer ihre Wunschimmobilie bequem vom Laptop oder Smartphone aus besichtigen. Ein 360°-Rundgang kann Eigentümern nachweislich dabei helfen, Ihre Immobilie schneller und zu einem besseren Preis zu verkaufen.

Wer seine Immobilie heute erfolgreich an den Käufer bringen möchte, muss mit der Zeit gehen. Mit dem virtuellen Rundgang durch die Räumlichkeiten Ihrer Immobilie sparen sowohl Kaufinteressenten als auch Verkäufer eine Menge Zeit, da die Besichtigung auch ohne Termin und Anfahrt zum Objekt erfolgen kann.

Vorteile für den Verkäufer

Kaufinteressenten können sich die Immobilie zu jeder Tageszeit immer wieder ansehen und erhalten einen realitätsgetreuen Einblick in die Räumlichkeiten. Somit bekommt der Verkäufer weniger Nachfragen, da sich die Käufer diese ganz leicht selbst beantworten können. Ein nervenaufreibender Besichtigungstourismus wird vermieden, denn nach einem Online-Rundgang treten in der Regel nur noch echte Kaufinteressenten an den Verkäufer heran. Andere hingegen merken bereits am Bildschirm, dass die Immobilie nicht für sie infrage kommt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit Hilfe der Software auch das Nutzerverhalten der Interessenten während eines 360°-Rundgangs registriert und ausgewertet werden kann (mehr dazu weiter unten).

Was muss beachtet werden?

Ein virtueller Rundgang weist viele Vorteile auf, allerdings ist die Erstellung für den Laien nicht gerade unkompliziert. Wer die bestmögliche und effizienteste Vermarktung seiner Immobilie zum Ziel hat, sollte auf professionelle Hilfe nicht verzichten. Nur eine gut gemachte und auf dieses Ziel angepasste 360°-Tour hinterlässt beim Käufer einen bleibenden Eindruck. Eine mit Google Street View erstellte Animation, die lediglich das Äußere der Immobilie erfasst, können Sie sich dagegen sparen – auf dieses Werkzeug können Interessenten im Zweifelsfall auch selbst zurückgreifen.

Warum sollte ein Immobilienprofi die 360°-Tour erstellen?

360°-Rundgänge gehören inzwischen bei vielen Maklerinnen und Maklern zu den angebotenen Serviceleistungen. Die Immobilienprofis wissen genau, wie ein optimaler Dreh mit der 360°-Kamera geplant und konzipiert werden muss, und bringen natürlich auch das nötige Equipment mit. Aber das Shooting allein reicht nicht aus. Die Bilder werden anschließend mit einer Postproduktions-Software nachbearbeitet. Makler bieten zum einen das technische Knowhow dafür, zum anderen verhelfen sie Ihrer Immobilie auch zu einer höheren Reichweite im Vermarktungsprozess. Vor allem aber nutzen sie 360°-Touren nicht nur, um Immobilien beeindruckend und zeitgemäß zu präsentieren, sondern sie registrieren auch, wie intensiv sich die einzelnen Interessenten mit der Immobilie beschäftigen und wie lange sie sich während ihres virtuellen Rundgangs in einzelnen Räumen aufhalten. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Seriösität der Interessenten ziehen, aber auch auf Probleme am Objekt, die vielleicht einer Kaufentscheidung im Wege stehen. Somit stellt die 360°-Besichtigung ein wichtiges Werkzeug für die Vorauswahl von Interessenten und auch für die Vorbereitung von Verkaufsgesprächen dar. Nur durch das Hinzuziehen eines Immobilienprofis können Verkäufer das Potenzial dieses Werkzeugs für einen erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie wirklich sinnvoll nutzen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema 360°-Besichtigung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen ihnen gerne.

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/360-Grad-Video

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wohnungsbesichtigungen-zu-corona-zeiten-was-ist-erlaubt,S1zfbhy

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

© Foto: sorokopud/Depositphoto.com

 

 

 

 

Checkliste – Scheidungsimmobilie

Die Teilung einer Immobilie während einer Scheidung stellt die Ehepartner vor schwierige Fragen – und das in einer emotional angespannten Lebensphase. Welche Möglichkeiten der Teilung gibt es und mit welchen Problemen müssen Sie rechnen? Um in dieser Situation den Überblick zu behalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.

Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Ist in der Regel sinnvoll, da die Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, getilgt werden können und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen
  • Gefahr: Einigt sich das Paar nicht auf einen Verkauf, weil beispielsweise einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt

Vermietung

  • Eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können
  • Kleiner Nachteil: Wer vermietet, muss sich aber auch weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn sich durch die Mieteinnahmen mindestens der Immobilienkredit tilgen lässt und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet
  • Nachteil: Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
  • Gefahr: Ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit herben finanziellen Einbußen

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung

Eine Schenkung der Immobilie an das Kind oder die Kinder kann eine weitere Lösung sein. Jedoch drohen hier die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich bestehen.

 

Sie sind sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidungsrate

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © oli18/Depositphotos.com

 

Wo verstecken sich „unsichtbare“ Immobilien?

In einigen Regionen erscheint die Suche nach einer Immobilie derzeit beinahe aussichtslos. Viele Kaufinteressenten durchforsten verzweifelt die Suchportale und fragen sich, ob es nicht noch andere Wege der Immobiliensuche mit besseren Erfolgschancen gibt. Und die gibt es tatsächlich: Experten zufolge sind etwa 30 Prozent des Immobilienmarktes „unsichtbar“. Was heißt das genau und wie kann Ihnen ein versierter Profi-Makler dabei helfen, Immobilienangebote jenseits der großen Marktplätze zu finden?

Im wortwörtlichen Sinne unsichtbare Immobilien gibt es natürlich nicht, oder allenfalls im Märchen. Doch für Immobilensuchende bleiben viele Angebote unter dem Radar, weil sie nicht auf offiziellen Marktplätzen gehandelt werden. Viele Verkäufe finden zum Beispiel unter Nachbarn, Bekannten oder Kollegen statt. Wer im privaten Umfeld von einem anstehenden Immobilienverkauf erfährt, erhofft sich sogar oft (und nicht zu unrecht) einen besonders guten Deal, weil er den Preis direkt mit dem Verkäufer verhandeln kann und nicht befürchten muss, von anderen überboten zu werden.

Es lohnt sich, nach versteckten Immobilienangeboten zu suchen

Wenn Sie als Kaufinteressent nun von solchen „unsichtbaren“ Angeboten erfahren würden, könnten Sie vielleicht Ihre Chance nutzen. Sie könnten dem Verkäufer einen höheren Preis bieten, Sie könnten ihn mit Nachweisen ihrer Bonität überzeugen und deutlich machen, dass Sie es wirklich ernst meinen. Nur – wie kommen Sie an solche Verkäufer heran, die ihre Immobilie sozusagen vor dem Markt verstecken? Es ist durchaus empfehlenswert, sich einmal im Kopf eine Liste zu machen, wo denn – außer in den Online-Portalen – noch Immobilien angeboten werden. Gerade in ländlichen Regionen oder Vorortsiedlungen lohnt es sich vielleicht, öfter mal einen Spaziergang zu machen und nach Schildern direkt auf den Grundstücken Ausschau zu halten – den sogenannten Maklergalgen. Wenn Sie daraufhin direkt beim betreffenden Makler anrufen, haben Sie sicher ganz gute Karten, als Interessent mit höherer Priorität zum Zuge zu kommen als jemand, der die Immobilie über ein Suchportal gefunden hat. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich auf Zwangsversteigerungs-Portalen umzusehen und mitzubieten, wenn eine Immobilie versteigert wird. Ein Schnäppchen sollten Sie sich bei dieser Gelegenheit allerdings nicht erhoffen. Wegen der hohen Nachfrage liegt das Ergebnis von Zwangsversteigerungen heutzutage mitunter höher als der übliche Marktpreis. Weitere Ansatzpunkte für die Immobiliensuche finden sich – natürlich auch für Sie – in privaten Netzwerken wie dem Kollegen- und Freundeskreis, oder in den sozialen Netzwerken im Internet.

Schicken Sie einen Makler in die Spur!

Ihr bester Schlüssel zur Welt der „unsichtbaren“ Immobilien besteht allerdings darin, sich an einen Profi-Makler zu wenden. Denn vor dem Markt versteckte Immobilienangebote aufzuspüren ist für einen Makler, dessen beruflicher Erfolg ja auf seiner genauen lokalen Marktkenntnis beruht, definitiv leichter als für Sie. Allein schon auf Makler-Webseiten oder in Makler-Netzwerken stoßen Sie auf Immobilien, die in den großen Portalen nie auftauchen, denn bevor sie dort landen, sind sie längst verkauft. Auf der Internetseite eines Maklers können Sie auch einen Suchauftrag anlegen und den Makler eine Immobilie nach Ihren Kriterien suchen lassen. Ihr Vorteil: Neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, werden zuerst Ihnen angeboten, bevor andere Interessenten sie überhaupt zu Gesicht bekommen.

 

Sie suchen eine Immobilie und kommen nicht weiter, weil es scheinbar kaum Angebote gibt? Kontaktieren Sie uns! Als perfekte Kenner des lokalen Immobilienmarktes finden wir auch Immobilien, die für den ungeübten Blick unsichtbar sind!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.drklein.de/haussuche.html

https://www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/immobiliensuche-ueber-makler.html

https://www.focus.de/immobilien/experten/wohnungssuche-mit-diesen-10-tipps-finden-sie-den-richtigen-makler_id_5684076.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © cherezoff/Depositphotos.com

 

 

 

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